15
1/2026 ·
lehrer nrw
SCHULE & POLITIK
nehmen. Mit einer guten Sprachfähigkeit
schaffen wir gute Startchancen für alle
Kinder in Nordrhein-Westfalen.«
Verpflichtende schulische
Vorkurse
ABC-Klassen sind verpflichtende schulische
Vorkurse im Schuljahr vor der Einschulung,
in denen Kinder gezielt auf die sprachlichen
Anforderungen des Unterrichts vorbereitet
werden. Die Planungen zur Einführung der
ABC-Klassen sehen folgende Neuerungen vor:
■
■Künftig durchlaufen alle Kinder bei der
Schulanmeldung an öffentlichen Schulen
sowie an Ersatzschulen in privater Träger-
schaft eine landesweit einheitliche
Sprachstandsfeststellung.
■
■Um auf dieser Grundlage ausreichend
Zeit für eine gezielte Förderung bis zur
Einschulung zu gewinnen, ist vorgesehen,
die Schulanmeldung vom Herbst auf das
Frühjahr des Jahres vor der Einschulung
vorzuziehen. Dazu wird die Ausbildungs-
ordnung für die Grundschule geändert. Im
Jahr 2028 wird die Anmeldung zur Grund-
schule erstmals im Frühjahr stattfinden.
■
■Verfügen die Kinder nicht über die not-
wendigen deutschen Sprachkenntnisse,
um aktiv am Unterricht teilzunehmen, be-
suchen sie im Schuljahr vor der Einschu-
lung in der Regel zweimal pro Woche für
jeweils zwei Stunden verpflichtend eine
ABC-Klasse. In diesen ABC-Klassen zur ge-
zielten Sprachförderung sollen die Kinder
vor allem in ihren sprachlichen und kom-
munikativen Fähigkeiten gefördert wer-
den, damit sie ab dem Schulbeginn erfolg-
reich am Unterricht teilnehmen können.
■
■Die ABC-Klassen liegen in schulischer
Verantwortung und werden in den Räum-
lichkeiten einer öffentlichen Schule, einer
Kindertageseinrichtung oder an einem
anderen Ort durchgeführt, den ein Träger
zur Verfügung stellen kann.
■
■Die ABC-Klassen werden grundsätzlich
von Grundschullehrkräften sowie von
sozialpädagogischen Fachkräften aus
der Schuleingangsphase durchgeführt.
Sie ergänzen gezielt den ganzheitlichen
Erziehungs- und Bildungsansatz der
Kindertageseinrichtungen.
■
■Die Schulaufsicht weist die Kinder nach
Anhörung des Schulträgers einer ABC-
Klasse zu. Damit wird gewährleistet, dass
alle Kinder ein bedarfsgerechtes Angebot
erhalten.
■
■Die Eltern sind für die regelmäßige Teil-
nahme ihrer Kinder verantwortlich. Kinder,
die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
werden durch den Schulträger zwischen
der Kindertageseinrichtung und dem Ort
der ABC-Klasse befördert. Für Kinder, die
keine Kindertageseinrichtung besuchen,
werden vom Schulträger die Fahrkosten
für die wirtschaftlichste Beförderung er-
stattet. Einzelheiten werden in einer ent-
sprechenden Verordnung geregelt.
■
■Die Teilnahmeverpflichtung gilt für Kin-
der, die ab dem 1. August 2029 schul-
pflichtig werden. Die ersten verpflichten-
den ABC-Klassen beginnen entsprechend
im Schuljahr 2028/2029.
50 000 Kinder in
ABC-Klassen
Mit der Einführung der ABC-Klassen entste-
hen den kommunalen Schulträgern voraus-
sichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 zusätz-
liche Kosten. Diese betreffen insbesondere
die Beförderung der Kinder, den zu erwarten-
den zusätzlichen Raumbedarf, die etwaige
Ausstattung mit digitalen Endgeräten sowie
die Bereitstellung notwendiger Lernmittel.
Das Land wird den erforderlichen finanziel-
len Ausgleich in einem Belastungsausgleichs-
gesetz regeln, kündigte Wüst an.
Das Schulministerium geht davon aus,
dass bei etwa 50000 Kindern Bedarf für den
Besuch einer ABC-Klasse besteht, heißt es in
einer Schulmail des MSB. Dafür seien voraus-
sichtlich 1650 Lehrer oder Sozialpädagogen
notwendig – eine beträchtliche Zahl in Zeiten
des Lehrkräftemangels. Auch finanziell wird
das Vorhaben zu einer Herausforderung:
Von zusätzlichen Personalkosten von etwa
100 Millionen Euro im Jahr war die Rede.
Das Schulministerium wird einen Grundla-
generlass sowie Materialien für die inhaltli-
INFO
Sprach- und
Lesekompetenz sind
das A und O
Aus Sicht von
lehrer nrw
sind die Ba-
siskompetenzen Sprechen und Zuhö-
ren, Lesen und Schreiben das Funda-
ment, auf dem alles Weitere aufbaut.
Wird es in der Grundschule nicht ge-
legt, sind die Defizite in der Sekundar-
stufe I kaum noch aufzuholen. »Ohne
eine frühe und intensive Förderung
von Sprachkenntnissen wird es uns
nicht gelingen, die in diversen Studien
festgestellten Kompetenzdefizite abzu-
bauen«, so der
lehrer nrw
Vorsitzende
Sven Christoffer.
Vor diesem Hintergrund könnten
die ABC-Klassen dazu beitragen, das
Sprachniveau bei Eintritt in die Schule
deutlich zu heben, was wiederum dazu
führen würde, dass mehr Kinder am
Ende der Primarstufe die Mindeststan-
dards erreichten. Davon würden auch
die weiterführenden Schulen erheblich
profitieren. Denn Sprach- und Lese-
kompetenz sind die Voraussetzung für
Bildungserfolg und Teilhabe. Voraus-
setzung für den Erfolg des Konzepts
ist allerdings, dass es der Landesregie-
rung gelingt, die damit verbundenen
personellen, finanziellen und räumli-
chen Herausforderungen zu lösen.
che Ausgestaltung der ABC-Klassen und für
die zusätzliche individuelle Förderung in der
Schuleingangsphase erarbeiten und den
Schulen frühzeitig zur Verfügung stellen. Zu-
dem wird das Ministerium erprobte digitale
Tools zur Sprachförderung bereitstellen.
Auch das digitale Screening zur Sprach-
standserhebung im Rahmen der Schulanmel-
dung soll allen Grundschulen landesweit zur
Verfügung gestellt werden, erläuterte Feller.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung
ist bereits in der Verbändebeteiligung. Im
Anschluss will die Landesregierung den
Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.