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Sie können an Grund- und an weiterführenden Schulen eingesetzt werden, wobei der Einsatz
von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern ausschließlich an weiterführenden Schulen
in Klassen des Gemeinsamen Lernens erfolgt, da sie schwerpunktmäßig im Bereich ‘Übergang
von der Schule in den Beruf’ tätig werden.
Auch die FMPT sichern durch die Arbeit mit Schülergruppen den Unterrichtserfolg. Darüber
hinaus nehmen sie besondere Aufgaben der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern
selbstständig und eigenverantwortlich wahr. Sie wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen mit.
Die übergreifende Verantwortung verbleibt jedoch bei einer Lehrkraft, die in der Tätigkeit einer
Lehrkraft mit Lehramtsstudium (§ 57 SchuIG NRW) eingesetzt ist. Daraus ergibt sich Folgendes:
Nur dann, wenn eine Unterrichtsstunde durch die Lehrkraft nach § 57 SchulG geplant und vor-
bereitet wurde, können FMPT ‘selbstständig und eigenständig Kenntnisse und Fertigkeiten im
Rahmen des Schulbetriebs vermitteln’. Unter diesen Voraussetzungen können FMPT somit auch
ad hoc eine Vertretungsstunde übernehmen. Zur alleinigen Abdeckung der Stundentafel dürfen
sie aber nicht eingesetzt werden.
Das Inklusionskonzept jeder betreffenden Schule beziehungsweise das Programm der Förder-
schule trifft konkrete Aussagen über die Kooperation der FMPT mit den Lehrkräften der Schule.
FMPT, die nach dem Erlass Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an weiter-
führenden Schulen vom 19. Juli 2018 eingestellt worden sind, werden nicht an Grundschulen
eingesetzt. Sie werden vorwiegend unterrichtsnah und Unterricht unterstützend eingesetzt.
Eigenverantwortlicher Unterricht ist nicht zulässig.
Wie ist all dies im schulischen Alltag umzusetzen?
Die FMPT erfüllen ihre Aufgaben im Detail durch
a. Mitwirkung bei der Ermittlung von Lernständen und Lernentwicklungen durch
kontinuierliche, professionelle Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht,
b. Mitwirkung bei der Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in innerer
und äußerer Differenzierung insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, deren Fähigkeiten,
Fertigkeiten oder Verhaltensweisen besondere Entwicklungsbedarfe aufweisen,
c. Zusammenarbeit mit den Lehrkräften bei der Elterninformation und Unterstützung
bei der Elternberatung,
d. Arbeitsgruppenangebote für Schülerinnen und Schüler in Klassen des Gemeinsamen
Lernens zum schrittweisen Aufbau von Schlüsselqualifikationen,
e. Akquise, Vorbereitung, Betreuung und Nachbereitung von Praxisphasen der Schülerinnen
und Schüler in Klassen des Gemeinsamen Lernens,