Fachkraft im Multiprofessionellen
Team
herausgegeben von
lehrer nrw
Herausgeber
lehrer nrw
Graf-Adolf-Straße 84 · 40210 Düsseldorf
Gesamtherstellung
PÄDAGOGIK & HOCHSCHUL VERLAG
Düsseldorf
Stand: August 2023
Diese Broschüre ist gewissenhaft nach derzeitigem Stand erstellt.
Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit.
Rechtsansprüche jeglicher Art gegenüber dem Herausgeber können aus
dem Inhalt nicht abgeleitet werden. Alle Rechte vorbehalten.
Fotos: AdobeStock
3
Glossar
Allgemeine Aufgaben.................................................................. 6
Arbeitseinsatz/Stundenplan ........................................................ 8
Arbeitszeit................................................................................... 9
Aufsicht/Aufgaben im Ganztag ................................................... 9
Einstellungsqualifikationen ...................................................... 10
Entgelt/Eingruppierung/Stufenzuordnung ................................ 12
Feststellung und Überprüfung des jährlichen
Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung...................... 13
Fortbildungen............................................................................ 14
Grundschule ............................................................................. 15
Klassenfahrten/Ausflüge ........................................................... 15
Klassenleitung........................................................................... 15
Personalvertretung/Lehrerrat.................................................... 15
Personalverwaltung .................................................................. 15
Probezeit/Beurteilung ............................................................... 15
Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase..... 16
Stellenausschreibung/Bewerbung............................................. 17
Übergang Schule Beruf.......................................................... 17
Urlaub........................................................................................ 17
Versetzung/Abordnung.............................................................. 17
Versicherung.............................................................................. 17
Vorgesetzte ................................................................................17
Wahlrecht aktiv und passiv in Schul- und Lehrerkonferenzen .. 18
4
Vorwort
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
einem afrikanischen Sprichwort zufolge braucht es ein
ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen. Deshalb ist es auch
eine gute Entwicklung, dass der Bildungs- und Erzie-
hungsauftrag an nordrhein-westfälischen Schulen mittler-
weile nicht mehr nur durch eine Profession – die klassi-
sche Lehrkraft – wahrgenommen wird, sondern multipro-
fessionell.
Wir brauchen Ihre Expertise, um für unsere Kinder und
Jugendlichen ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und
Erziehungsangebot vorhalten zu können und freuen uns
deshalb sehr darüber, dass Ihr beruflicher Weg Sie in die
Schule geführt hat. Nicht nur die Schülerinnen und Schü-
ler, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen benötigen
diese wertvolle Unterstützung dringend.
Mittlerweile haben sich zahlreiche Haupt- und Bezirks-
personalräte umbenannt, um deutlich zu machen, dass
sie nicht nur eine Interessenvertretung für Lehrkräfte,
sondern für alle an Schule Beschäftigten sind. Auch unser
Verband setzt sich für die beruflichen Interessen der
Lehrkräfte sowie des pädagogischen Personals ein. Im
Bedarfsfall wenden Sie sich also gerne an eines unserer
Personalratsmitglieder oder direkt an den Verband.
Eine unserer zahlreichen Serviceleistungen halten Sie in
Ihren Händen. Das Glossar ‘Fachkraft im Multiprofessio-
nellen Team’ (FMPT) soll Ihnen eine erste Orientierungs-
hilfe im neuen Berufsfeld bieten. Für tiefgreifende Fragen,
die über das Glossar hinausgehen, steht Ihnen das Team
des
lehrer nrw
jederzeit gerne zur Verfügung.
Für Ihre berufliche Zukunft wünschen wir
Ihnen viel Erfolg!
Sven Christoffer
Vorsitzender
Sven Christoffer
Vorsitzender
lehrer nrw
5
Dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag nach Artikel 6 Absatz 2
Grundgesetz, Artikel 7 Landesverfassung NRW, §§ 1 f. Schulgesetz NRW
(SchulG) nachzukommen, ist eine Mammutaufgabe. Gelingen kann der
Bildungs- und Erziehungsauftrag nur, wenn auch die individuelle Förderung und die soziale
und kulturelle Integration aller Schülerinnen und Schüler erfolgreich geleistet wird. Weil dies
schwerlich von den Lehrerinnen und Lehrern allein zu stemmen ist, werden sie an den Schulen
in Nordrhein-Westfalen von Multiprofessionellen Teams unterstützt.
