3Unter der Lupe
19. SchRÄG stärkt
Hauptschulen
10 Titel
Beginn einer
neuen Ära
26 Recht§ausleger
Mathe mit Mama
6Im Brennpunkt
Schutzauftrag vs.
Generalverdacht
Landesantidiskriminierungsgesetz
Lehrkräfte
unter Verdacht?
Pädagogik & Hochschul Verlag . Graf-Adolf-Straße 84 . 40210 Düsseldorf · Foto: AdobeStock
1781 | Ausgabe 3/2026 | JULI | 70. Jahrgang
INHALT
lehrer nrw ·
3/2026
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UNTER DER LUPE
Sven Christoffer: 19. SchRÄG
stärkt Hauptschulen 3
BRENNPUNKT
Sarah Wanders: Schutzauftrag
vs. Generalverdacht 6
JUNGE LEHRER NRW
Tobias Braune: Weiter warten
auf den Startschuss 8
TITEL
Jochen Smets: Beginn einer neuen Ära 10
SCHULE & POLITIK
Stefan Schwarzer: Führung in
Schule neu denken
Warum Teamkultur wichtiger
ist als die Dienstordnung 14
Neue Wege in der Ausbildung 16
Leserbrief: Reformen sind nicht
alternativlos wie der eigene Tod 17
Die beste Schülerfirma Deutschlands… 18
Nordrhein-Westfalen modernisiert
berufliche Orientierung 19
Tom Schipper: Vom Ideal, eine
müßige Stunde im Lehrerzimmer
zu verbringen – Eine Utopie 20
FORTBILDUNGEN
Klare Kante bei Gewalt 22
SENIOREN
Saarbrücken per Schiff,
per Bahn und per pedes 24
Salzsieden in Bad Sassendorf 25
Ruhestätte für Prominente
und Karnevalisten 25
RECHT§AUSLEGER
Christopher Lange: Mathe mit Mama 26
ANGESPITZT
Jochen Smets: Bodycams
auf Lehrerschultern? 30
HIRNJOGGING
Aufgabe 1: Wortkettenrätsel
Aufgabe 2: Familienbande
Aufgabe 3: Wort-Sudoku GEHIRN 31
IMPRESSUM
lehrer nrw
– G 1781 –
erscheint sechs Mal jährlich
als Zeitschrift des
‘lehrer nrw’
ISSN 2568-7751
Der Bezugspreis ist für
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‘lehrer nrw’
im Mitgliedsbeitrag enthal-
ten. Preis für Nichtmitglieder
im Jahresabonnement:
35,– inklusive Porto
Herausgeber und
Geschäftsstelle
lehrer nrw e.V.
Nordrhein-Westfalen,
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Redaktion
Sven Christoffer,
Christopher Lange,
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Jochen Smets,
Sarah Wanders,
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Düsseldorf
Verlag und
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PÄDAGOGIK &
HOCHSCHUL VERLAG
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Namentlich gekennzeichnete
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ihrer Verfasser wieder.
19. SchRÄG
stärkt
Hauptschulen
Die Landesregierung hat nach dem 17. Schulrechts-
änderungsgesetz innerhalb kürzester Zeit zwei weitere
Schulrechtsänderungsgesetze auf den Weg gebracht.
lehrer nrw
hat sich zu beiden klar positioniert.
I
Im 18. SchRÄG geht es um die Einführung ver-
pflichtender schulischer Vorkurse zur Förde-
rung der Sprachkompetenz (‘ABC-Klassen’),
das 19. SchRÄG fokussiert die Sicherung eines wohn-
ortnahen Beschulungsangebots der Sekundarstufe I
und eine Änderung des Paragrafen 53, der erzieheri-
sche Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen regelt.
Darüber hinaus wird die Errichtung weiterer PRIMUS-
Schulen (bis zu einer Gesamtzahl von zehn Schulen)
ermöglicht. Im Rahmen der Verbändeanhörung hat
lehrer nrw
gegenüber dem Schulministerium zu bei-
den Gesetzentwürfen Stellung genommen.
Sprachkompetenz als
Voraussetzung für
Bildungserfolg und Teilhabe
Gegenstand des 18. Schulrechtsänderungsgesetzes
ist die Einführung von ABC-Klassen (verpflichtende
schulische Vorkurse zur Förderung der Sprachkom-
petenz) für Kinder, bei denen im Rahmen der Anmel-
dung zu einer Schule mit Primarstufe festgestellt
wurde, dass sie nicht über die für die Mitarbeit im
Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnis-
se verfügen.
Unser Verband hat in seiner Stellungnahme die
Einführung solcher Vorkurse grundsätzlich begrüßt,
denn Sprachkompetenz ist unstrittig die Vorausset-
zung für Bildungserfolg und Teilhabe. Schulische
Vorkurse werden das Sprachniveau bei Eintritt in
die Schule heben, was wiederum dazu führt, dass
mehr Kinder am Ende der Primarstufe die Mindest-
standards erreichen. Davon würden auch die weiter-
führenden Schulen erheblich profitieren.
Unabhängig davon haben uns erfahrene Grund-
schulführungskräfte, deren Expertise in diesem
Themenfeld größer ist als die eines Verbandes der
Sekundarstufe I, wichtige Anmerkungen, Hinweise
und Fragestellungen zukommen lassen, die wir dem
Ministerium mit der Bitte um Beachtung und Prü-
fung zur Kenntnis gegeben haben. Eine Auswahl:
Das Ministerium geht von einem zusätzlichen
Stellenbedarf aus. Es stellt sich aber die Frage,
wer diese Stellen besetzen soll. Gerade im Pri-
marbereich ist der Lehrkräftemangel erheblich –
insbesondere an Standorten, die im Hinblick auf
die schulischen Vorkurse vermutlich im Fokus
stehen werden.
Mit Blick auf das Alter der Kinder sind die sozial-
emotionalen Befindlichkeiten zu berücksichtigen.
Es ist festzustellen, dass Kinder bei der Einschu-
lung teilweise noch sehr verunsichert sind. Daher
wird befürchtet, dass die Beschulung in fremden
Räumen mit fremden Menschen entwicklungsbe-
dingt zu Verunsicherung führen kann und somit
keine Grundlage für ein erfolgreiches Lernen dar-
stellt. Es ist auch fraglich, ob in der kurzen Zeit-
spanne von zweimal zwei Stunden pro Woche
eine angemessene Lernatmosphäre hergestellt
werden kann.
Bei den Prognoseentscheidungen der Schullei-
tung und der anschließenden regelmäßigen
Überprüfung ist eine weitere Bürokratisierung zu
erwarten, für die Schulleitungen und Lehrkräften
entsprechende zeitliche Ressourcen zur Verfü-
gung gestellt werden müssten. Bereits die
Sprachstandsfeststellungen mit Delfin 4 sind
mit zusätzlichen organisatorischen Aufgaben
verbunden.
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lehrer nrw
UNTER DER LUPE
von SVEN CHRISTOFFER
lehrer nrw ·
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UNTER DER LUPE
Baustelle Schule: Die NRW-Landesre-
gierung hat in nur einem Jahr gleich drei Schul-
rechtsänderungsgesetze auf den Weg gebracht. Nach dem
17. folgen nun das 18. und 19. SchRÄG. Zumindest die letzten
beiden weisen mehr Licht als Schatten auf.
Foto: AdobeStock/Daria
Stärkung der Hauptschulen
Das 19. Schulrechtsänderungsgesetz nimmt die Si-
cherung eines wohnortnahen Beschulungsangebots
der Sekundarstufe I in den Blick. § 82 soll künftig
folgende Formulierung enthalten: »Schulen, die in
der Regel Schülerinnen und Schüler aufnehmen,
welche nach der Erprobungsstufe gemäß § 13 die
Schulform wechseln, können auch dann fortgeführt
werden, wenn das Erreichen der erforderlichen Min-
destgröße spätestens ab Klasse 7 sicher gewährleis-
tet ist.«
In der Begründung heißt es, dass »den tatsächlich
bestehenden Schülerströmen angemessen Rechnung
getragen wird«. Dieser Formulierung kann man nur
beipflichten: Es handelt sich um eine Anerkennung
der Realitäten, die insbesondere die Schulform
Hauptschule – in einigen Regionen aber auch die
Gesamtschulen – stärkt.
lehrer nrw
begrüßt die Neu-
regelung deshalb ausdrücklich. Sie wird aus unserer
Sicht die Versorgungslage für Schulformwechsler
insbesondere im Anschluss an die Erprobungsstufe
im ländlichen Raum verbessern. Zudem stärkt sie
die Rolle der Hauptschulen in unserer Bildungsland-
schaft ganz grundsätzlich und sendet somit ein star-
kes Signal für den Erhalt dieser viel zu wenig wert-
geschätzten Schulform.
Erzieherische Einwirkungen
und Ordnungsmaßnahmen
§ 53 des Schulgesetzes, der erzieherische Einwirkun-
gen und Ordnungsmaßnahmen regelt, soll umfas-
send geändert werden:
So wird klargestellt, dass erzieherische Einwir-
kungen und Ordnungsmaßnahmen (wie zum
Beispiel der vorübergehende Ausschluss vom Un-
terricht) die Schülerin oder den Schüler nicht von
der Pflicht entbinden, daran mitzuarbeiten, dass
die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungs-
ziel erreicht werden kann.
Durch eine stärkere Abstufung der möglichen
Maßnahmen soll eine noch differenziertere Reak-
tion als bisher auf die jeweils vorliegende Pflicht-
verletzung gewährleistet werden. Auch ist vorge-
sehen, dass es sich bei der Überweisung in eine
parallele Klasse oder Lerngruppe für die Dauer
von bis zu einer Woche sowie bei einem Aus-
schluss vom Unterricht, von sonstigen Schulver-
anstaltungen oder dem Schulbesuch für bis zu
zwei Tage künftig um erzieherische Maßnahmen
handelt. Bisher waren entsprechende Maßnah-
men dem Katalog der Ordnungsmaßnahmen zu-
geordnet und vorbehalten.
Der neue § 53a ermöglicht einen präventiven
vorübergehenden Ausschluss vom Schulbesuch,
»wenn ein sofortiges Handeln zum Schutz wich-
tiger Rechtsgüter erforderlich erscheint«.
In unserer Stellungnahme haben wir ausdrücklich
begrüßt, dass das Spektrum der erzieherischen Ein-
wirkungen sowie der Ordnungsmaßnahmen erheb-
lich ausgeweitet wird. Auf diese Weise wird mehr als
zuvor ermöglicht, situativ angemessen und differen-
ziert zu reagieren. Lehrkräfte können nunmehr
schneller und umfangreicher auf Fehlverhalten rea-
gieren, ohne sich bereits im Bereich der Ordnungs-
maßnahmen zu bewegen. Dass einige Ordnungs-
maßnahmen in den Bereich der erzieherischen Ein-
wirkungen verschoben werden sollen, leistet darü-
ber hinaus auch einen Beitrag zur Entbürokratisie-
UNTER DER LUPE
rung, da letztere mit weniger organisatorischem
Aufwand verbunden sind.
Unabhängig davon ist
lehrer nrw
jedoch der Auf-
fassung, dass die neuen Instrumente nur dann ihre
Wirkung entfalten können und werden, wenn die
Dezernate 48 in den Bezirksregierungen die Schulen
mehr als bisher in Angelegenheiten des § 53 unter-
stützen. Die Rückmeldungen, die der Verband von
Schulleitungen regelmäßig erhält, sind in diesem
Punkt zuweilen sehr kritisch.
Weitere PRIMUS-Schulen
Ab dem Schuljahr 2028/2029 können laut Gesetz-
entwurf bis zu sechs weitere PRIMUS-Schulen er-
richtet werden. Unter Einbezug der aktuell bereits
bestehenden vier Schulen ergibt sich eine künftige
Gesamtzahl von bis zu zehn PRIMUS-Schulen.
lehrer
nrw
hat seine Stellungnahme zur Errichtung weite-
rer PRIMUS-Schulen dazu genutzt, auf eine beste-
hende Ungleichbehandlung der Schulformen der
Sekundarstufe I hinzuweisen:
Als Relation »Schülerinnen und Schüler je Stelle«
gelten für PRIMUS-Schulen für die Sekundarstufe I
14,45. Grundsätzlich ist diese sehr vorteilhafte Rela-
tion zu begrüßen, die sogar günstiger ist als die der
Gesamtschulen (18,63) und die der Sekundarschulen
(16,27), die ja ebenfalls Schulen des längeren ge-
meinsamen Lernens sind. Aus Sicht des
lehrer nrw
ist es aber dringend erforderlich, dass die Relation
»Schülerinnen und Schüler je Stelle« auch an allen
anderen Schulformen der Sekundarstufe I abgesenkt
wird, insbesondere wenn man auch noch die sehr
ungünstige Relation an den Realschulen (20,19!!!)
in den Blick nimmt.
Es ist davon auszugehen, dass beide Gesetzent-
würfe, die aus unserer Sicht mehr Licht als Schatten
enthalten, zum Schuljahresbeginn 2026/2027 in
Kraft treten werden. Davor liegen aber noch die
Sommerferien, für die ich Ihnen maximale Erholung
wünsche. Sie haben es sich verdient!
