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Grundsätzlich sind im Öffentlichen Schuldienst zwei Einstellungs-
verfahren zu unterscheiden:
Im Ausschreibungsverfahren werden für genau benannte Schulen Stel-
len mit konkreten Anforderungsprofilen unter der oben angegebenen In-
ternetadresse veröffentlicht. Bewerberinnen und Bewerber können sich
dort die Schulen und Stellen heraussuchen, die für sie interessant sind
und deren Anforderungsprofil sie erfüllen. Beachten Sie bitte: Bewerbun-
gen, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen nicht
bzw. nicht in vollem Umfang erfüllen, sind ungültig.
Eine Auswahlkommission entscheidet unter Beachtung der rechtlichen
Vorgaben und Berücksichtigung des jeweiligen Ausschreibungstextes im
Rahmen einer Vorauswahl über das Bewerberfeld, das zu einem Aus-
wahlgespräch eingeladen werden soll. Wer in die engere Auswahl
kommt, wird von der Schule zum Auswahlgespräch eingeladen. Für ein-
geladene Bewerberinnen und Bewerber gilt, dass ein persönliches Er-
scheinen verpflichtend ist! Die Auswahlgespräche führt die Auswahl-
kommission der jeweiligen Schule an der Schule durch. Bitte bedenken
Sie an dieser Stelle, dass die Auswahlgespräche vorbereitet werden
müssen. Sofern Sie sich im laufenden Verfahren noch vor dem Auswahl-
gespräch gegen eine Schule entscheiden, teilen Sie dies der Schule bitte
vorab kollegial mit.
Im Anschluss an die Auswahlgespräche berät und entscheidet die Aus-
wahlkommission, welche/n Bewerber/in sie als bestgeeignet erachtet
und wem sie ein schriftliches Einstellungsangebot unterbreitet. Das
Lehrereinstellungsverfahren
Die rechtliche Grundlage der Lehrereinstellung ist der Runderlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 9. August 2007 ‘Einstel-
lung von Lehrerinnen und Lehrern in den öffentlichen Schuldienst des
Landes Nordrhein-Westfalen’. Grundsätzlich werden in Nordrhein-West-
falen während des gesamten Schuljahres Stellen ausgeschrieben und
Lehrerinnen und Lehrer in den Schuldienst eingestellt, insbesondere
aber zum jeweiligen Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr und zum je-
weiligen Schulhalbjahresbeginn am 1. Februar.
Die Bezirksregierungen veröffentlichen ihre Stellenausschreibungen über
das Lehrereinstellungsverfahren-Online (LEO) im Internet unter
www.leo.nrw.de. Unabhängig von den jeweils veröffentlichten Stellen-
ausschreibungen sollten Sie sich überlegen, ob Sie die Schulleitung einer
Schule, an der Sie gerne unterrichten würden, nicht initiativ ansprechen
und sich vorstellen möchten. Sofern eine Stelle vakant, aber noch nicht
ausgeschrieben ist, können Sie sich bereits durch das in einem persönli-
chen Gespräch gezeigte Engagement positiv darstellen. Und auch wenn
zum nächsten Einstellungstermin für die von Ihnen ausgewählte Schule
keine Stellenausschreibung erfolgen sollte, schadet es nicht, dass Sie an
der Schule bereits bekannt sind. In absehbarer Zeit können ja Veränderun-
gen eintreten, so dass Ihre Fächerkombination vielleicht benötigt wird.
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Detailinformationen
www.leo.nrw.de