Teil dieser Teams sind Expertinnen und Experten aus anderen pädagogischen Professionen
als denen der Lehrkräfte, insbesondere handelt es sich um sozialpädagogische Berufe sowie
Handwerksmeisterinnen und -meister1.
1 Dieses Glossar befasst sich mit den praktisch relevanten Themen und Fragestellungen für Fachkräfte aus sozialpädagogischen Beru-
fen und Handwerksmeisterinnen und -meistern (FMPT). Diese betreffen die FMPT, die nach dem Erlass ’Multiprofessionelle Teams
im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und weiterführenden Schulen’ vom 5. Mai 2021 bzw. 15. Mai 2022 eingestellt worden
sind und eingestellt werden, sowie FMPT, die nach dem Erlass Multiprofessionelle Teams an Förderschulen vom 11. März 2022
eingestellt worden sind und eingestellt werden. Soweit Themen und Fragen auch für FMPT bedeutsam sind, die nach dem Erlass
Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen vom 19. Juli 2018 eingestellt worden sind und
die gemäß den daraus sich ergebenden Arbeitsbedingungen tätig sind, werden auch diese ausdrücklich angesprochen.
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich an
lehrer nrw
!
Siehe zum Ganzen: Fragen und Antworten zum Erlass ‘Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und
weiterführenden Schulen’ vom 5. Mai 2021 (Stand: 17. Mai 2022), https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/
document/file/210505_erlass_multiprofessionelle_teams_gemeinsames_lernen_grundschulen_weiterfuehrende_schulen.pdf,
abgerufen am 2. Auguat 2023
und
Fragen und Antworten zum Erlass ‘Multiprofessionelle Teams an Förderschulen’ vom 11. März 2022 (Stand: 27. März 2023),
https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zum-erlass-multiprofessionelle-teams-foerderschulen-vom-11-maerz-
2022-stand-27, abgerufen am 2. August 2023
und
Fragen und Antworten zum Erlass ‘Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen’ vom 19. Juli
2018, https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zum-erlass-multiprofessionelle-teams-im-gemeinsamen-lernen-
weiterfuehrenden, abgerufen am 2. August 2023
6
Allgemeine Aufgaben
Was sich in der Theorie sinnvoll und überzeugend anhört, gestaltet sich in der Praxis häufig nicht
eindeutig. Sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch die genannten Expertinnen und Experten
fragen sich oftmals einerseits, welche konkreten Aufgaben im schulischen Alltag von den
herkömmlichen Lehrkräften nicht wahrgenommen werden sollen. Sie fragen sich andererseits,
welche Aufgaben wiederum von den Fachkräften aus sozialpädagogischen Berufen und Hand-
werksmeisterinnen und -meistern (FMPT) nicht übernommen werden dürfen.
Zu unterscheiden sind grundsätzlich auf der einen Seite FMPT, die nach dem Erlass ‘Multiprofes-
sionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und weiterführenden Schulen’ vom
5. Mai 2021 eingestellt worden sind, sowie FMPT, die nach dem Erlass Multiprofessionelle
Teams an Förderschulen vom 11.März 2022 eingestellt worden sind, und auf der anderen Seite
FMPT, die nach dem Erlass Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an weiterführen-
den Schulen vom 19. Juli 2018 eingestellt worden sind.
Soweit diese FMPT nach dem Erlass ‘Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an
Grundschulen und weiterführenden Schulen’ vom 5. Mai 2021 eingestellt worden sind, liegt
ihr Aufgabenschwerpunkt in der selbständigen und eigenverantwortlichen Vermittlung von
Kenntnissen und Fertigkeiten.
7
Sie können an Grund- und an weiterführenden Schulen eingesetzt werden, wobei der Einsatz
von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern ausschließlich an weiterführenden Schulen
in Klassen des Gemeinsamen Lernens erfolgt, da sie schwerpunktmäßig im Bereich ‘Übergang
von der Schule in den Beruf’ tätig werden.
Auch die FMPT sichern durch die Arbeit mit Schülergruppen den Unterrichtserfolg. Darüber
hinaus nehmen sie besondere Aufgaben der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern
selbstständig und eigenverantwortlich wahr. Sie wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen mit.