Sven Christoffer ist Vorsitzender des
lehrer nrw
sowie stellv. Vorsitzender des HPR Realschulen
E-Mail: christoffer@lehrernrw.de
lehrer nrw ·
3/2026
6
BRENNPUNKT
D
Die NRW-Landesregierung plant ein
Landesantidiskriminierungsgesetz
(LADG). Ziel des Vorhabens ist es,
Menschen besser vor Diskriminierung durch
staatliche Stellen zu schützen. Damit würde
Nordrhein-Westfalen dem Berliner Vorbild
folgen und als erstes Flächenland ein ent-
sprechendes Gesetz einführen. Die Debatte
darüber wird intensiv geführt – auch im
Bildungsbereich. Befürworter sprechen von
einer notwendigen Schließung von Schutz-
lücken. Kritiker, darunter unter anderem
auch
lehrer nrw
, sein Dachverband DBB
NRW sowie zahlreiche weitere Gewerk-
schaften warnen vor Rechtsunsicherheit,
zusätzlicher Bürokratie und einem Klima
des Misstrauens gegenüber Beschäftigten
im öffentlichen Dienst.
Worum geht es im
geplanten Gesetz?
Der Entwurf sieht vor, dass Bürgerinnen und
Bürger leichter gegen Diskriminierung durch
Landesbehörden vorgehen können. Ge-
schützt werden sollen Menschen insbeson-
dere vor Benachteiligungen aufgrund von
Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller
Identität, Behinderung, Alter oder rassisti-
schen Zuschreibungen. Betroffen wären da-
mit unter anderem Schulen, Hochschulen,
Polizei- und Verwaltungsbehörden. Neu ist
insbesondere, dass Betroffene Ansprüche
gegen staatliche Stellen geltend machen
können, wenn sie Diskriminierung glaubhaft
machen. Außerdem sind Beschwerde- und
Beratungsstrukturen vorgesehen. Bürgerin-
nen und Bürger sollen niedrigschwelliger
Unterstützung erhalten, wenn sie sich durch
staatliches Handeln benachteiligt fühlen.
Damit reagiert die Landesregierung auf die
Kritik, dass Diskriminierung durch staatli-
che Stellen bislang oft nur schwer rechtlich
greifbar sei.
So heißt es in der Problemdarstellung
zum Gesetzesentwurf der Landesregie-
rung:
»Zwar sehen sowohl Artikel 3 Absatz 3
Grundgesetz als auch die Verfassung des
Landes Nordrhein-Westfalen Diskriminie-
rungsverbote gerade für den öffentlichen
Bereich vor. Konkrete Regelungen zu de-
ren Ausgestaltung, wie sie in den europäi-
schen Richtlinien geregelt sind, wie etwa
zur Beteiligung von Verbänden, zur Be-
weislast, zum Schutz vor Viktimisierung
und zur Festlegung von Sanktionen exis-
tieren im Zusammenhang mit der Wahr-
nehmung öffentlicher Aufgaben jedoch
bis heute nicht.«
von SARAH WANDERS
Schutzauftrag vs.
Generalverdacht
Das geplante Antidiskriminierungsgesetz für Nordrhein-
Westfalen ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht.
Unter Verdacht:
Es kann passieren, dass
Lehrkräfte sich mit
möglicherweise unbe-
gründeten Diskriminie-
rungsvorwürfen aus-
einandersetzen müssen.
Foto: AdobeStock/pixel-shot
BRENNPUNKT
7
3/2026 ·
lehrer nrw
Gesetzentwurf der Landesregierung zum
Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung
in Nordrhein-Westfalen (Landesantidiskri-
minierungsgesetz Nordrhein-Westfalen –
LADG NRW)
Pädagogische Entschei-
dungen geraten unter
Rechtfertigungsdruck
Schule lebt von täglichen pädagogischen
Entscheidungen: Notengebung, Ordnungs-
maßnahmen, Förderempfehlungen oder Kon-
fliktlösungen. Auch
lehrer nrw
befürchtet,
dass solche Entscheidungen künftig leichter
unter Diskriminierungsverdacht gestellt wer-
den könnten. Schon heute sehen sich Schu-
len häufig mit Beschwerden konfrontiert;
ein zusätzliches gesetzliches Instrument
könnte diesen Druck verstärken. Wie wirk-
sam kann pädagogisches Handeln von Lehr-
kräften noch sein, wenn permanent mögli-
che Diskriminierungsvorwürfe antizipiert
werden müssen?
Gefahr zusätzlicher
Bürokratie und Unklarheiten
in der Beweisführung
Viele Schulen arbeiten bereits heute an der
Belastungsgrenze. Dokumentationspflichten,
Beschwerdeverfahren und Fortbildungsan-
forderungen würden erneut Arbeitszeit bin-
den, die sicherlich im Kerngeschäft sinnvoller
eingesetzt wäre. Besonders umstritten ist die
Frage der sogenannten Beweislastverschie-
bung.
lehrer nrw
sieht hier ganz klar die
Gefahr, dass Lehrkräfte sich gegen schwer
widerlegbare Vorwürfe verteidigen müssen.
Der DBB NRW spricht in diesem Zusammen-
hang von einem möglichen ‘Generalver-
dacht’ gegenüber Landesbediensteten.
Zwischen berechtigtem
Schutz und praktischer
Umsetzbarkeit
Die Debatte zeigt ein grundlegendes Span-
nungsfeld: Einerseits besteht ein legitimes
Interesse daran, Menschen wirksam vor
Diskriminierung durch staatliche Stellen zu
schützen. Andererseits müssen Lehrkräfte,
Polizei und Verwaltung handlungsfähig blei-
ben und dürfen nicht unter einen pauscha-
len Verdacht gestellt werden.
Entscheidend wird daher sein, wie kon-
kret und rechtssicher das Gesetz ausgestal-
tet wird. Klare Verfahrensregeln, unabhängi-
ge Beratung, Schutz auch für Beschäftigte
sowie realistische Ressourcenfragen werden
darüber entscheiden, ob das Gesetz tatsäch-
lich zu mehr Fairness beiträgt – oder vor
allem neue Unsicherheiten erzeugt.
Auch bei diesem Thema steht
lehrer nrw
klar an der Seite der vielen Kolleginnen und
Kollegen, die tagtäglich unter schwierigsten
Rahmenbedingungen ihr Bestes für die Bil-
dung von Kindern und Jugendlichen geben!
Sarah Wanders ist stellv. Vorsitzende des
lehrer nrw
sowie Vorsitzende des HPR Realschulen
E-Mail: wanders@lehrernrw.de
So weit, so gut. Gegen ein Antidiskriminie-
rungsgesetz sollte es dann doch keinen
Widerstand geben. Das dachte sich wahr-
scheinlich auch die Landesregierung, als
sie mit dem LADG einen weiteren Punkt
aus ihrem ‘Zukunftsvertrag’ umzusetzen
plante, und sah sich doch mit einem Sturm
der Entrüstung zahlreicher Gewerkschaften
konfrontiert. Auch Jura-Professoren spra-
chen sich in der Ausschusssitzung des Inte-
grationsausschusses, des Innenausschusses,
des Gleichstellungsausschusses und des
Ausschusses für Haushalt- und Finanzen im
NRW-Landtag am 5. Mai 2026 gegen das
Vorhaben aus.
Warum gibt es derart
massive Kritik?
Gerade Lehrkräfte und Polizeibeschäftigte
betrachten den Gesetzentwurf mit großer
Skepsis. Dabei geht es nicht um die Ableh-
nung des Ziels ‘Diskriminierungsschutz’,
sondern um die praktische Wirkung des
Gesetzes im Berufsalltag.
Der Stein des Anstoßes liegt in
Paragraf 8:
»§ 8 Beweislast: Wenn im Streitfall die ei-
ne Partei Indizien beweist, die eine Diskri-
minierung, Belästigung oder Maßregelung
nach § 4 vermuten lassen, trägt die andere
Partei die Beweislast dafür, dass kein Ver-
stoß gegen die Bestimmungen zum Schutz
vor Diskriminierung vorgelegen hat.«
lehrer nrw ·
3/2026
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JUNGE LEHRER NRW
Weiter warten
auf den
Startschuss
Das Fahrradleasing für Lehrkräfte ist eines von mehreren Beispie-
len dafür, wie angekündigte Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen
nur verzögert in der Praxis ankommen. Auf dem Weg durch den
Bürokratie-Dschungel bleibt die Maßnahme immer wieder stecken.
W
Wie das Ministerium für Schule und
Bildung (MSB) in einem aktuellen
Schreiben mitteilt, ist das Verga-
beverfahren weiterhin nicht abgeschlossen.
Ein laufendes Nachprüfungsverfahren verzö-
gert die Entscheidung mindestens bis Ende
Juni 2026. Selbst wenn anschließend eine
Vergabe erfolgen sollte, wird mit einer
Umsetzungszeit von rund sechs Monaten
gerechnet.
Damit erscheint eine Einführung noch
im Jahr 2026 äußerst unwahrscheinlich.
Für viele Kolleginnen und Kollegen an
Schulen ist dies längst mehr als eine weitere
verwaltungsrechtliche Verzögerung. Viel-
mehr zeigt sich erneut, wie groß die Lücke
zwischen politischen Ankündigungen und
ihrer tatsächlichen Umsetzung sein kann –
selbst bei Projekten, die vergleichsweise
unkompliziert erscheinen.
Seit Jahren angekündigt,
aber noch immer nicht
umgesetzt
Die Idee eines Fahrradleasings für Landes-
beschäftigte ist keineswegs neu. In den ver-
gangenen Jahren wurde sie immer wieder
politisch aufgegriffen und mit Zielen wie
Klimaschutz, Gesundheitsförderung und ei-
ner modernen Arbeitskultur im öffentlichen
Dienst verknüpft. Gerade im Schulbereich
stieß das Vorhaben auf großes Interesse.
Anders als viele strukturelle Reformen hätte
das Fahrradleasing für Lehrkräfte einen un-
mittelbaren praktischen Nutzen. Ob als indi-
viduelle Entlastung im Alltag mit gesund-
heitlichen Vorteilen, als spürbare Verbesse-
rung der Mobilität oder als Beitrag zu mehr
Nachhaltigkeit durch die Förderung klima-
freundlicher Verkehrsmittel – die Vorteile lie-
gen auf der Hand. Umso größer ist inzwi-
schen die Diskrepanz zwischen den geweck-
ten Erwartungen und der tatsächlichen Ent-
wicklung. Während frühzeitig über das
Angebot gesprochen wurde, warten wir
bis heute auf die Umsetzung.
Vergabeverfahren
als Dauerbaustelle
Das MSB verweist in seinen Schreiben auf
ein im Rahmen der öffentlichen Vergabe
eingeleitetes Nachprüfungsverfahren. Die-
ses Verfahren dient der rechtlichen Überprü-
fung von Ausschreibungen und ist im Verga-
berecht grundsätzlich vorgesehen. In der
praktischen Umsetzung führt es jedoch häu-
fig dazu, dass laufende Projekte über länge-
re Zeiträume nicht entscheidungsreif voran-
getrieben werden können.
In der schulischen Praxis entsteht dabei
häufig der Eindruck, dass sich Vorhaben
nicht selten in komplexen Ausschreibungs-
und Prüfverfahren oder anderen Verfahrens-
schritten über längere Zeiträume verlieren.
Zwischen der ersten Ankündigung und der
tatsächlichen Einführung liegen oftmals
mehrere Jahre. Gerade deshalb stellt sich
die Frage, warum ein Modell, das in anderen
Bundesländern bereits etabliert ist, in Nord-
rhein-Westfalen weiterhin auf seine Umset-
zung wartet.
von TOBIAS BRAUNE
Der Kollege hat gut lachen, denn
er arbeitet offensichtlich nicht in
Nordrhein-Westfalen: Anders als
in anderen Bundesländern steckt
das Fahrradleasing für Landes-
beschäftigte hierzulande immer
noch im Verwaltungsstau.
Foto: AdobeStock/Dusan Petkovic
Weiter warten
auf den
Startschuss
JUNGE LEHRER NRW
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3/2026 ·
lehrer nrw
Vertrauen entsteht durch
Umsetzung, nicht durch
Ankündigungen
Für viele Kolleginnen und Kollegen wäre ein
Fahrradleasing eine attraktive Ergänzung. Es
ist nicht nur eine finanzielle Entlastung, son-
dern auch ein Stück Lebensqualität: flexible-
re Wege zur Schule, bessere Vereinbarkeit
von Alltag und Gesundheit und nicht zuletzt
ein Beitrag zu einer nachhaltigen Lebenswei-
se, die viele Lehrkräfte bewusst anstreben.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Die At-
traktivität des Lehrkräfteberufs steht zuneh-
mend im Wettbewerb mit ande-
ren Berufsfeldern. Neben Ar-
beitsbedingungen, Arbeitsbelas-
tung und Bezahlung spielen so-
genannte »weiche Faktoren«
eine immer größere Rolle. Gera-
de vor dem Hintergrund des an-
haltenden Lehrkräftemangels
berührt dies auch die Frage,
wie attraktiv und verlässlich das
Land als Arbeitgeber wahrge-
nommen wird.
