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2/2024 ·
lehrer nrw
Personalratswahl 2024
Sie(h) auch?
KOMMENTAR
Es ist nicht einerlei, wer die
schulpolitische Kultur mitbe-
stimmt oder anführt. Es ist auch
nicht einerlei, welcher Verband
im Personalrat die ‘Betriebskultur’
prägt. Verbände und Gewerk-
schaften sind sich in vielen Fragen
einig, unterscheiden sich aber
doch in manchen Fragen der
grundsätzlichen Ausrichtung.
lehrer nrw ist zum Beispiel ein
Verband, der grundsätzlich die
Verbeamtung im Schulbereich be-
grüßt und an ihr festhält. Denn das
Beamtentum sichert in hohem
Maß das Funktionieren des öffent-
lichen Dienstes, auch in extremen
Krisenzeiten. Zudem sichert es die
Freiheit und Unabhängigkeit des
Beschäftigten. Damit schützt es je-
den Einzelnen vor ‘übergriffiger’
politischer Einflussnahme, aber
auch vor behördlicher Willkür.
lehrer nrw lehnt deshalb auch
das Streikrecht für Beamte ab, da
dieses mit dem Beamtentum in
Deutschland unvereinbar ist. Die
‘Vorzüge’ des Beamtentums gehen
einher mit den daraus abzuleiten-
den Verpflichtungen. Und diese
beinhalten den Verzicht auf tarif-
rechtliche Arbeitskämpfe. Wer je-
doch das Streikrecht einfordert,
fordert letztlich auch die Abschaf-
fung des Beamtentums. Der Euro-
päische Gerichtshof hat jüngst die
Klage von Lehrern höchstrichter-
lich abgewiesen und die gegen-
wärtige Rechtslage des Beamten-
tums in Deutschland bestätigt.
lehrer nrw setzt sich zudem da-
für ein, dass auch im Tarifbereich
des öffentlichen Dienstes gute Ar-
beitsbedingungen vorherrschen,
denn die Beschäftigungssituation
im Bereich Schule ist wesentlich
vielfältiger geworden. Die Einfüh-
rung des neuen Tarifrechts im Jahr
2006 hatte lehrer nrw als einziger
Verband aus NRW im Verbund
mit dem VDR (Verband Deutscher
Realschullehrer) abgelehnt, weil
damit absehbar Verschlechterun-
gen im Vergleich zum alten BAT in
Kauf genommen wurden.
Das neue Tarifrecht, der TV-L,
kam trotzdem. Seitdem galt das
Hauptaugenmerk des Verbandes
allen Bestrebungen, diesen Einbu-
ßen entgegenzuwirken, um durch
zahlreiche Korrekturen auf der
neuen tariflichen Grundlage Ver-
besserungen für die Beschäftigten
einzufordern bzw. auch zu errei-
chen. Ein äußerst schwieriger und
langwieriger politischer Prozess.
Schließlich stehen für lehrer nrw
das Wohl und der Schutz der Be-
schäftigten ganz oben auf der po-
litischen Agenda. Denn die gesell-
schaftlichen Zeiten haben sich ver-
ändert, ungeschriebene Regeln
des respektvollen Miteinanders ge-
raten in Vergessenheit, die Selbst-
verständlichkeit des sozialen Um-
gangs wird brüchig.
Unmerklich geht damit der ge-
sellschaftliche Zusammenhalt ver-
loren, auch in der Schule. Deshalb
gilt dem Schutz der Lehrkräfte vor
Gefahren und Aggressionen unsere
große Aufmerksamkeit, deshalb for-
dern wir den wirksamen Schutz der
Lehrkräfte vor Gewalt bei unserem
Arbeitgeber mit Nachdruck ein.
Und weil es diese Prioritäten
sind, mit denen der Verband seit
Jahren auf Politik und Verwaltung
zugeht, um die Funktionsfähigkeit
des Systems Schule zu stärken,
aber vor allem auch, um die Men-
schen in diesem System gesund zu
erhalten, engagieren wir uns für
lehrer nrw !Ulrich Gräler
be, die als Maxime über allem steht
und die von allen Personalräten den
Maßstab des eigenen Handelns be-
stimmt. Deshalb kommt es auch im-
mer wieder mal zu Differenzen mit
dem Arbeitgeber, wenn eine rechtli-
che Unklarheit bei Personalmaßnah-
men vorliegt.
Stärkung der Fürsorge
Über diese Maxime hinaus gelten für
Personalräte weitere grundsätzliche
Vorgaben, die sich aus dem Beamten-
recht herleiten und in vielen Belan-
gen auch für Tarifbeschäftigte Gültig-
keit besitzen. Dabei spielt dann das
Prinzip der Fürsorge eine besondere
Rolle, da diese ein konstitutives Merk-
mal des Beamtentums mit seinem
Treueverhältnis bildet. Diese Fürsorge
soll sich beispielsweise darin wider-
spiegeln, dass der Arbeitgeber seine
Maßnahmen stets zum Wohle und
Schutz des Beschäftigten ausrichtet.
Umsetzung der Zielvorgaben
Personalräte nehmen diese gesetzli-
chen Zielvorgaben für jeden Einzel-
nen sehr ernst, wohl wissend, dass
dienstliche Belange dem entgegen-
stehen können. Dennoch ist es uner-
lässlich, sich dieser Zielorientierung
zu vergewissern, denn in vielen Fällen
stehen im schulischen Bereich psy-
chische und physische Belastungen,
Bedrohungen und Verletzungen im
Raum, die den gesetzlich verankerten
Prinzipien entgegenstehen. Dann ist
es gut zu wissen, dass es Personalräte
gibt, die allen Beteiligten diese in Er-
innerung rufen und deren Umsetzung
anmahnen bzw. einfordern!
Grundsätzlich geht es darum, sowohl
dem System als auch dem Einzelnen in
seinem Anliegen und seinen Bedürfnis-
sen gerecht zu werden. Je mehr alle Be-
teiligten diesem Ziel näherkommen,
desto mehr trägt diese gemeinsame
Aufgabe auch ganz wesentlich zur Zu-
friedenheit am Arbeitsplatz sowie letzt-
endlich auch zum Gesundheitsschutz
aller Beschäftigten bei.
Ulrich Gräler ist stellv. Vorsitzender des lehrer nrw
E-Mail: graeler@lehrernrw.de