Die übergreifende Verantwortung verbleibt jedoch bei einer Lehrkraft, die in der Tätigkeit einer
Lehrkraft mit Lehramtsstudium (§ 57 SchuIG NRW) eingesetzt ist. Daraus ergibt sich Folgendes:
Nur dann, wenn eine Unterrichtsstunde durch die Lehrkraft nach § 57 SchulG geplant und vor-
bereitet wurde, können FMPT ‘selbstständig und eigenständig Kenntnisse und Fertigkeiten im
Rahmen des Schulbetriebs vermitteln’. Unter diesen Voraussetzungen können FMPT somit auch
ad hoc eine Vertretungsstunde übernehmen. Zur alleinigen Abdeckung der Stundentafel dürfen
sie aber nicht eingesetzt werden.
Das Inklusionskonzept jeder betreffenden Schule beziehungsweise das Programm der Förder-
schule trifft konkrete Aussagen über die Kooperation der FMPT mit den Lehrkräften der Schule.
FMPT, die nach dem Erlass Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an weiter-
führenden Schulen vom 19. Juli 2018 eingestellt worden sind, werden nicht an Grundschulen
eingesetzt. Sie werden vorwiegend unterrichtsnah und Unterricht unterstützend eingesetzt.
Eigenverantwortlicher Unterricht ist nicht zulässig.
Wie ist all dies im schulischen Alltag umzusetzen?
Die FMPT erfüllen ihre Aufgaben im Detail durch
a. Mitwirkung bei der Ermittlung von Lernständen und Lernentwicklungen durch
kontinuierliche, professionelle Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht,
b. Mitwirkung bei der Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in innerer
und äußerer Differenzierung insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, deren Fähigkeiten,
Fertigkeiten oder Verhaltensweisen besondere Entwicklungsbedarfe aufweisen,
c. Zusammenarbeit mit den Lehrkräften bei der Elterninformation und Unterstützung
bei der Elternberatung,
d. Arbeitsgruppenangebote für Schülerinnen und Schüler in Klassen des Gemeinsamen
Lernens zum schrittweisen Aufbau von Schlüsselqualifikationen,
e. Akquise, Vorbereitung, Betreuung und Nachbereitung von Praxisphasen der Schülerinnen
und Schüler in Klassen des Gemeinsamen Lernens,
8
f. Kooperation mit außerschulischen Partnern wie Betrieben,
Institutionen der Wirtschaftsregion, Agentur für Arbeit, Jugendberufshilfe,
g. Dokumentation des Verbleibs der Absolventinnen und Absolventen
der Klassen des Gemeinsamen Lernens nach der Schulentlassung,
h. Mitwirkung und Zusammenarbeit mit den Lehrkräften bei der Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung von schulischen Projekten im Rahmen
des Unterrichts oder der Öffnung von Schule und bei schulkulturellen Veranstaltungen.
FMPT, die nach dem Erlass ‘Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an
Grundschulen und weiterführenden Schulen’ vom 5. Mai 2021 eingestellt worden sind,
i. wirken auch bei der Durchführung von Lernausgangslagen- und
Lernprozessdiagnostik und der Erstellung entsprechender Förderpläne
j. und bei der Umsetzung der Standardelemente in Klassen des Gemeinsamen Lernens,
insbesondere der prozessorientierten Begleitung und Beratung, im Rahmen der Beruflichen
Orientierung mit.
Bei FMPT, die nach dem Erlass Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an weiter-
führenden Schulen vom 19. Juli 2018 eingestellt worden sind, sind es insbesondere die Hand-
werksmeisterinnen und -meister, die die Tätigkeiten d. bis g. wahrnehmen, weil diese speziell
den Bereich Übergang von der Schule in den Beruf betreffen.
Arbeitseinsatz/Stundenplan
Die Schulleitung verantwortet die Bildungsarbeit an der Schule und damit auch die Unterrichts-
verteilung. Sie stellt dabei gemäß § 22 Absatz 1 Nummer 7 Allgemeine Dienstordnung NRW
(ADO) einen dienstlich gebotenen und persönlich angemessenen Einsatz auch der FMPT sicher.
Die Schulleitung berücksichtigt bei ihren Entscheidungen die von der Lehrerkonferenz gemäß
§ 68 Absatz. 3 SchulG beschlossenen Grundsätze.