Aus meiner Sicht ist die ak-
tuelle Situation daher kritisch
zu bewerten – nicht wegen
eines einzelnen Verzögerungs-
grundes, sondern vielmehr
wegen der Gesamtentwicklung.
Denn es entsteht ein Muster:
Politische Ankündigung
eines Angebots
Erwartungsaufbau
bei Beschäftigten
langwierige Ausschrei-
bungs- und Prüfprozesse
unklare Zeithorizonte
weitere Verschiebung
ohne konkrete Perspektive
Frustration statt
Motivation
Das Ergebnis ist Frustration
statt Motivation. Dieses Muster
zeigt sich nicht nur beim Fahr-
radleasing, sondern auch bei
anderen Vorhaben, etwa bei der wiederholt
gestreckten Umsetzung digitaler Infrastruk-
turprogramme wie LOGINEO NRW oder
des Digitalpakts sowie bei Entlastungs- und
Attraktivitätsmaßnahmen für Lehrkräfte.
Das Fahrradleasing steht für mich daher
exemplarisch für eine viel größere Frage:
Wie gelingt es dem Land, moderne, nach-
haltige und attraktive Arbeitsbedingungen
im Lehrkräfteberuf nicht nur zu planen, son-
dern auch tatsächlich umzusetzen? Für viele
junge Menschen ist diese Frage eng verbun-
den mit der Entscheidung, ob sie sich für ein
Lehramtstudium entscheiden oder einen an-
deren beruflichen Weg einschlagen. Deshalb
ist die aktuelle Verzögerung mehr als eine
Randnotiz im Vergaberecht. Sie ist ein wei-
teres Beispiel dafür, dass gute Ideen allein
nicht ausreichen. Entscheidend ist ihre Um-
setzung.
Und genau daran wird sich die Glaubwür-
digkeit politischer Ankündigungen und die
damit verbundene Attraktivität des Lehr-
kräfteberufs auch in Zukunft messen lassen
müssen – denn entscheidend ist nicht die
Ankündigung, sondern das Ergebnis.
Tobias Braune ist Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft
junge
lehrer nrw
E-Mail: braune@lehrernrw.de
lehrer nrw ·
3/2026
10
TITEL
Der Verband Deutscher Realschullehrer wird zum Bundesverband Rea-
le Bildung. Mit der Namensänderung öffnet sich der Verband für Neu-
es, ohne Bewährtes aufzugeben. Im bayerischen Bad Kissingen kamen
vom 7. bis 9. Mai etwa 110 Vertreterinnen und Vertreter aller Landes-
verbände zusammen, um wegweisende Entscheidungen zu treffen.
D
Der Verband Deutscher Realschulleh-
rer (VDR) heißt ab sofort Bundes-
verband Reale Bildung (BVRB). Mit
einer entsprechenden Satzungsänderung
beschloss die Bundesdelegiertenversamm-
lung am 8. Mai mit Zweidrittelmehrheit
Beginn einer neuen Ära
Vor der imposanten Kulisse des Kurtheaters versammelten sich die Delegierten zu einem Gruppenfoto.
Perfekte Location für einen Festakt:
Im Kurtheater Bad Kissingen verfolgt das Publikum das Programm.
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3/2026 ·
lehrer nrw
TITEL
den Beginn einer neuen Ära. Mit der Na-
mensänderung reagiert der Verband auf
die veränderten schulpolitischen Realitä-
ten: »In vielen Bundesländern gibt es die
klassische Realschule nicht mehr. Sehr
wohl gibt es aber in allen Ländern Schüle-
rinnen und Schüler, die den Mittleren
Schulabschluss anstreben – und die des-
halb eine fundierte reale Bildung brau-
chen. Und dafür sind wir der erste An-
sprechpartner«, erklärt der Bundesvorsit-
zende Ralf Neugschwender.
Alle Fotos: Smets
Rund 110 Delegierte aus ganz Deutschland kamen in Bad Kissingen
zusammen, um einen neuen Bundesvorstand zu wählen und inhaltliche
Leitplanken der Verbandsarbeit für die nächsten vier Jahre festzulegen.
Beginn einer neuen Ära
Reale Bildung ist
wichtiger denn je
Reale Bildung braucht im Übrigen auch die
deutsche Wirtschaft. Der Mittlere Schulab-
schluss ist in Zeiten des Fachkräfteman-
lehrer nrw ·
3/2026
12
TITEL
Sven Christoffer, Landesvorsit-
zender von
lehrer nrw
und stell-
vertretender Bundesvorsitzender
des BVRB, warb bei der Delegier-
tenversammlung für den Leitan-
trag, der dann mit riesiger Mehr-
heit angenommen wurde.
Ingo Lürbke wurde als
Schatzmeister des BVRB
in seinem Amt bestätigt.
Bekannte und neue Gesichter im BVRB-Bundesvorstand (v.l.): Birgit Zollitsch (stell-
vertretende Bundesvorsitzende), Ingo Lürbke (Schatzmeister), Ralf Neugschwender
(Bundesvorsitzender), Sven Christoffer (stellvertretender Bundesvorsitzender), Madeleine
Helbig (Schriftführerin) und Bengjamin Bajraktari (stellvertretender Bundesvorsitzender)
gels wichtiger denn je. Auch deswegen
macht sich der BVRB in einem einstimmig
verabschiedeten Leitantrag stark für die
Gleichwertigkeit beruflicher und akademi-
scher Bildung sowie für eine noch engere
Verzahnung von Schule und Wirtschaft.
»Das Abitur ist nicht der alleinige Weg zum
beruflichen Glück. Realschulen und ver-
wandte Schulformen halten beide Wege of-
fen: den zum Abitur und den zur Ausbildung
in Handwerk, Industrie und Handel. Darum
leistet reale Bildung einen elementaren Bei-
trag zur Fachkräftesicherung. Dem tragen
wir mit unserem neuen Namen ebenfalls
Rechnung«, so Neugschwender. Gleichzeitig
betont der BVRB ausdrücklich, dass die
Namensänderung nichts an seinem klaren
Einsatz für den Erhalt und die Stärkung der
Realschule verändert. Wo die Realschule
besteht, bleibt der Verband weiterhin ihre
starke bildungspolitische Stimme und setzt
sich entschlossen für ihre starke Rolle und
gesellschaftliche Anerkennung ein.
trag, in dem sich der Verband stark macht
für einen positiven Leistungsbegriff, eine
intensive Berufsorientierung an Schulen,
eine fundierte Demokratiebildung, eine
Null-Toleranz-Politik bei Gewalt gegen
Lehrkräfte, eine pädagogisch sinnvolle
Digitalisierung sowie ein qualitätsvolles
differenziertes Bildungswesen.
Neuer Vorstand mit
starker NRW-Stimme
In eine spannende Zukunft startet der
BVRB mit einem neuen Vorstand, in dem
lehrer nrw
in Person von Sven Christoffer
und Ingo Lürbke wieder zwei Vorstandspos-
ten innehat. So wurde Ralf Neugschwender
als Bundesvorsitzender ebenso wie Sven
Christoffer als stellvertretender Vorsitzen-
der wiedergewählt. Als weitere Stellvertre-
ter wurden Birgit Zollitsch und Bengjamin
Bajraktari erstmals in den Vorstand ge-
wählt. Im Amt bestätigt wurden Schatz-
meister Ingo Lürbke und Schriftführerin
Madeleine Helbig. »Besonders freut mich,
dass alle in unserem Vorstandsteam he-
rausragende Wahlergebnisse erzielt haben.
Wir starten mit viel Rückenwind. Der VDR
ist Geschichte, aber reale Bildung ist aktu-
eller und wichtiger als je zuvor. Darum ist
mit dem BVRB mehr denn je zu rechnen!«,
unterstreicht Neugschwender.
Namensänderung eröffnet
neue Möglichkeiten
Sven Christoffer, Landesvorsitzender von
lehrer nrw
und stellvertretender Bundesvor-
sitzender des BVRB, blickt ebenfalls mit Zu-
Das neue Logo des Bundesverbandes
Reale Bildung
Leitantrag gibt
die Richtung vor
Als Leitplanke der bildungspolitischen Arbeit
des BVRB in den kommenden vier Jahren
beschlossen die Delegierten einen Leitan-
TITEL
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lehrer nrw
Hielt eine Festrede mit Nach-
hall: Der frisch wiedergewählte Bundes-
vorsitzende des BVRB, Ralf Neugschwender.
Souveräner Moderator:
Thorsten Schmalt in Aktion.
Vom Junkie zum Ironman:
Andreas Niedrig nahm das Publikum
mit auf eine faszinierende Reise.
versicht in die Zukunft: »Die Namensände-
rung gibt uns neue Möglichkeiten, insbe-
sondere in den Bundesländern ohne eigene
Realschulsysteme wieder sichtbarer zu wer-
den und mit starker Stimme für den Erhalt
und Ausbau realer Bildung zu kämpfen.
Wie wichtig dieses Anliegen ist, hat sich
erst kürzlich wieder in der erschreckend
hohen Zahl von 7430 Schülerinnen und
Schülern gezeigt, die allein in NRW die
Schule im Jahr 2025 ohne Abschluss ver-
lassen haben. Dieser Zehnjahreshöchst-
stand weist über NRW hinaus und unter-
streicht, dass vor allem jene Schulformen
gestärkt werden müssen, deren Profil auf
Berufswahlorientierung und Ausbil-
dungsreife ausgerichtet ist – auf
reale Bildung eben.«
lehrer nrw
setzt
inhaltliche Akzente
lehrer nrw
zeigte in Bad Kissin-
gen gleichermaßen Präsenz und
Stärke. Rund 25 Delegierte re-
präsentierten den nach Bayern
mitgliederstärksten Landesver-
band, der damit knapp ein Vier-
tel der stimmberechtigten Dele-
gierten aus dem gesamten Bun-
desgebiet stellte. Insofern trägt
die neue Ausrichtung des neuen
BVRB durchaus auch die Hand-
schrift von
lehrer nrw
– weg von
der starren Fixierung auf die Re-
alschule hin zu einer pragmatischeren
Akzentverschiebung unter dem Begriff
der realen Bildung, hinter dem sich wirk-
lich alle Landesverbände des BVRB ver-
sammeln können.
»Starke Lehrkräfte,
starke Bildung,
starke Demokratie«
Eingebettet war die Bundesdelegiertenver-
sammlung in den Bundesrealschultag, der
zum 26. Mal stattfand und ein treffendes
Motto trug: »Starke Lehrkräfte, starke Bil-
dung, starke Demokratie«. Den Auftakt bil-
dete am Abend des 7. Mai ein Besuch der
bayerischen Staatsministerin für Unterricht
und Kultus, Anna Stolz, die derzeit auch
Präsidentin der Bildungsministerkonferenz
(BMK) ist. Sie brach bei ihrem ‘Heimspiel’
naturgemäß eine Lanze für die Realschu-
len in ihrem Bundesland, machte sich aber
auch für die reale Bildung im Allgemeinen
stark. Diese stehe für eine enge Verbindung
von Theorie und Praxis, eine individuelle und
begabungsgerechte Förderung sowie eine
positive Leistungskultur.
Festveranstaltung in
besonderem Ambiente
Den Höhepunkt des Bundesrealschultages
bildete eine Festveranstaltung im pracht-
vollen Ambiente des 1904 erbauten Kurthea-
ters von Bad Kissingen. Moderiert wurde der
Festakt von Thorsten Schmalt (
lehrer nrw
),
der ebenso souverän wie kurzweilig durch
das Programm führte. Nach Grußworten un-
ter anderem des dbb-Bundesvorsitzenden
Volker Geyer und des Präsidenten des Deut-
schen Lehrerverbandes, Stefan Düll, faszinier-
te der Extremsportler Andreas Niedrig das
Publikum mit seiner höchst ungewöhnlichen
Lebensgeschichte, die zeigt, was mit starkem
Willen, großer Disziplin, hoher Leistungsbe-
reitschaft und guter Unterstützung alles mög-
lich ist. Er schaffte es, seine Drogensucht zu
überwinden und wurde zu einem Weltklasse-
Triathleten. Seine Botschaft an die Zuhörerin-
nen und Zuhörer lautete, dass auch schwierig
erscheinende Ziele erreichbar sind. Der Weg
beginne immer mit dem entscheidenden
Wort: »Tun«. Jochen Smets
Nicht nur zahlenmäßig stark:
Die NRW-Delegation in Bad Kissingen.
»D
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SCHULE & POLITIK
Führung in Schule
neu denken
Warum Teamkultur wichtiger ist als die Dienstordnung
»Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist
verantwortlich für die ordnungsgemäße
Wahrnehmung der Dienstpflichten der
Lehrerinnen und Lehrer« – so lautet der
formale Kern der Zusammenarbeit in der
Allgemeinen Dienstordnung. Doch wie lässt
sich auf dieser Basis eine zeitgemäße,
positive Beziehungskultur gestalten, die
von Vertrauen und flexiblen statt starren
Rollen geprägt ist?
