sowohl durch die Vermittlung von Fachinhalten in der methodischen Umsetzung im Unterricht als
auch durch ihre Persönlichkeit Erzieher. Unterricht ist insgesamt und zu jeder Zeit erziehender Un-
terricht. Schulische Erziehung bedarf stets der Orientierung an ‘Werten’, der jeder Fachunterricht
unterliegt. Eine Beschränkung auf das, was durch Unterricht als dem Kern der Schule leistbar ist,
ist dringend geboten. Erziehung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht nur an
die Schule delegiert werden. Ein partnerschaftliches ‘Erziehungshandeln’ zwischen Schule und El-
ternhaus ist mit Blick auf den Erziehungsauftrag der Schule dringend notwendig.
7. Ein wesentlicher Teil des Unterrichts ist die Förderung von Leistungsbereitschaft und
Leistungsfähigkeit sowie Leistungserbringung und Leistungsbeurteilung. Es ist gerade die
Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern, die Schüler behutsam auf die Leistungsanforderungen vor-
zubereiten, mit denen sie später beim Eintritt in das Berufsleben konfrontiert werden. Die Leis-
tungsbeurteilung entscheidet über Versetzung, Abschluss und weitere schulische oder studiumsbe-
zogene Berechtigungen. Allein auf der Grundlage verbalisierter Beurteilungen und Verhaltenskom-
petenzen lassen sich keine Qualifikationen und Abschlüsse vergeben. Die Beurteilung von Leistung
ist ein wesentlicher Teil des Unterrichts und die zentrale Pflicht für Lehrerinnen und Lehrer.
8. Der Beamtenstatus gewährleistet die Unabhängigkeit der Lehrkräfte und die pädagogische
Kontinuität des Unterrichts. Lehrerinnen und Lehrer nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, u. a.
durch Notengebung und Versetzung, Vergabe von Schulabschlüssen und Zugangsberechtigun-
gen. Der Beamtenstatus gewährleistet, den öffentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag gegen
unzulässige Einflüsse aus dem gesellschaftlichen, weltanschaulichen und politischen Bereich zu
sichern. Eine dauerhafte Zwangsteilzeitbeschäftigung bedeutet Entprofessionalisierung des Leh-
rerberufs und ist abzulehnen. Erst der Beamtenstatus garantiert uns die pädagogische Freiheit,
die wir als Lehrerinnen und Lehrer dringend brauchen.
9. Die Lehrerarbeitszeit ist nach wie vor durch verbindliche und verlässliche Strukturen wie das
Pflichtstundenmaß festzulegen. Wir setzen uns in den letzen Jahren verstärkt dafür ein, dass
nicht durch Verordnungen eine schleichende Arbeitszeiterhöhung Platz findet.
10. Vor erneuten Veränderungen und Aufgabenzuweisungen an die Lehrkräfte müssen die Länder
bessere materielle Voraussetzungen für die Schulen und geringere arbeitszeitliche Aufla-
gen für die Lehrer schaffen. Die politisch Verantwortlichen sind aufgerufen, die pädagogische
Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer ernster zu nehmen, ihre Leistungen entsprechend anzuerken-
nen und zu honorieren sowie die Einstellungsperspektiven für den Lehrernachwuchs erheblich
zu verbessern.
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