9
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von FMPT, die nach dem Erlass ’Multiprofessionelle
Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und weiterführenden Schulen’ vom 5. Mai
2021 eingestellt worden sind, sowie von FMPT, die nach dem Erlass Multiprofessionelle Teams
an Förderschulen vom 11. März 2022 eingestellt worden sind, ist im Arbeitsvertrag zu regeln.
Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigte im Jahresdurchschnitt 41 Stunden in der Woche. Von der re-
gelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entfallen 28 Unterrichtsstunden auf die Vermittlung von
Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht. Der über die wöchentlichen Unterrichtsstunden
hinausgehende Arbeitszeitanteil steht für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie andere
der oben genannten Aufgaben (siehe Allgemeine Aufgaben) zur Verfügung.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von FMPT, die nach dem Erlass Multiprofessionelle
Teams im Gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen vom 19. Juli 2018 eingestellt wor-
den sind, richtet sich nach § 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und
beträgt zurzeit 39 Stunden 50 Minuten). Über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus auf Anordnung
der Schulleiterin oder des Schulleiters geleistete Überstunden (zum Beispiel aus Anlass von
Schulveranstaltungen, Konferenzen, Hausbesuchen) sind unter Berücksichtigung der besonderen
Bedingungen an Schulen in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter grundsätzlich
durch entsprechende Arbeitsbefreiung in den Schulferien auszugleichen.
Aufsicht/Aufgaben im Ganztag
FMPT können als Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 58 SchulG
auch Aufsichtspflichten übernehmen und im Ganztagsbereich eingesetzt werden.
10
2 Siehe dazu: Ergänzende Hinweise zum Bewerberkreis Erlass ‘Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen
an Grundschulen und weiterführenden Schulen’ vom 5. Mai 2021 (AZ: 511-6.03.17.04-155166),
https://www.schulministerium.nrw.de/BP/AndreasTexte/Erlasse/Ergaenzende-Hinweise-Bewerberkreis-MPT.pdf, abgerufen am 2. August 2023
und
Ergänzende Hinweise zum Bewerberkreis Erlass ‘Multiprofessionelle Teams an Förderschulen’ vom 11. März 2022
(AZ: 512-6.03.17.04-166612, https://www.schulministerium.nrw.de/BP/AndreasTexte/Erlasse/Ergaenzende-Hinweise-
Bewerberkreis-MPT-an-Foerderschulen.pdf, abgerufen am 2. August 2023
Einstellungsqualifikationen
Eingestellt werden vor allem Personen mit den folgenden Abschlüssen und Qualifikationen2:
a. Hochschulabschlüsse Soziale Arbeit (Sozialpädagogik, Sozialarbeit),
b. Hochschulabschlüsse Diplom-Pädagogik,
c. Hochschulabschlüsse Heilpädagogik,
d. Hochschulabschlüsse als Erzieherin oder Erzieher oder Abschlüsse als staatlich
anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher.
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister an weiterführenden Schulen
Wenn durch Berufserfahrungen, Fortbildungen oder anderweitige Ausbildungsnachweise
umfangreiche pädagogische Kompetenzen nachgewiesen werden, können auch vergleichbare
Ausbildungen oder andere Abschlüsse zugelassen werden.
Die Stellenausschreibung unter www.andreas.nrw.de und das Auswahlverfahren erfolgen gemäß
den Vorschriften zum Ausschreibungsverfahren der Lehrereinstellung. Sofern ein Einsatz an einer
weiteren Schule in Betracht kommt, soll hierauf in der Stellenausschreibung hingewiesen werden.