Viele Lehrkräfte, ob neu im Beruf oder er-
fahren, fühlen sich in einer auf Anweisung
und Kontrolle beruhenden Schulkultur un-
wohl. Das hergebrachte Bild der Schullei-
tung an der Spitze, die Vorgaben der Schul-
aufsicht umsetzt, scheint daher oft näher an
der rechtssicheren Verwaltung als an einem
Investment in die Schulkultur zu sein.
Antiquiertes Führungsverständnis:
Gute Schulen brauchen keinen Alleinherrscher, und gute Schulleitungen
brechen traditionelle Hierarchien auf.
Foto: AdobeStock/TSViPhoto
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lehrer nrw
SCHULE & POLITIK
Ein Wandel des
Denkens ist sichtbar
Doch es gibt Hoffnung. Wenn man einen
Schulaufsichtsbeamten sagen hört: »Arbei-
ten Sie so agil wie Sie wollen, aber halten
Sie den Dienstweg ein«, liegt darin durch-
aus die Erlaubnis, in der eigenen Schule
neue Wege zu gehen. Auch die Metapher
der ‘Schulfamilie’, die zunehmend bemüht
wird, deutet auf einen Haltungswandel hin:
weg von einer konformistischen Organisati-
on, hin zu einer Gemeinschaft, die auf ge-
meinsamen Werten und Vertrauen beruht.
In einer solchen Schule lautet die entschei-
dende Frage für Mitarbeitende nicht »Wann
sind die nächsten Ferien?«, sondern »Wa-
rum bin ich genau hier und nicht woan-
ders?«.
Die Schule als
‘Evolutionäre Organisation’
Frederic Laloux beschreibt in seinem Werk
‘Reinventing Organizations’ genau solche
Organisationen, in denen ein geteilter Sinn
alle zentralen Bereiche wie Konferenzkultur,
Aufgabenverteilung oder Konfliktlösung
prägt. Schulen sind ideale Orte für diesen
Wandel. Was kann es Sinnvolleres geben, als
junge Menschen auf ihrem Weg zu begleiten
und ihnen neben grundlegenden Fähigkeiten
und Fertigkeiten Zuversicht für die Gestal-
tung des eigenen Lebens zu vermitteln?
Paradoxerweise begünstigt die traditio-
nell ‘schlechte’ Management-Struktur von
Schulen diese Entwicklung: Das Zahlenver-
hältnis zwischen Leitung und Kollegium hat
eine engmaschige Kontrolle schon immer
unmöglich gemacht. Ein mittleres Manage-
ment mit Personalverantwortung fehlt.
Stattdessen existiert ein hohes Autonomie-
bedürfnis der Lehrkräfte. Dies sind perfekte
Voraussetzungen, um traditionelle Hierar-
chien zu überwinden.
Doch Vorsicht: Dies ist kein Plädoyer für
eine Schulleitung, die sich raushält. In evo-
lutionären Organisationen macht nicht je-
der, was er will, sondern jeder trägt enga-
giert zu dem bei, was als gemeinsames Ziel
verstanden und erlebt wird. Genau dafür
braucht es kluge Schulleitungen, die eine
entsprechende Zusammenarbeit initiieren
und begleiten. Auch eine ‘kollegiale Füh-
rung’, wie sie Bernd Österreich und Claudia
Schröder beschreiben, bleibt eine an-
spruchsvolle Führungsaufgabe.
Erste konkrete Schritte
Kollegien können gemeinsam mit ihren
Schulleitungen sofort einen Anfang machen:
1. Besprechungen partizipativer
gestalten: Nutzen Sie Methoden wie
das ‘World Café’ oder Kartenabfragen
statt endloser Plenumsdiskussionen,
um sicherzustellen, dass möglichst jede
Stimme gehört wird.
2. Aufgaben rotierend verteilen: Statt
fester Zuständigkeiten können Aufga-
ben turnusmäßig wechseln. Das ermög-
licht vielen, sich zu erproben und Ver-
antwortung zu übernehmen. Schullei-
tungen können hier mit gutem Beispiel
vorangehen und untereinander Aufga-
ben rotieren lassen.
3. Werte lebendig halten: Grundregeln
der Zusammenarbeit sollten nicht nur
auf einem Plakat stehen, sondern regel-
mäßig überprüft und neu ausgehandelt
werden. Ein kurzer Feedback-Punkt in
jeder Konferenz zu einem ausgewählten
Thema, zum Beispiel »Wie nehmen wir
unseren Informationsfluss wahr?«, kann
ein Anfang sein.
4. Gemeinschaftsbildung fördern:
Individuelle Fortbildungen nach eigenem
Ermessen gewähren und gemeinsame
Fortbildungen gezielt auf die Stärkung
der Beziehungskultur ausrichten. Die Er-
gebnisse der COPSOQ-Befragungen bie-
ten dafür einen idealen Anknüpfungs-
punkt und bieten die Möglichkeit, dazu
einen zusätzlichen Fortbildungstag zu
nutzen.
Was zu beachten ist
Zwei Stolpersteine sind typisch: Erstens
funktioniert eine neue Kultur nicht ohne die
Leitung, aber auch nicht mit ihr allein. Solan-
ge Lehrkräfte an einem alten, hierarchischen
Rollenbild festhalten, laufen Initiativen der
Schulleitung ins Leere. Zweitens wird es
oft erst schwerer, bevor es leichter wird.
Gemeinsamkeit zu pflegen und Verantwor-
tung zu übernehmen, kostet Zeit und kann
verdeckte Konflikte an die Oberfläche brin-
gen. Vielleicht wird es deswegen nicht nur
schwerer, sondern erst einmal auch schlech-
ter – das auszuhalten ist nicht einfach.
Einen Königsweg gibt es nicht, denn eine
Haltung lässt sich nicht verordnen. Der Weg
führt vom »Ich darf« (die Leitung erlaubt es)
über das »Ich will« (aus eigener Überzeu-
gung) zum »Ich kann« (weil ich es auspro-
biere) – bis sich eine neue Form der Zusam-
menarbeit etabliert hat.
DER AUTOR
Stefan Schwarzer ist seit über zehn Jahren Schulleiter und Refe-
rent im Rahmen der Schulleitungsqualifizierung. »Schulleitungs-
spezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind wichtig
für schulische Führungskräfte. Wichtiger ist eine gefestigte persön-
liche Haltung, deren Kern Verantwortung für das Gesamt-System
auf der Basis von tragfähigen Beziehungen zu und unter den Mit-
arbeitenden bildet.« Dieses Motto prägt nicht nur seine eigene
Leitungstätigkeit, sondern auch seine Seminarangebote und Auto-
rentätigkeit. Zahlreiche Artikel finden sich auch auf seinem Blog
www.schulpartner.online
LESENSWERT
Bernd Österreich/Claudia Schröder:
Das kollegial geführte Unternehmen
Frederic Laloux:
Reinventing Organizations
Ralf Janssen:
Kompano Framework
für evolutionäre Entwicklung
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SCHULE & POLITIK
Neue Wege in der Ausbildung
Die Landesregierung will die Lehrkräfteausbildung in Nordrhein-Westfalen
modernisieren. Ziele der Reform sind ein praxisnäheres Studium, ein gestärkter
Vorbereitungsdienst und neue Wege zur Gewinnung von Lehrkräften.
D
Das NRW-Schulministerium (MSB) umriss
in einer Pressemitteilung vom 4. Juni die
Kernpunkte der Reform:
Mehr Praxis im Studium
Künftig sollen angehende Lehrkräfte während
des Studiums noch stärker an den Schulalltag
herangeführt werden. Das Eignungs- und Orien-
tierungspraktikum wird verlängert. Zudem soll
das Berufsfeldpraktikum künftig grundsätzlich an
Schulen stattfinden. Damit sammeln Studierende
laut MSB frühzeitig zusätzliche Erfahrungen im
Unterricht und lernen die Anforderungen des
Lehrberufs noch besser kennen.
Sonderpädagogische
Förderung wird gestärkt
Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf dem Lehr-
amt für sonderpädagogische Förderung. Die Aus-
bildung wird stärker auf ein – vertieft zu studie-
rendes – Unterrichtsfach konzentriert und stärker
auf die Vermittlung von Basiskompetenzen und
Diagnosekompetenzen ausgerichtet.
Neues Lehramtsfach ‘Deutsch
als Zweitsprache’
Mit Blick auf die wachsende Bedeutung sprach-
licher Bildung führt Nordrhein-Westfalen erst-
mals ‘Deutsch als Zweitsprache’ als eigenstän-
diges Lehramtsfach ein. Das neue Angebot soll
zunächst für das Lehramt an Haupt-, Real-, Se-
kundar- und Gesamtschulen eingerichtet und
regelmäßig evaluiert werden. Damit will das
Land die Sprachförderung von Schülerinnen und
Schülern stärken, deren Muttersprache nicht
Deutsch ist.
Zusätzliche Chancen durch
erweiterten Seiteneinstieg
Die Reform eröffnet außerdem neue Möglichkei-
ten für qualifizierte Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteiger, teilt das MSB mit. Unter be-
stimmten Voraussetzungen erhalten demnach
künftig auch Bewerberinnen und Bewerber mit
nur einem Unterrichtsfach Zugang zum berufsbe-
gleitenden Vorbereitungsdienst. Dies erleichtere
zugleich die Anerkennung ausländischer Lehr-
amtsabschlüsse. Die grundständige Lehrkräfteaus-
bildung mit zwei Unterrichtsfächern bleibe jedoch
auch im Seiteneinstieg weiterhin der Regelfall.
Vorbereitungsdienst
wird praxisnäher
Bereits Anfang des Jahres wurde der Vorberei-
tungsdienst der angehenden Lehrkräfte weiter-
entwickelt: Unterrichtsbesuche werden stärker
als Lern- und Entwicklungsinstrument ausgestal-
tet. Einheitliche Rückmeldeformate sorgen künf-
tig für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.
Gleichzeitig werden die schriftlichen Vorbereitun-
gen schlanker und stärker auf die Anforderungen
des Schulalltags ausgerichtet.
Hardi Gruner (l.), Leiter des Referats Fachleitungen, und der Lan-
desvorsitzende Sven Christoffer machten bei der Expertenanhö-
rung am 29. April im Landtag die Position von
lehrer nrw
deutlich.
SO SIEHT ES
LEHRER NRW
lehrer nrw
hat den
Reformprozess kon-
struktiv-kritisch beglei-
tet und unter anderem
in einer Expertenanhö-
rung am 29. April in ei-
nem entscheidenden
Punkt deutliche Kritik
geübt: »Eine Reform
der Lehrkräftebildung
ist notwendig – aber
sie muss an der richti-
gen Stelle ansetzen.
Den Reformbedarf
identifizieren wir in
der universitären Pha-
se, nicht im Vorberei-
tungsdienst«, erklärte
Hardi Gruner, Leiter des
Referats Fachleitungen,
im Plenum des Land-
tags. Er verwies auf ei-
ne Online-Umfrage zur
Lehrkräfteausbildung,
die
lehrer nrw
im Som-
mer 2024 durchgeführt
hatte und an der inner-
halb von vier Wochen
fast 1200 angehende
oder aktive Lehrerinnen
und Lehrer teilgenom-
men haben. Sie kriti-
sierten in großer Mehr-
heit insbesondere die
Praxisferne des univer-
sitären Teils.
Vor diesem Hinter-
grund, betonte Gruner,
sei »die Qualität des
Vorbereitungsdienstes
ein seltener, wertvoller
Stabilitätsanker in der
Lehrkräftebildung.
Ein Eingriff in dieses
System würde nicht zu
einer Verbesserung,
sondern zu einer De-
stabilisierung führen.«
SCHULE & POLITIK
Leserbrief
Reformen sind nicht
alternativlos
wie der eigene Tod
Es gibt Veranstaltungen, deren Prämisse sich bereits in
der Eröffnungsfolie entlarvt. Als QUA-LiS NRW jüngst un-
sere Schule besuchte, wurde zur Einleitung das Fünf-Stufen-
Modell der Trauerverarbeitung von Elisabeth Kübler-Ross
bemüht, jenes Modell, das ursprünglich für Menschen kon-
zipiert wurde, die mit der Diagnose des eigenen Todes kon-
frontiert sind. Die implizite Botschaft war unmissverständ-
lich: Schulreformen sind so unvermeidlich wie das Sterben,
und Widerstand dagegen ist keine berechtigte pädagogi-
sche Position, sondern ein Symptom mangelnder Reife, weil
man sich eben noch auf Stufe zwei, dem Zorn, befindet und
die erlösende Akzeptanz noch nicht erreicht hat. Diese Ana-
logie ist rhetorisch unredlich.
