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Erkenntnisquellen
Als Erkenntnisquellen, um ein Bild über Leistung und Befähigung im
Beurteilungszeitraum sowie über die Eignung für das angestrebte Amt
zu gewinnen, dienen generell Unterrichtsbesuche, Leistungsberichte
und Beurteilungsbeiträge.
Unterrichtsbesuche sind mindestens zwei Wochen vorher anzumelden.
Auf Wunsch der oder des zu Beurteilenden kann eine von ihr oder ihm
benannte Lehrkraft des Vertrauens teil- und Stellung nehmen. Unter-
richtsbesuche, dürfen nicht mehr als drei Jahre zurückliegen, um als
Grundlage einer dienstlichen Beurteilung verwendet zu werden.
Die Schulleitung ist bei der Beurteilung durch die Schulaufsicht zur Be-
ratung hinzuzuziehen. Insbesondere soll ein Leistungsbericht angefer-
tigt werden. Für die Tätigkeit an den Zentren für schulpraktische Lehrer-
ausbildung übernimmt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums die
entsprechenden Aufgaben. Die Richtlinien für die Dienstliche Beurtei-
lung enthalten ein Muster für einen Leistungsbericht.
Beurteilungsbeiträge dienen dazu, die im Beurteilungszeitraum gezeig-
ten Leistungen und Befähigungen lückenlos zu erfassen. Kann die Beur-
teilerin oder der Beurteiler die erbrachten Leistungen und Befähigun-
gen nicht aus eigener Kenntnis beurteilen, so hat sie oder er sich die
erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen.
Leistungsberichte und Beurteilungsbeiträge sind schriftlich abzufassen
und sollen kein Gesamturteil enthalten.
Im Einzelnen unterscheiden sich die Erkenntnisquellen darüber hinaus
nach den konkreten Beurteilungsanlässen. Die Richtlinien für die
Dienstliche Beurteilung führen unter 9. die jeweiligen zu berücksichti-
genden Erkenntnisquellen anlassbezogen auf.
So bedarf es beispielsweise anlässlich der Beurteilung vor dem ersten
Beförderungsamt – soweit dieses kein Leitungsamt ist – zweier Unter-
richtsbesuche und eines schulfachlichen Gespräches, das maximal 45
Minuten dauert und das sich an den Beurteilungsmerkmalen orientiert.
Dagegen sind für die Beurteilung vor der Übertragung des Amtes der
stellvertretenden Schulleitung zum Beispiel ein Leistungsbericht der
Schulleitung, der sich auch auf einen Unterrichtsbesuch bezieht, ein Un-
terrichtsbesuch der Schulaufsicht, eine kollegiale Beratung, die sich auf
einen Unterrichtsbesuch bezieht, eine Konferenzleitung und ein schul-
fachliches Gespräch nötig.
Besonderheit im Schuljahr 2020/2021:
Erlassweise gilt im Schuljahr 2020/2021 der Coronapandemie ge-
schuldet, dass die vorgeschriebenen Erkenntnisquellen so weit wie
möglich herangezogen werden sollen. Die besondere Situation ist
jeweils bei der Bewertung zu berücksichtigen, so beispielsweise
wenn ein Unterrichtsbesuch vor einer für zu beurteilenden Person
fremden Klasse oder digital stattfinden muss.