Die folgenden Qualifikationen können als vergleichbar eingestuft werden:
Hochschulabschlüsse
Pädagogik (Bachelor)
Pädagogik/Bildungswissenschaften (Bachelor)
Pädagogik/Erziehungswissenschaften (Master Lehramt)
Pädagogik der Kindheit (Bachelor)
Pädagogik der Kindheit und Jugend (Bachelor)
Pädagogik: Entwicklung & Inklusion (Bachelor)
Pädagogik Bildung (Bachelor)
Unterrichtsfach Pädagogik (Bachelor)
Pädagogik mit Schwerpunkt Lernkulturen (Master)
Pädagogik – Schwerpunkt Waldorfpädagogik/Schule und Unterricht (Master)
Bildung und Förderung in der Kindheit (Bachelor)
11
Elementarpädagogik (Bachelor)
Interkulturelle Pädagogik (Staatsexamen)
Pädagogik der Kindheit und Familienbildung (Bachelor)
Erziehungswissenschaften (Bachelor)
Heilpädagogik (Bachelor)
Heilpädagogik/Inklusive Pädagogik (Bachelor)
Erziehungs- und Bildungswissenschaft mit dem Schwerpunkt
Sozial- und Rehabilitationspädagogik (Bachelor)
Intensivpädagogik (Master)
Sozialpädagogik (Bachelor)
Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Ganztagsschule (Bachelor)
Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher (Bachelor)
Soziale Arbeit – Bildung und Beruf (Bachelor)
Soziale Arbeit – Inklusion, Exklusion (Master)
Soziale Arbeit – Sprache und Sprachförderung (Bachelor)
Soziale Arbeit – Erziehungshilfen – Kinder- und Jugendhilfe (Bachelor)
Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Jugendarbeit (Bachelor)
Musikpädagogik (Bachelor)
Kunstpädagogik (Master)
Design-Pädagogik (Bachelor)
Theaterpädagogik (Master)
Sportwissenschaften (Bachelor)
Medien und Bildung Education FU Hagen (Master)
Lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse bzw. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt
Vergleichbare pädagogische Ausbildungen:
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
Vergleichbar einer Handwerksmeisterin oder einem -meister sind staatlich geprüfte
Technikerinnen oder Techniker.
Die Berufsbezeichnung ‘Bachelor Professional’ auf einem Abschlusszeugnis eines Berufskollegs
entspricht nicht einem Bachelorabschluss einer Hochschule.
Andere Abschlüsse mit therapeutischen, psychologischen oder klinischen Schwerpunkten sind
nicht als vergleichbare Qualifikation anzusehen.
Berufserfahrung, die im Wege einer Schul- oder Inklusionsbegleitung ohne entsprechende
Ausbildung erworben wird, kann umfangreiche pädagogische Kompetenzen nicht begründen.
Sie ist nicht zulässig, da eine vergleichbare Ausbildung oder ein anderer Abschluss fehlt.
12
Entgelt
Eingruppierung
FMPT sind pädagogisches Personal gemäß § 58 SchulG und Lehrkräfte im Sinne des § 44 TV-L.
Die Eingruppierung erfolgt gemäß dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltord-
nung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) in Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 und dem Rund-
erlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 7. Juli 2022 (BASS 21-21 Nr. 14):
Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen
mit entsprechender staatlicher Anerkennung = EG 10
Beschäftigte mit anderweitiger abgeschlossener einschlägiger pädagogischer
Hochschulbildung = EG 10
Erzieherinnen und -erzieher mit entsprechender staatlicher Anerkennung = EG 9a
13
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
mit einer Meisterprüfung = EG 9a
Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger = EG 9a
Beschäftigten, die von diesen Eingruppierungsregelungen nicht erfasst sind, werden unter
Berücksichtigung der für die Aufgabenerfüllung einschlägigen Qualifikation einzelfallbezogen
in eine Entgeltgruppe des TV-L eingruppiert.
Stufenzuordnung
Die Entgeltgruppen sind in Stufen unterteilt. Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung in Stufe 1,
sofern keine einschlägige Berufserfahrung im Sinne von § 16 Absatz 2 Satz 2 oder 3 TV-L vorliegt.
Über die Stufenzuordnung im Einzelfall entscheiden die zuständigen personalbearbeitenden
Stellen auf der Grundlage der einzureichenden Bewerbungsunterlagen und Nachweise.
Eventuell vorhandene einschlägige Berufserfahrung wird nur berücksichtigt, wenn der Schwer-
punkt der vorherigen Tätigkeit in der eigenverantwortlichen Vermittlung von Kenntnissen und
Fertigkeiten im Rahmen von Unterricht gelegen und die eingruppierungsrechtliche Wertigkeit der
Vortätigkeit der einer FMPT entsprochen hat.