Nehmen wir das Paradebeispiel einer gescheiterten
Reform: das Konzept Schreiben nach Gehör nach Jürgen
Reichen. Seit Jahrhunderten existieren erprobte Methoden
des Erstschriftspracherwerbs, wobei die Lautiermethode, die
Valentin Ickelsamer bereits um 1527, in erweiterter Fassung
1534, systematisch beschrieben hatte, exemplarisch für eine
jahrhundertelange didaktische Praxis steht, die auf empi-
risch gesättigter Erfahrung beruhte. Diese Methoden be-
durften keiner grundlegenden Revision. Nordrhein-Westfa-
len hat den Irrweg Schreiben nach Gehör 2019 verlassen,
während andere Bundesländer, die fünfte Stufe der Kübler-
Ross-Skala, nämlich die Akzeptanz des eigenen Scheiterns,
bis heute nicht erreicht haben.
Ein analoges Muster zeigt sich bei der sogenannten Digi-
talisierungsoffensive in Nordrhein-Westfalen, im Rahmen
derer Kinder flächendeckend und konzeptlos bereits im
Grundschulalter mit Tablets versorgt werden, als wäre das
Medium selbst der pädagogische Mehrwert. Die Generati-
on, die dabei entstanden ist, leidet nachweislich unter Kon-
zentrationsschwäche, sozialer Isolation und Cybermobbing
bei flächendeckender Verschlechterung der schulischen Leis-
tungen1. Die Kohorte der Digital Natives wächst von klein
an mit Tablets auf und ist dennoch oft nicht in der Lage, ei-
ne fehlerfreie E-Mail zu verfassen oder Dateien zu kopieren.
Digitalisierung als Selbstzweck ist keine Bildungsreform und
wird bereits in Ländern wie Dänemark und Schweden wie-
der zurückgefahren.2
Was bleibt? Reformen sind nicht alternativlos. Wandel ge-
hört zum Schulsystem wie zu jedem anderen gesellschaftli-
chen Bereich, aber Veränderung um der Veränderung willen,
das systematische Zerschlagen jahrhundertealter, bewährter
Methoden zugunsten schlecht evaluierter Konzepte oder
technologischer Moden, schafft mehr Probleme, als es sie
löst. Wer das benennt, befindet sich nicht auf Stufe zwei der
Trauer. Er betreibt Bildungswissenschaft.
Tobias Torka
Friedrich-Ebert-Realschule Hamm
1 Anger, Christina / Betz, Julia / Plünnecke, Axel: Nutzung digitaler Medien
von Kindern und Jugendlichen, IW-Gutachten, Köln 2026.
2 Carla Siepmann: Digitalisierung an Schulen: Kompetenz vor Geräte!,
in: netzpolitik.org, 20.04.2024, https://netzpolitik.org/2024/digitalisierung-
an-schulen-kompetenz-vor-geraete/
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SCHULE & POLITIK
Die beste Schülerfirma
Deutschlands …
… kommt aus Nordrhein-Westfalen. Mit professionellen Droh-
nenaufnahmen für Immobilienmakler, Bauunternehmen und
Architekten hat die Schülerfirma AeroOne vom Evangelisch
Stiftischen Gymnasium aus Gütersloh am 16. Juni beim
IW JUNIOR Bundeswettbewerb in Köln den Titel gewonnen.
I
Im Institut der deutschen Wirtschaft prä-
sentierten 14 Schülerfirmen, die sich
zuvor als Sieger der einzelnen Landes-
wettbewerbe durchgesetzt hatten, im Finale
des IW Junior Bundeswettbewerbs ihre Pro-
dukte und Dienstleistungen vor einer hoch-
karätigen Jury aus Politik und Wirtschaft.
Zu den Juroren gehörte auch der
lehrer nrw
Vorsitzende Sven Christoffer als Vertreter
des Bundesverbandes Reale Bildung (BVRB).
Beeindruckende
Geschäftsideen
Die Schülerfirmen präsentierten sich mit ei-
nem Unternehmenspitch und einem Interview
vor der Jury. »Beeindruckend war allein schon
die Vielfalt der Geschäftsideen, aber auch die
Qualität der Präsentation war sehr überzeu-
gend«, zeigte sich Sven Christoffer begeistert.
Das Spektrum reichte von Drohnenaufnahmen
für Events und Immobilien von der späteren
Sieger-Schülerfirma AeroOne über Schmuck-
herstellung aus alten Blumen (florique) oder
einem Dorfgemeinschaftsladen bis hin zu
Upcycling von alten Bällen zu Blumentöpfen,
Wandregalen und Mäppchen (WonderBall).
Das Gewinnerteam von Aero One darf sich
nicht nur über den Titel ‘Deutschlands beste
IW JUNIOR Schülerfirma 2026’ freuen, son-
dern hat sich damit zugleich das Ticket für die
Teilnahme am Europawettbewerb der Schüler-
firmen gesichert. Dieser findet in diesem Jahr
vom 7. bis 10. Juli in Riga, Lettland, statt.
Den zweiten Rang beim Bundeswettbe-
werb holte sich die Schülerfirma ‘Jung hilft
Alt’ vom Gymnasium Kaltenkirchen in
Schleswig-Holstein. Ihre Geschäftsidee ist
die Vermittlung junger Helfer an Senioren,
die Unterstützung im Alltag suchen.
Achtklässler als
Sieger der Herzen
Eindeutiger Sieger der Herzen war jedoch die
drittplatzierte Schülerfirma: Das Team der
Realschule Eberbach aus Baden-Württem-
berg präsentierte mit viel Herzblut seine Idee
eines Dorfgemeinschaftsladens in Scholl-
brunn, einem Ort ohne bestehende Nahver-
sorgung. Die Besonderheit war nicht nur,
dass es die einzige Realschule im hochkaräti-
gen Teilnehmerfeld war, sondern, dass sich
hier Achtklässler gegen Schülerfirmen be-
haupteten, die fast ausnahmslos von der
gymnasialen Oberstufe kamen.
Drittplatziert und außerdem Sieger der Herzen: Die Achtklässler von der Realschule Eberbach
überzeugten mit ihrer sozialen Unternehmensidee eines Dorfgemeinschaftsladens.
Als Teil einer hochkarätig besetzten Jury
war auch Sven Christoffer an der Kür der
besten Schülerfirmen beim IW Junior
Bundeswettbewerb in Köln beteiligt.
Die Bundessieger vom Evangelisch Stiftischen Gymnasium
Gütersloh begeisterten die Jury mit ihrer Schülerfirma AeroOne.
M
Mit der Einführung der berufswahlapp
erhalten Schülerinnen und Schüler
eine digitale Lösung für die berufliche
Orientierung. Hiermit wird der gesamte
Orientierungsprozess strukturiert begleitet –
von der ersten Erkundung bis zum Über-
gang in Ausbildung oder Studium, heißt es
in einer gemeinsamen Pressemitteilung der
beiden Ministerien für Schule und Bildung
sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales. Da-
mit reagiere die Landesregierung auf die
veränderten Anforderungen einer digitalen
Lebens- und Arbeitswelt und schaffe für die
Schülerinnen und Schüler eine zeitgemäße
Grundlage für eine systematische und nach-
haltige berufliche Orientierung.
Vom Berufswahlpass
zur berufswahlapp
Die berufswahlapp ersetzt den bisherigen
analogen Berufswahlpass und führt die
Angebote der beruflichen Orientierung
erstmals in einem webbasierten E-Portfolio
zusammen. Schülerinnen und Schüler kön-
nen darin ihre Kompetenzen, Praktika und
Erfahrungen dokumentieren, reflektieren
und weiterentwickeln. Lehrkräfte erhalten
eine strukturierte Grundlage für die Vor- und
Nachbereitung der beruflichen Orientierung
im Unterricht.
»Mit der berufswahlapp bekommt die be-
rufliche Orientierung in Nordrhein-Westfalen
ein echtes Update. Zum einen geben wir un-
seren Schülerinnen und Schülern die Mög-
lichkeit, ihre berufliche Orientierung auf
Höhe der Zeit selbst zu gestalten. Zum ande-
ren können Lehrkräfte diesen Prozess mit-
hilfe der App eng und kontinuierlich beglei-
ten«, sagt Schulministerin Dorothee Feller.
Verbindliche Nutzung ab
dem Schuljahr 2027/2028
Die Einführung der berufswahlapp erfolgt
schrittweise: Im Schuljahr 2026/2027 kön-
nen Schulen sie zunächst freiwillig nutzen
und erproben. Ab dem Schuljahr 2027/2028
wird die Anwendung landesweit verbindlich
eingesetzt.
HINTERGRUND
Die berufswahlapp ist eingebettet in die Fachkräfteoffensive der Landesregierung und
die Landesinitiative ‘Kein Abschluss ohne Anschluss’ (KAoA) und entwickelt deren
bewährte Strukturen konsequent weiter. Flächendeckende Schulungs- und Unterstüt-
zungsangebote stellen sicher, dass Schulen und Lehrkräfte die Anwendung von Beginn
an effektiv einsetzen können.
Foto: Land NRW
Die berufswahlapp ist als einfaches, zeitgemäßes und verlässliches digitales
Instrument konzipiert, das junge Menschen bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt.
berufswahlapp
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lehrer nrw
SCHULE & POLITIK
Nordrhein-Westfalen modernisiert
berufliche Orientierung
Nordrhein-Westfalen führt ab dem Schuljahr 2026/2027 die berufswahlapp
als zentrales Instrument der beruflichen Orientierung an Schulen ein.
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SCHULE & POLITIK
S
Sie kennen das: Der Schulalltag ist von Rastlosigkeit und
hoher Einsatzbereitschaft geprägt. »Frau Böhm, können
Sie …?«, »Herr Toprak, haben Sie …?«, »Frau Tomacek,
machen Sie mal …« Die drei Treiber aller Lehrkräfte: Können Sie –
Haben Sie – Machen Sie! Und dann wundert man sich, dass man
am Ende eines Schultages fix und fertig ist!
Doch immer wieder passiert es einem, dass man (leider viel zu
selten) Leerlauf hat und nichts zu tun ist. Die Gründe sind vielfäl-
tig: eine reguläre unterrichtsfreie Stunde, eine überraschend
entstandene Freistunde (idealerweise ohne Markierung als Minus-
stunde), Konferenzleerlauf – manchmal ist einem das Glück hold.
Ameise und Faultier
Die Ameise in einem würde sich jetzt wahrscheinlich hektisch
umschauen und nach einem Ersatz für die ausgefallene oder nicht
entstandene Arbeit suchen. Sicher gibt es, denkt sich die Ameise,
noch etwas für mich zu tun. Ich könnte den Schülerordner aktuali-
sieren. Mein Arbeitsplatz sieht auch nicht so aufgeräumt aus. Ach
ja, die Kaffeemaschine in der Lehrerküche müsste auch mal ent-
kalkt werden. Alles gut und schön, aber – was ist eigentlich dage-
gen zu sagen, dass man mal die Ameise einpackt und das Faultier
rausholt? Es geht um den viel zu seltenen Zustand der Muße im
Lehrerzimmer. Der Schülerordner wird auch ohne Ordnung gut
einsehbar sein. Es hat sich für mich im Laufe meiner Berufsjahre
herausgestellt, dass sich die meisten abgehefteten Blätter sowieso
nur aufgrund meiner Dokumentationswut im Ordner befinden und
mitnichten UNBEDINGT und JEDERZEIT benötigt werden. Warum
also etwas aufräumen, was sowieso ungenutzt im Schredder lan-
det? Wen stört mein unaufgeräumter Arbeitsplatz? Nur mich, und
wenn ich ihn aufgeräumt habe, ist sowieso schnell wieder Chaos
drin. Warum sich dann also die Mühe machen? Ja, und das mit
der Kaffeemaschine … und jetzt kommt da die Muße ins Spiel.
Muße ist, so die gängige Definition, die bewusste, zweckfreie
Zeit des Innehaltens und Nichtstuns.
In der Schule nichts tun,
was mit Schule zu tun hat
Wie schön ist es also, mal mit Kolleginnen und Kollegen, die zufäl-
lig mit mir im Lehrerzimmer sitzen, einen Schwatz zu halten. Gerne
von TOM SCHIPPER
Vom Ideal, eine
müßige Stunde
im Lehrerzimmer
zu verbringen
– Eine Utopie
Einfach mal nichts tun: Warum eigentlich nicht?
Eine Mußestunde in der Schule lädt den Akku
wieder auf und gibt Energie für den Schulalltag.
SCHULE & POLITIK
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3/2026 ·
lehrer nrw
auch mit einem Kaffee aus der Lehrerküche, der auch noch
schmeckt, wenn das Gerät nicht entkalkt ist. Oft wird uns Lehr-
kräften vorgeworfen, dass wir nur monothematisch unterwegs
sind, wenn wir uns unterhalten. Nun ja, entgegne ich dann hin und
wieder, unser Job ist so vielfältig, dass wir immer was zu erzählen
haben. Dennoch genieße ich es immer wieder, mich mit meinen
gerade anwesenden Kolleginnen und Kollegen auch über schulfer-
ne Themen zu unterhalten: den Ausflug von gestern, meinen letz-
ten WhatsApp-Status, Pläne für die kommenden Ferien und so wei-
ter. Und wenn keiner da ist, träume ich gerne vor mich hin, surfe
ein wenig im Internet oder trinke einfach einen Kaffee, egal ob die
Maschine entkalkt ist oder nicht! In der Schule nichts tun, was mit
Schule zu tun hat, und das ganz ohne schlechtes Gewissen oder
Handlungsdruck – herrlich!
Nun mag es noch ein Zögern geben: Nichtstun in der Schule –
ja, ist das denn moralisch vertretbar? Überlegen Sie mal, wie oft
Sie nach 17:00 Uhr, wo der Durchschnittsdeutsche bereits frei hat,
parat stehen müssen: Elterngespräche, Elterninformationsabende,
überlange Konferenzen, von den mehrtägigen Klassenfahrten ganz
zu schweigen. Na, da darf man doch auch mal in der Schule gar
nichts tun!
Einige Schulen haben
Rückzugsräume eingerichtet
Es gibt übrigens tatsächlich Schulen, die für das Kollegium für sol-
che Augenblicke dankenswerterweise Rückzugsräume geschaffen
haben. Dies ist gehäuft im Zuge der COPSOQ-Befragungen ent-
standen. Wir erinnern uns: Das Hauptziel der COPSOQ-Befragun-
gen ist die wissenschaftliche Erfassung, Bewertung und Verbesse-
rung der psychischen und sozialen Arbeitsbedingungen. Einige
Schulen haben daraus einen Pädagogischen Tag geplant und das
Kollegium hatte sich überlegt, wie Entspannung und Entlastung
im Schulalltag gelingen kann. Ein Ergebnis war dann die Erschaf-
fung der eben genannten Rückzugsräume. Diese Räume weisen
dann ein Sofa beziehungsweise bequeme Sitzgelegenheiten,
mitunter eine Kaffeemaschine und einen Wasserkocher, eventuell
sogar Lesemöglichkeiten auf. Das Kollegium nimmt diese Mög-
lichkeit des Rückzugs gerne auf. Telefonate oder lautes Reden
sind hier nicht erwünscht – das Faultier in einem kann sich hier
hemmungslos wohlfühlen.
Natürlich gibt es sie, die Ameisen, die fleißigen Arbeitsbienen
und -drohnen, die auch in solchen Stunden umtriebig sind. Und
natürlich gibt es Freistunden, in denen wichtige Telefonate ge-
führt werden müssen, in denen Noten eingetragen oder Eltern-
briefe vervielfältigt werden. Nun, denke ich, lass die mal machen,
solange sie mich nicht im Nichtstun stören.
Die kleinen Freuden des Alltags
Jetzt denken Sie, liebe Leserschaft, vielleicht: Was ist das denn
für ein belangloses Thema in diesem Artikel: Müßiggang wäh-
rend der Schulzeit. Und ich antworte darauf: Eben! Gerade
während der Schulzeit, die so von Stress und Konflikten geprägt
ist, ist eine Schulstunde der Muße von immanenter Wichtigkeit.
Ich denke da bloß an die Tage, in denen man, eventuell mit Ver-
tretung und Nachmittagsunterricht, acht Stunden am Stück un-
terrichten muss. Das kann man mal aushalten, als Dauerzustand
kann einen das schon sehr anfällig machen, egal in welchem
Lebensalter man sich befindet. Eine kluge Stundenplangestal-
tung (und ein Lehrerrat als Kontrollinstanz) achtet darauf, dass
eine solche Stundenkumulation nicht permanent eintritt. Wie ich
immer gerne bemerke: Ich brauche in meinem Stundenplan we-
nigstens einen Tag, über den ich mich freuen kann. Dazu kann
beispielsweise eine echte Freistunde gehören. Das sind für mich
dann die kleinen Freuden des Alltags, die so dringend benötigt
werden.
Ich wünsche Ihnen für das restliche Schuljahr einen Haufen
solcher Mußestunden, in denen sie wirklich nichts zu tun haben!
Wie ist Ihre Meinung dazu? Ich freue mich über Ihre Reaktionen,
kritische sowie zustimmende: schipper@lehrernrw.de
Tom Schipper ist stellvertretender Vorsitzender des
lehrer nrw
E-Mail: schipper@lehrernrw.de
lehrer nrw ·
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ANMELDUNG
www.lehrernrw.de/lehrernrw-de-fortbildungen/lehrernrw-de-fortbildungsuebersicht/
Klare Kante bei Gewalt
Gewalt unter Schülern ist ein wachsendes Problem im Schul-
alltag. Wie Sie als Lehrkräfte hier Grenzen ziehen können, ist
Thema unseres Seminars am 12. Oktober. Weitere Fortbildungs-
Highlights finden Sie in der Tabelle rechts. Anmeldungen sind
online möglich.
W
Was gerade noch Spaß war, wird unter Schülerinnen und Schülern schnell ernst und
häufig eskalieren die Konflikte so, dass der Auslöser der Situation schwer zu er-
gründen ist – und das ist ohnehin genau das, was wir nicht tun sollten. Denn durch die
Suche eines Grundes für zum Beispiel eine körperliche Auseinandersetzung legitimieren
wir Gewalt. Stattdessen muss eine konsequente Trennung von Tat und Persönlichkeit des
Kindes erfolgen. Am Ende spielt es keine Rolle, ob es sich in die Enge getrieben gefühlt
hat oder Gewalt zum Beispiel von Zuhause sozialisiert wurde – wer in die Täterrolle
wechselt, muss auch die Konsequenzen dafür tragen.
Das Seminar unterstützt Sie, angemessen zu sanktionieren und dabei das eigene
Gesicht zu wahren. Lernen Sie Strategien kennen, um in herausfordernden Situationen
nachhaltig und regelkonform den Klassenfrieden wieder herzustellen, die Gesprächs-
hoheit inne zu halten und die Neutralisierungsstrategien der Täter zu identifizieren.
Seminartitel: ‘Verstanden, aber nicht einverstanden:
Spitzenlehrkräfte ziehen Grenzen’
Referentin: Lea Lindemann
Seminar-Nr.: 2026-1012
Termin: Montag, 12. Oktober 2026, Uhrzeit: 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Tagungsort: Ringhotel Drees, Hohe Straße 107, 44139 Dortmund
Kosten: 169 Euro für
lehrer nrw
Mitglieder,
219 Euro für sonstige Teilnehmer (inklusive Tagesverpflegung)
Anmeldeschluss: 7. September 2026
FORTBILDUNGEN
lehrer nrw
(vormals RLV NRW)
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Seminar
Nr. Titel Kurzinhalt Referenten Wo Wann Uhrzeit
Gebühr
lehrer nrw-
Mitglied
Gebühr
sonst.
Teilnehmer
Anmelde-
schluss
2026-1005 Stress lass nach –
bewusster Leben
mit Achtsamkeit
Uns geht häufig vieles im Kopf herum, wir machen uns Sorgen und tun alles gleichzeitig. Doch wenn wir uns nicht
auf das Hier und Jetzt einlassen und konzentrieren können, dann geraten wir unter Druck. Im Workshop erfahren Sie
Einiges über die Hintergründe und Wirksamkeit des Achtsamkeitstrainings und versuchen sich selbst in konkreten
Übungen.
Yvonne
Michel
Leonardo Düsseldorf City Center
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Düsseldorf
Montag
05.10.2026
09:30 bis
17:00 Uhr
169 219 02.09.2026
2026-1006 Die Schulwebsite – Außen-
darstellung und Öffentlich-
keitsarbeit an Schulen
Will sich eine Schule im Internet präsentieren, muss sie rechtliche Vorgaben beachten. In dieser Fortbildung erhalten
Sie von Rechtsanwältin Antonia Dufeu einen Überblick und Tipps, wie Sie Ihre Schulwebsite und die Nutzung sozialer
Medien rechtssicher gestalten können.
Antonia
Dufeu
Webinar Dienstag
06.10.2026
12:00 bis
15:00 Uhr
80 120 22.09.2026
2026-1012 Verstanden, aber nicht
einverstanden:
Spitzenlehrkräfte
ziehen Grenzen
Was gerade noch Spaß war, wird unter Schülerinnen und Schülern schnell ernst und häufig eskalieren die Konflikte
so, dass der Auslöser der Situation schwer zu ergründen ist. Lernen Sie Strategien kennen, um in herausfordernden
Situationen nachhaltig und regelkonform den Klassenfrieden wieder herzustellen, die Gesprächshoheit inne zu
halten und die Neutralisierungsstrategien der Täter zu identifizieren.
Lea
Lindemann
Ringhotel Drees
Hohe Straße 107
44139 Dortmund
Montag
12.10.2026
09:00 bis
16:30 Uhr
169 219 07.09.2026
2026-1104 Gefühle im Griff? –
Emotionsregulierung als
Superkraft für Lehrkräfte
In diesem Seminar werden die Zusammenhänge zwischen Gehirn, Körper, Stress, Belastung und Emotionsregulierung
betrachtet. Sie lernen ein Modell der gesunden Regulation kennen und erproben praxisnah Tools, die hilfreich für die
eigene Resilienzförderung sein können.
Tanja
Schmitz-
Remberg
Leonardo Düsseldorf City Center
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Düsseldorf
Mittwoch
04.11.2026
09:30 bis
16:00 Uhr
169 219 23.09.2026
2026-1112 Glaub nicht alles, was du
denkst: Wege zu mehr Selbst-
vertrauen im Schulalltag
Lehrkräfte, die sich überfordert fühlen, richten den Blick oft auf äußere Belastungen. Dabei wird meist übersehen,
dass auch unbewusste innere Überzeugungen mitwirken. In dieser Fortbildung gewinnen Sie mehr innere Freiheit
im Schulalltag.
Gabi
Schmidt
Premier Inn Köln City
Mediapark Hansaring 97
50670 Köln
Donnerstag
12.11.2026
09:00 bis
16:30 Uhr
169 219 01.10.2026
2026-1116 Leichter Lehren mit Präsenz
und Charisma – autentisch,
lebendig und souverän
Charisma ist kein angeborenes Talent, sondern eine Eigenschaft, die entwickelt und verkörpert werden kann. In
dieser Fortbildung erhalten Sie vielfältige Impulse zur Entfaltung Ihrer persönlichen Ausstrahlung und Präsenz. Sie
lernen, wie Stimme, Körpersprache, Aufmerksamkeit und innere Klarheit Ihre Wirkung im Unterricht beeinflussen
und wie Sie Ihre natürliche Autorität stärken können, ohne sich zu verstellen.
Gabi
Schmidt
Ringhotel Drees
Hohe Straße 107
44139 Dortmund
Montag
16.11.2026
09:30 bis
17:00 Uhr
169 219 05.10.2026
2026-1117 Instagram & Co!
Rechtssicherer Umgang
mit sozialen Medien
In dieser Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen behandelt, die für die Nutzung von Instagram im schuli-
schen Umfeld relevant sind. Dazu gehören insbesondere das Recht am eigenen Bild, der Schutz der Privatsphäre,
aber auch Datenschutzkonzepte und Stellungnahmen, die für eine rechtskonforme Nutzung notwendig sind.
Antonia
Dufeu
Premier Inn Köln City
Mediapark Hansaring 97
50670 Köln
Dienstag
17.11.2026
09:30 bis
16:00 Uhr
169 219 08.10.2026
2026-1202 Motivierende Gesprächs-
führung: Menschen helfen,
sich zu verändern
(Basisseminar)
Das Seminar gibt einen Überblick über die Werkzeuge und die Grundhaltung in der motivierenden Gesprächsführung
und lädt in abwechslungsreichen Übungen zum Ausprobieren ein. Das hier erlernte Wissen ist nutzbar in Gesprächen
mit Schülerinnen, Schülern, Eltern, Kolleginnen sowie Kollegen und übertragbar auf alle Gespräche, bei denen es um
Veränderungen jeder Art geht.
Yvonne
Michel
Leonardo Düsseldorf City Center
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Düsseldorf
Mittwoch
02.12.2026
09:30 bis
17:00 Uhr
169 219 21.10.2026
lehrer nrw ·
3/2026
24
SENIOREN
Saarbrücken per Schiff,
per Bahn und per pedes
Fünf erlebnisreiche Tage verbrachten die Seniorinnen und
Senioren von
lehrer nrw
bei der diesjährigen Frühjahresfahrt
nach Saarbrücken. Ein abwechslungsreiches Programm bot
Raum für viele Entdeckungen und Begegnungen.
Z
Zum Auftakt gab es für unsere Gruppe
eine spannende Entdeckungstour durch
die Landeshauptstadt. Die Ludwigskirche
und die historischen Gebäude um die Kirche,
das Saarbrücker Schloss, der Schlossplatz
und die Aussicht auf die Stadt vom Schloss
aus, vermittelten eindrucksvoll die Geschich-
te und die Gegenwart Saarbrückens. Beson-
ders interessant waren die Einblicke in den
Wiederaufbau der historischen Gebäude
sowie der Gestaltung des Schlosses nach
den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs.
Ein besonderes Erlebnis war die lebendi-
ge und humorvolle Führung durch das Saar-
ländische Staatstheater. Hinter den Kulissen
konnten wir Werkstätten, Proberäume,
Kostümfundus und Maske kennenlernen.