Ausnahmsweise kann in Fällen, in denen ein besonderes Personalgewinnungsinteresse tatsäch-
lich vorliegt, eine förderliche Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden
16 Absatz. 2 Satz 4 TV-L).
Der Stufenaufstieg erfolgt in Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, in Stufe 3 nach zwei Jahren in
Stufe 2, in Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, in Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und in Stufe
6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Feststellung und jährliche Überprüfung
des Bedarfs an sonderpädagogischer
Unterstützung
FMPT dürfen keine eigenverantwortlichen Aufgaben im Rahmen der Feststellung oder jährlichen
Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung übernehmen. Sie können je-
doch im Rahmen der auf sie delegierten Aufgaben und nach vorheriger Absprache mit der wei-
terhin gesamtverantwortlichen Lehrkraft an der Vorbereitung von Entscheidungen in Verfahren
der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung mitwirken (zum Beispiel die Dokumen-
tation eigener, auf die betroffene Schülerin oder den Schüler bezogener Wahrnehmungen).
14
Fortbildungen
FMPT können an Fortbildungen teilnehmen, sofern die Ausschreibung dies ermöglicht,
weil sie nicht nur auf Lehrkräfte beschränkt ist.
Bei schulinternen Lehrerfortbildungen ist dies möglich, wenn es der Wahrnehmung der
Aufgaben dient und die Schulleitung zustimmt.
Die Bezirksregierungen bieten regionale Veranstaltungen für FMPT an, um den Einstieg in ihre
neuen Tätigkeitsfelder zu erleichtern, ihnen einen Überblick über sonderpädagogische Förder-
schwerpunkte zu vermitteln sowie Austausch und Vernetzung über die eigene Schule hinaus zu
unterstützen. Hinzu kommen weitere regionale Angebote der Kompetenzteams. Darüber hinaus
können Schulen im Rahmen ihres Fortbildungsbudgets Angebote privater Anbieter in Anspruch
nehmen.
Außerdem können landesweite Fortbildungsmaßnahmen wie ‘Schulen auf dem Weg zur
Inklusion’ und ‘Vielfalt fördern’ genutzt werden.
15
3 Siehe Runderlass des MSB ‘Gemeinsames Lernen in der Grundschule’ vom 12. März 2021, BASS 2023/2024 - 13-11
Gemeinsames Lernen in der Grundschule (schul-welt.de), abgerufen am 2. August 2023
Grundschule
FMPT (außer Handwerksmeisterinnen und -meister)
werden an Grundschulen in den Klassen 3 und 4 eingesetzt3.
Klassenfahrten/Ausflüge
FMPT können Klassenfahrten und Ausflüge begleiten,
wenn mindestens eine Lehrkraft im Sinne von § 57 SchulG dabei ist.
Klassenleitung
FMPT können keine Klassenleitung übernehmen, da sie im Rahmen des Bildungs-
und Erziehungsauftrags der Schule lediglich unterstützend tätig sind
Personalvertretung/Lehrerrat
FMPT sind Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 58 SchulG und Lehr-
kräfte im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW). Nach § 85 Absatz 3
LPVG ist somit der Personalrat der jeweiligen Schulform zuständig. FMPT sind daher auch für
den Personalrat der jeweiligen Schulform wahlberechtigt und wählbar.
Auch für den Lehrerrat ist das Personal im Sinne von § 58 SchulG wahlberechtigt und wählbar
(vergleiche § 69 Absatz 1 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 1 Satz 1 SchulG).
Personalverwaltung
Für FMPT an Grundschulen sind für die Bearbeitung der Personalangelegenheiten einschließlich
der Personalaktenführung die Schulämter zuständig. Für FMPT an allen anderen Schulformen
sind die Bezirksregierungen zuständig.
Probezeit/Beurteilung
FMPT haben eine Probezeit von sechs Monaten (§ 2 Absatz 4 TV-L). Eine förmliche Beurteilung
nach den Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte am Ende der Probezeit findet nicht statt.
16
Sozialpädagogische Fachkräfte
in der Schuleingangsphase
Von den FMPT, die in der Grundschule eingesetzt werden können, das heißt den Fachkräften aus
anderen sozialpädagogischen Berufsgruppen, sind die sozialpädagogischen Fachkräfte in der
Schuleingangsphase abzugrenzen.