Am Nachmittag nahm die ‘Kammerzofe
Henriette’ uns mit auf eine unterhaltsame
Reise in die Welt des Barocks. Mit viel
Charme und Witz erzählte sie Geschichten
über das Leben am Hof und gewährte uns
überraschende Einblicke in die kleinen und
großen Geheimnisse vergangener Zeiten.
Auch Mettlach durfte im Reiseprogramm
nicht fehlen. Im Erlebniszentrum von Ville-
roy & Boch erfuhren wir viel über die Ge-
schichte des traditionsreichen Unterneh-
mens, seine Produkte und seine Bedeu-
tung für die Region. Ein Bummel durch das
Outlet-Center und das Abendessen im Abtei
Bräu rundeten den Tag ab.
Schönste Momente bereitete die Schiff-
fahrt auf der Saar von Mettlach nach Saar-
burg, vorbei an Weinbergen, steilen Fels-
wänden und Wäldern. Ein besonderes Erleb-
nis war die Schleusendurchfahrt mit einer
Fallhöhe von 14,5 Metern. In Saarburg an-
gekommen, brachte uns das Bimmelbähn-
chen in die Altstadt, wo wir den malerischen
Wasserfall und die schönen Ausblicke ge-
nossen.
Gemeinsame Abendessen im Hotel, auf
dem Schiff ‘Frohsina’ und gesellige Abend-
stunden in der Bar sorgten zusätzlich für
viele schöne Begegnungen und gute Ge-
spräche. So kehrten wir mit zahlreichen
neuen Eindrücken, interessanten Erfahrun-
gen und vielen schönen Erinnerungen nach
Hause zurück. Monika Holder
Herbstfahrt nach
Bad Lauterberg im Harz
Vom 4. bis 8. Oktober führt die Herbstfahrt der
lehrer nrw
-
Seniorinnen und Senioren nach Bad Lauterberg im Harz. Unser
Domizil dort wird das sich über 70 Jahre im Familienbesitz befin-
dende 4* Parkhotel Weber-Müller sein, das liebevoll renoviert
und erweitert worden ist. Die komfortablen Zimmer haben
Balkone und ein Bad mit Dusche.
Die Reise wird durchgeführt ab 15 Personen. Eine individuelle
Verlängerung (vorher/nachher) ist gegen Aufpreis und Verfüg-
barkeit möglich, bitte anfragen. Anmeldeschluss ist am 15. Juli.
Info/Anmeldung:
https://lehrernrw.de/wp-content/uploads/ lehrernrw-Anmeldung-Harz-2026.pdf
IT-Fortbildung für
Seniorinnen und Senioren
Am 29. und 30. September findet in Köln die nächste IT-Fortbildung für
Seniorinnen und Senioren statt. Darin wird es um Anwendungsmög-
lichkeiten, Sicherheit und neue Entwicklungen im Umgang mit dem
eigenen Smartphone gehen. Die rasante Entwicklung von KI und die
Digitalisierung in vielen Bereichen erfordern immer neue Maßnahmen
für die Sicherheit im Umgang mit den Endgeräten. Dieses Seminar soll
uns Senioren fit machen für den sicheren Umgang und die Herausfor-
derungen der Digitalisierung in vielen Bereichen des täglichen Lebens.
Das genaue Programm wird noch bekanntgegeben.
Info/Anmeldung:
https://lehrernrw.de/lehrernrw-de-fortbildungen/
Die
lehrer nrw
-Gruppe vor dem
Saarländischen Staatstheater
Save
the
date!
25
3/2026 ·
lehrer nrw
SENIOREN
Salzsieden in
Bad Sassendorf
A
Am 20. Mai besuchte eine
lehrer nrw
-
Seniorengruppe die Westfälischen
Salzwelten in Bad Sassendorf. In einem
Workshop lernten wir den Ablauf des Salz-
siedens kennen, angefangen mit dem Ein-
heizen der großen Siedepfanne über das
‘Stören’ am dampfenden Sud, um Verunrei-
nigungen herauszunehmen, bis zur Entste-
hung der Salzkristalle beim ‘Soggen’.
Eine Dauerausstellung gab uns dann
unter fachkundiger Führung der Museums-
leiterin Frau Metz Einblicke in die Entste-
hung von Salz und Sole und der Verbreitung
des Salzes auf der ganzen Welt. Hier konn-
ten wir verschiedene Salzraritäten probieren
und vergleichen.
Wir erfuhren, wie sich die historische Salz-
gewinnung in Bad Sassendorf entwickelte
und sich bis heute zum modernen Kur- und
Reha-Standort wandelte. Wir erfuhren zu-
dem, wie wichtig Salz für die Atmung und
die Haut sein kann. Für Zuhause konnten wir
noch Anwendungstipps von Salz im Alltag
und zum Essen und Trinken mitnehmen. Die
Vielfalt von Salz und seine Strukturen konn-
ten wir in der Sonderausstellung ‘Kristallo-
graphien – Fragile Unordnung’ sehen.
Nach diesem fachkundigen Rundgang
siedeten wir selbst aus der Bad Sassendor-
fer Natursole Salz in einer kleineren Edel-
stahlpfanne. Jeder konnte davon ein Tüt-
chen dieses sehr feinen Salzes mitnehmen,
sowie auch eine kleine Probe mit der gesie-
deten Natursole aus der großen Siedepfan-
ne, das grobkörnig ist und Kristallpyramiden
zeigt. Wer noch Zeit hatte, konnte anschlie-
ßend den jetzt sonnigen Tag individuell aus-
klingen lassen durch einen Besuch der Sali-
ne oder der Therme. Esther Bülow
An der Siedepfanne konnten sich die Exkursions-
teilnehmer selbst in der Salzherstellung versuchen.
Ruhestätte für Prominente
und Karnevalisten
D
Die
lehrer nrw
-Seniorinnen und Senioren trafen sich am 16. April zu einer Exkursion
auf dem Melatenfriedhof in Köln. Die berühmte Ruhestätte wurde 1810 aufgrund
eines Dekretes von Napoleon offiziell als Zentralfriedhof (‘Gottesacker der Stadt Köln’)
eröffnet. Die Inschrift über dem Portal des Haupteinganges ‘Funeribus Agrippinensium
Saca Locus’ (Für die Leichen Kölns heilige Stätte) weist die Besucher darauf hin. Der
Name des Friedhofes leitet sich vom ehemaligen Leprosenhaus (Siechenhof) ‘Maladen’
ab, das seit dem 12. Jahrhundert auf dem Gelände beistand.
Während des Rundgangs über den 43,5 Hektar großen, parkähnlich gestalteten Fried-
hof begleitete uns Heinz Kampermann auf seine humorvolle Weise vorbei an opulenten
Grabmalen zu den Gräbern bekannter Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Kölner
Karnevalsgeschichte wie Guido Westerwelle, Familie Waffenschmidt (Saturn), Wilhelm
Deichmann (Deutsche Bank), Dirk Bach, Willi Millowitsch, Marie Luise Nikuta, Willi Oster-
mann und viele andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Mit kleinen Anekdoten – manchmal gewürzt mit kurzen Musikeinlagen – brachte
Heinz Kampermann den Zuhörern auf anrührende Weise das Leben und Wirken der
Verstorbenen näher. In den vielen humorvollen aber auch melancholischen Beiträgen
vermittelte er, dass der Friedhof nicht nur ein Ort der Trauer sondern auch der lebendi-
gen Erinnerungen ist, in dem auch Platz für Heiterkeit und Lebensfreude herrscht.
Unter der kundigen Führung von Heinz Kampermann (2.v.l.) erlebte die lehrer nrw-
Gruppe einige heitere, aber auch melancholischen Momente.
W
Was man in Zeiten von Lehrerman-
gel landauf, landab auch durchaus
als originellen Vorschlag zur Ge-
währleistung eines angemessenen Schüler-
Lehrer-Verhältnisses verstehen könnte, ist
eine radikale und relativ neue Interpretation
der allgemeinen Schulpflicht: nämlich als
reine Pflicht zur Bildung unserer Kinder oh-
ne Vorgabe, wo diese räumlich stattfinden
soll1. Diese Interpretation findet sich nicht
zuletzt in den Parteiprogrammen verschiede-
ne AfD-Landesverbände, aber auch im jüngs-
ten Bundestagswahlprogramm.
Unabhängig von der Frage, wo und wie
diese Debatte aufgekommen ist, und unbe-
schadet einer AfD-Brandmauer stellt sich
ganz nüchtern die Frage, ob eine Schul-
pflicht, die nicht an die Anwesenheitsplicht
der Schülerinnen und Schüler im Schulge-
bäude geknüpft ist, rechtlich denkbar wäre.
Dabei gilt es zuvor zu klären, wie eine derart
verstandene Schulpflicht überhaupt näher
ausgestaltet werden soll, was für sie spricht
und welche Argumente dagegenstehen.
Hausunterricht
als Elternrecht
Im Programm zur Landtagswahl der AfD in Sach-
sen-Anhalt ist die Rede von einer ‘Bildungs-
pflicht’, die anstelle einer Schulpflicht treten
solle. Diese bedeute die Schaffung einer Frei-
heit der Wahl zwischen Unterricht in der Schule
oder zu Hause. Eltern sollen auf Antrag das
RECHT§AUSLEGER
von CHRISTOPHER LANGE
lehrer nrw ·
3/2026
26
Foto: AdobeStock/djile
Mathe
mit
Mama
Muss Schule eigentlich in der
Schule stattfinden? Oder geht
das auch zuhause? Wo Unterneh-
men heutzutage ganze Beleg-
schaften zumindest tageweise
ins Homeoffice schicken, stellt
sich die Frage: Umfasst die all-
seits bekannte Schulpflicht auch
das Recht auf Homeschooling?
RECHT§AUSLEGER
27
3/2026 ·
lehrer nrw
Recht erhalten, ihre Kinder selbst zu unterrich-
ten, anstatt sie in die Schule zu schicken. Das
Recht auf Hausunterricht sei als Elternrecht zu
verstehen, weil die Eltern in Sachen Bildung
und Erziehung letztentscheidend sein müssten.
Dies dürfe allerdings nicht dazu führen,
dass Kinder und Eltern sich völlig unabhän-
gig vom herkömmlichen Schulstoff bewegen
dürfen. Daher sollten alle Kinder, die zu Hau-
se unterrichtet werden, einmal pro Halbjahr
zur Kontrolle des Lernstandes zentrale Prü-
fungen ablegen. Bleibe ein Kind zurück,
müsse es wieder in die Schule zum Unter-
richt, so findet es sich in einem von der AfD
in Magdeburg verabschiedeten Programm.
Unter anderem staatlich genehmigte Lehr-
pläne gewährleisteten dabei die Einbettung
dieser Art von Bildung in die Schulpflicht.
AfD-Logik: Homeschooling
gegen politische ‘Indoktri-
nation’ in der Schule
Schlagende Argumente, die für eine Home-
schooling-Erlaubnis sprechen, drängen sich
nicht direkt auf. Nach Ansicht der AfD Sach-
sen-Anhalt komme der Staat der Verpflich-
tung, ein Recht auf Bildung sicherzustellen,
immer weniger nach und so sehe man eben
eine Lösung im Hausunterricht. Ob sich das
Bildungsniveau ganz allgemein steigern lie-
ße, wenn es auch Hausunterricht gäbe, kann
zwar zumindest nicht unmittelbar widerlegt
werden. Es aber als Argument für Hausun-
terricht anzusehen, dass Schulen immer
stärker versuchen würden, Kinder politisch
zu erziehen, scheint dagegen vermutlich
eher eine parteipolitisch motivierte These
zu sein.
Dass teilweise im Ausland, so im Schwei-
zer Kanton Bern und in Österreich, Home-
schooling unter staatlicher Aufsicht aus-
drücklich gestattet ist, ist ebenfalls kein
zwingendes Argument für eine entsprechen-
de Einführung in deutschen Bundesländern.
Die Existenz von Beispielen im Ausland be-
legt aber zumindest, dass Homeschooling
objektiv machbar ist.
Sind Eltern die
besseren Lehrer?
Soweit zu Argumenten, die für die Ermögli-
chung von Hausunterricht sprechen könn-
ten. Auf einer imaginären Waage fallen die-
se jedoch weniger ins Gewicht als gegen-
läufige Argumente, die gegen die Ermögli-
chung von Homeschooling sprechen. Denn
bei der aufgekommenen Debatte tauchen
zentrale und ganz praktische Gesichtspunk-
te der Umsetzung zum Beispiel gar nicht
auf – so zum Beispiel der Aspekt »Eltern als
Lehrkräfte«. Auch wenn man sich nur auf
die Eltern fokussiert, die sich bewusst und
(frei)willig für Heimunterricht entscheiden,
kommen folgende Fragen auf: Werden die
Eltern nicht größtenteils erwerbstätig sein?
Das heißt, werden sie im Regelfall über-
haupt über die Zeit verfügen, sich selbst zu
bilden, den Unterricht vorzubereiten und
ausreichend Unterricht abhalten können?
Und selbst wenn Eltern die Zeit haben, weil
sie – aus welchen Gründen auch immer –
nicht (voll) arbeiten müssen, liegt doch die
Frage auf der Hand, ob sie – immer die
höchste Motivation unterstellt – sich
Bei Mama ist es immer
am schönsten. Doch schulische
Bildung sollte nach Auffassung des
höchsten deutschen Gerichts im
Regelfall in der Schule stattfinden
und nicht am heimischen Küchentisch.
lehrer nrw ·
3/2026
28
RECHT§AUSLEGER
auch stets den Stoff zur Genüge aneignen
können und die pädagogischen Fähigkeiten
haben, um hinreichend guten Unterricht
vermitteln zu können.
Lernstandskontrollen
und Vergleichbarkeit
von Abschlüssen
Natürlich kann man an dieser Stelle auf die
angedachten halbjährlichen Lernstandkon-
trollen verweisen. Aber hätten diese bei
realistischer Betrachtungsweise genug und
rechtzeitig Aussagekraft hinsichtlich der
vorgenannten Fragen? Würde man mit
Lernstandkontrollen rechtzeitig erkennen
können, dass Lernprobleme von Kindern
auf Mängel bei den Eltern als Lehrkräfte
zurückzuführen sind? Um so herauszufin-
den, welche Schulform für die Zukunft eines
Kindes die beste wäre? Wäre es nicht selbst
innerhalb des Eltern-Kind-Verhältnisses fast
menschlich, schlechte Noten eines Kindes
eher auf dessen Fähigkeiten zurückzufüh-
ren, bevor man die vermeintlichen eigenen
Kompetenzen als Hauslehrer selbst in Frage
stellt?
Last, but not least wäre ein quasi ‘zwei-
läufiges’ Schulsystem mit Schülerinnen und
Schülern, die in Schulen und solchen, die
zu Hause lernen, auch unter dem Blickwin-
kel der von den Bundesländern getragenen
Bildungslandschaft zu betrachten: Es könn-
te sich herausstellen, dass Abschlüsse aus
Sachsen-Anhalt oder anderen Ländern mit
Homeschooling-Möglichkeit in anderen
Ländern nicht die gleiche Anerkennung er-
fahren wie bisher, das heißt keine horizon-
tale Freizügigkeit mehr bestünde, was sich
– ins Blaue gedacht – beispielsweise bei
einer späteren Studienplatzsuche auswirken
könnte.
Homeschooling aus
juristischer Perspektive
Gewichtige Argumente sprechen demnach
gegen eine Schulpflicht mit Hausunter-
richtsmöglichkeit, wenn diese sich aller-
dings auch nicht von vornherein und grund-
sätzlich verbietet. Daher bleibt zu prüfen,
ob diese auch verfassungsrechtlich ein-
wandfrei wäre, insbesondere im Grundge-
setz (GG) eine Verankerung finden würde
und damit auf höchster rechtlicher Ebene
legitimiert wäre. Aufschlussreich für die
Beantwortung dieser Frage sind vor allem
Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
richtes sowie ein Gutachten der Wissen-
schaftlichen Dienste des Bundestages2.
Die Schulpflicht bestimmt die Pflicht von
Kindern und Jugendlichen zum Besuch ei-
ner öffentlichen Schule oder einer Privat-
schule, die eine öffentliche Schule nach Art.
7 Abs. 4 S. 2 GG ersetzt (sogenannte Ersatz-
schule). Diese Pflicht ist im GG jedenfalls
nicht ausdrücklich geregelt. Alle Bundeslän-
der sehen eine Schulpflicht in ihren jeweili-
gen Schulgesetzen vor. Die Ausgestaltung
der Schulpflicht unterscheidet sich im Ein-
zelnen. In einem Großteil der Länder ist die
Schulpflicht auch in der Landesverfassung
festgeschrieben.
Ob sich das Bestehen der Schulpflicht ne-
ben landesrechtlichen Festlegungen auch
aus dem GG wenigstens ableiten lässt, ist
daher umstritten. Nach einer Ansicht ergibt
sich aus dem staatlichen Bildungs- und Er-
ziehungsauftrag nach Art. 7 Abs. 1 GG auch
eine allgemeine Schulpflicht. Sie sei Teil der
Verantwortung des Staates für das Schul-
wesen und eine der wenigen Grundpflich-
ten, die das GG statuiere. Nach gegenläufi-
ger Ansicht ist davon auszugehen, dass aus
Art. 7 Abs. 1 GG keine (Schul)pflicht abge-
leitet werden könne. Denn aus der Pflicht
des Staates zur Aufsicht über das Schul-
wesen und zur Bereitstellung eines hinrei-
chend ausgebauten Schulwesens ergebe
sich noch keine Pflicht des Bürgers, dieses
auch in Anspruch nehmen zu müssen.
Bundesverfassungsgericht
sieht umfassenden
staatlichen Bildungs- und
Erziehungsauftrag
Nach der Rechtsprechung des Bundesver-
fassungsgerichts konkretisiert die landes-
rechtliche Schulpflicht den staatlichen Auf-
trag aus Art. 7 Abs. 1 GG, wonach der Staat
nicht nur Aufsichtsrechte im technischen
Sinne, sondern darüber hinaus einen umfas-
send zu verstehenden staatlichen Bildungs-
und Erziehungsauftrag hat. In Bezug auf
die Grundschulpflicht hat das Gericht aus-
geführt: »Die Pflicht zum Besuch der staat-
lichen Grundschule dient dem legitimen
Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erzie-
hungsauftrags und ist zur Erreichung dieses
Ziels geeignet und erforderlich. Dieser Auf-
trag richtet sich nicht nur auf die Vermitt-
lung von Wissen, sondern auch auf die He-
ranbildung verantwortlicher Staatsbürger,
die gleichberechtigt und dem Ganzen ge-
genüber verantwortungsbewusst an den
demokratischen Prozessen in einer pluralis-
tischen Gesellschaft sollen teilhaben kön-
nen. [...] Soziale Kompetenz im Umgang
auch mit Andersdenkenden, gelebte Tole-
ranz, Durchsetzungsvermögen und Selbst-
behauptung einer von der Mehrheit abwei-
chenden Überzeugung können effektiver
eingeübt werden, wenn Kontakte mit der
Gesellschaft und den in ihr vertretenen un-
terschiedlichsten Auffassungen nicht nur
gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer
mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbun-
denen Alltagserfahrung sind.«3
Zusammenfassend ist festzustellen, dass
aus dem Grundgesetz heraus eine Schul-
pflicht, die Homeschooling umfasst, zumin-
dest nicht kategorisch ausgeschlossen wer-
den kann – allerdings scheinen die Chan-
cen auf eine Realisierung solcher Pläne
nicht zuletzt angesichts der Position des
Bundesverfassungsgerichts minimal. Ent-
sprechende Überlegungen zum Beispiel
in Sachsen-Anhalt stehen daher eher auf
sandigem Boden.
1 Zum Ganzen: dpa Dossier Bildung vom 24. April 2026,
S.4; AfD Sachsen-Anhalt will Heimunterricht erlauben:
In: Legal Tribune Online, 22. April 2026,
https://www.lto.de/persistent/a_id/59790
(abgerufen am: 12. Juni 2026)
2 Wissenschaftliche Dienste des Bundestages; Schulpflicht
und Gestaltung des Schulwesens – Zulässigkeit der
Verpflichtung von Schülern zu gesellschaftlichem oder
sozialem Engagement; Aktenzeichen: WD 3 – 3000 –
259/19; Abschluss der Arbeit: 15. November 2019;
Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
3 Bundesverfassungsgericht,
Beschl. vom 29. April 2003, Az. 1 BvR 436/03
Christopher Lange leitet die Rechtsabteilung
des
lehrer nrw
E-Mail: Rechtsabteilung@lehrernrw.de
lehrer nrw ·
3/2026
30
ANGESPITZT
N
Nur mal angenommen, die zwölfjäh-
rige Maja fühlt sich durch die halb
flapsige, halb mahnende Bemerkung
ihrer Klassenlehrerin ob des bauch-
nabelfreien Oberteils der Sechstklässle-
rin in ihrer Selbstwahrnehmung als Frau
gekränkt. Nun, dann hätte sie das bis-
her, je nach persönlichem Temperament,
entweder mit einem Schulterzucken
oder einem Wutausbruch quittiert.
Anschließend wären alle Beteiligten
zur Tagesordnung übergegangen und
hätten den Vorfall spätestens am nächs-
ten Tag vergessen.
Nur mal angenommen, das von der
NRW-Landesregierung geplante Lan-
desantidiskriminierungsgesetz träte in
der bislang vorliegenden Entwurfsfas-
sung in Kraft. Und nur mal angenom-
men, die zwölfjährige Maja hätte über
irgendwelche dubiosen TikTok-Kontakte
von der neuen Gesetzeslage in Nord-
rhein-Westfalen erfahren. Dann wüsste
sie, dass es da seit kurzem dieses Anti-
diskriminierungsdings gibt.
Und weil sie ihre Klassenlehrerin
noch nie leiden konnte (und weil sie
sich nach wie vor in ihrem Frau-Sein
verletzt fühlt), formuliert sie mit Hilfe
ihres Rechtsbeistands (Chat GPT) eine
fulminante Anklageschrift. Von einer
unentschuldbaren Herabwürdigung ei-
ner minderjährigen Schutzbefohlenen
ist darin die Rede, von psychischem
Druck, der ausgeübt worden sei, von
einer Verletzung des Rechts auf Selbst-
bestimmung und der Persönlichkeits-
rechte gleich mit. Und natürlich von
einer unerträglichen Diskriminierung.
Nur mal angenommen, die Klassen-
lehrerin wollte das Pamphlet, das sie
mit einigem Recht als Beleidigung ihrer
Intelligenz versteht, einfach ignorieren:
Nun dann könnte die Kollegin ein Pro-
blem bekommen. Denn das Gesetz sieht
zumindest in der Entwurfsfassung vor,
dass im geschilderten Fall nicht Maja
beweisen müsste, dass sie diskriminiert
wurde, sondern die Klassenlehrerin
belegen müsste, dass sie nicht dis-
kriminiert hat.
Beweislastumkehr heißt das im Juris-
tendeutsch, und das könnte jede Fünf in
der Klassenarbeit, jedes vorübergehend
einkassierte Schülerhandy und vieles
mehr zu einem Drahtseilakt für Lehr-
kräfte machen.
Was folgt daraus (nur mal angenom-
men)? Bodycams auf Lehrerschultern?
Unterricht nur noch unter Zeugen?
Elterngespräche nur noch mit anwalt-
licher Begleitung? Noten unterhalb
vier minus nur noch mit begleitendem
wissenschaftlichem Gutachten?
Wie schon gesagt: Nur mal
angenommen… Jochen Smets
Bodycams auf Lehrerschultern?
Wortkettenrätsel
Füllen Sie die Lücken so aus, dass jeweils ein Wort entsteht, das zum linken Wort hinten und zum rechten Wort vorne passt.
Beispiel: HAND SCHUH WERK (Handschuh – Schuhwerk)
Lösen Sie die folgenden Ketten:
1. FEUER ___________ TURM
2. STOCK ___________ BANK
3. HAND ___________(N) LAMPE
4. GOLD ___________ TEICH
5. REGEN ___________ SCHÜTZE
6. KINDER ___________ FEST
7. BUCH ___________ SCHMERZEN
8. EIS ___________ EISEN
9. TELEFON ___________ VERMÖGEN
10. BILDER ___________ VERANSTALTUNG
Familienbande
Bei dieser Aufgabe dürfen sich die Mathematik-Lehrkräfte entspannt zurücklehnen.
1. Ein Vater und sein Sohn sind zusammen 60 Jahre alt. Der Vater ist viermal so alt wie sein Sohn. Wie alt sind Vater und Sohn?
2. Eine Mutter und ihre Tochter sind zusammen 50 Jahre alt. Vor zehn Jahren war die Mutter fünfmal so alt, wie ihre Tochter.
Wie alt sind beide heute?
Über Feedback zu meinen Gehirnjogging Übungen würde ich mehr sehr freuen: mail@heike-loosen.de Heike Loosen
Wort-Sudoku GEHIRN
Füllen Sie das Raster so aus,
dass in jeder Zeile, jeder
Spalte und jedem 2x3 Block
alle sechs Buchstaben des
Wortes ‘GEHIRN’ genau
einmal vorkommen.
Viel Spaß dabei!
HIRNJOGGING
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3/2026 ·
lehrer nrw
Lösung: 1. Sohn: 12 Jahre · Vater: 48 Jahre | 2. Tochter: 15 Jahre · Mutter: 35 Jahre
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Lösung:
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Lösung: 1 FEUERWEHRTURM | 2 STOCKWERKBANK | 3 HANDTASCHENLAMPE | 4 GOLDFISCHTEICH | 5 REGENBOGENSCHÜTZE |
6 KINDERGARTENFEST | 7 BUCHRÜCKENSCHMERZEN | 8 EISWAFFELEISEN | 9 TELEFONANLAGEVERMÖGEN | 10 BILDERRAHMENVERANSTALTUNG |
AUFGABE 1
AUFGABE 2
AUFGABE 3