Sie haben folgende Tätigkeitsschwerpunkte4:
Ermittlung von Lernausgangslagen durch professionelle Beobachtung der Schülerinnen
und Schüler im Unterricht in den grundlegenden Entwicklungsbereichen sowie in den
Lernbereichen und Fächern,
Mitwirkung bei der Durchführung von Förderdiagnostik
und der Erstellung entsprechender Förderpläne,
Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in innerer und äußerer
Differenzierung bei Kindern, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Verhaltensweisen
Entwicklungsrückstände aufweisen,
Förderung unter anderem in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Grundlagen der
mathematischen Bildung und sozial-emotionale Kompetenz von Schülerinnen und Schülern,
Unterrichtsbegleitung mit dem Ziel der Unterstützung und Stabilisierung
der Kinder im Unterricht,
Schaffung und Förderung von Organisationsstrukturen, die für schulisches Lernen
und für eine erfolgreiche Beteiligung am Unterricht Voraussetzung sind,
Zusammenarbeit mit den Lehrkräften bei der Elterninformation und Elternberatung,
Kooperation mit außerschulischen Institutionen, Kindertageseinrichtungen
und professionellen Beratern,
Durchführung ganzheitlicher kompetenzorientierter Angebote zur Stärkung
der Selbstwirksamkeit, Konzentration und Leistungsbereitschaft.
4 Siehe Runderlass des MSB ‘Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase’ vom 8. Juni 2018, BASS 2023/2024 - 21-13
Nr. 10 Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase (schul-welt.de), abgerufen am 2. August 2023
17
Stellenausschreibung/Bewerbung
Stellenausschreibungen finden sich auf www.andreas.nrw.de
Bewerbungen werden auf dem Postweg direkt und ausschließlich
an die ausschreibende Schule geschickt.
Übergang Schule -> Beruf
Aufgaben im Rahmen des Übergangs Schule und Beruf sind unter den FMPT
nicht nur Handwerksmeisterinnen und -meistern vorbehalten.
Urlaub
Gemäß § 44 Nummer 3 Absatz 1 TV-L ist Erholungsurlaub in den Ferien zu nehmen.
Versetzung/Abordnung
Im Rahmen freier Stellen sind für FMPT professionsgleiche Versetzungen möglich.
Des Weiteren sind die Hinweise unter dem Versetzungsportal www.oliver.nrw.de zu beachten.
Bei Versetzungen und Abordnungen werden die entsprechenden Personalvertretungen
nach dem LPVG beteiligt.
Versicherung
Wie bei allen Tarifbeschäftigten gilt die gesetzliche Unfallversicherung bei Ausübung ihrer
Aufgaben, beispielsweise bei einer Kleingruppenförderung in einem Differenzierungsraum
oder im Sport- oder Werkunterricht. Die Unfallkasse NRW ist zuständiger Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung in Nordrhein-Westfalen.
Vorgesetzte
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter auch der FMPT
an der jeweiligen Schule (vgl. § 59 Absatz 2 SchulG, § 21 ADO).
18
Wahlrecht aktiv und passiv
in Schul- und Lehrerkonferenzen
FMPT können wählen und sind wählbar in diesen Gremien. Sie sind Mitglieder der
Lehrerkonferenz. Wählbar zur Schulkonferenz sind sämtliche Mitglieder der Lehrerkonferenz.
19
Rechtsabteilung Justitiar Christopher Lange
Tel.: 0211 1640971 · Mail: rechtsabteilung@lehrernrw.de
Sekretariat Claudia Müller
Tel.: 0211 1640971 · Mail: info@lehrernrw.de
Die Personalratsmitglieder des
lehrer nrw
Die Personalräte sind die Interessenvertretung aller Beschäftigten an Schule. Sie setzen sich für die
Belange der Kolleginnen und Kollegen gegenüber der Dienststelle, dem Zentrum für schulpraktische
Lehrerausbildung und der Schule ein.
Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich an den Personalrat Ihrer Schulform
in Ihrem Regierungsbezirk.
lehrernrw.de/personalraete
Landesvorstand
Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes
von
lehrer nrw
finden Sie hier.
Geschäftsstelle
Beitrittsformular
Kontakt
lehrer nrw
Graf-Adolf-Straße 84
40210 Düsseldorf
Telefon 0211 1640971
Telefax 0211 1640972
E-Mail
info@lehrernrw.de
Web
lehrernrw.de