BRENNPUNKT
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6/2022 ·
lehrer nrw
überführte ’Alt-Fälle’. Doch die Vorausset-
zungen zwischen beiden Beschäftigtengrup-
pen sind nur bedingt vergleichbar. Die dem
Eingangsamt A 12 zugeordnete Entgeltgrup-
pe ist laut Lehrerentgeltordnung die EG 11.
Tarifbeschäftigte sollen demnach in diesem
neuen Prozess von der EG 11 in die EG 13
überführt werden.
Tarifbeschäftigte in der EG 11 erhalten
derzeit laut Tarifabschluss vom 2. März
2019 schon seit dem 1. Januar 2019 eine
Angleichungszulage von zunächst 105 Euro
für die gemäß Tarifabschluss geplante Über-
leitung von der EG 11 in die EG 12. Doch
jetzt sollen Tarifbeschäftigte in Nordrhein-
Westfalen in eine der Besoldungsgruppe
A 13 entsprechende Entgeltgruppe, nämlich
die EG 13 übergeleitet werden.
Der Differenzbetrag zwischen der EG 11
und der EG 13 beträgt am 1. November
2022 in der Stufe 1 exakt 521,15 Euro, in
der Stufe 6 jedoch 640,18 Euro. Das bedeu-
tet für den Überleitungsprozess insgesamt,
dass Beschäftigte neben der so genannten
Angleichungszulage mit der jetzt vorgese-
henen zunächst ’übertariflichen’ Zulage des
Landes NRW ebenfalls binnen vier Jahren
das Entgeltniveau der EG 13 erreichen wer-
den, um dann mit dem letzten Zulagen-
schritt entsprechend höhergruppiert zu
werden.
Offene Fragen
Was ist mit Lehrkräften kurz vor der
Pensionierung/dem Renteneintritt?
Hier stellt sich die Frage, ob es für diesen
Personenkreis eine Sonderregelung geben
kann bzw. wird, da die Angleichung zu-
nächst über Zulagen erfolgt und erst 2026
die Besoldungsstufe A13/Entgeltgruppe
EG13 erreicht sein wird. Dies wäre jeden-
falls ein Zeichen der Wertschätzung und
Anerkennung.
Wie geht es für Fachleitungen
und Schulleitungen weiter?
Im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis
90/DIE GRÜNEN ist zu lesen: »Die Besol-
dung der Fachleitungen und Schulleitungen
wird entsprechend angepasst.« Mit der An-
hebung der Eingangsbesoldung bzw. -vergü-
tung auf A13/EG13 ist es natürlich zwin-
gend notwendig, auch die Besoldung bzw.
Vergütung für diesen Personenkreis entspre-
chend anzupassen. Leider wartete der Zu-
schauer bei der oben genannten Pressekon-
ferenz vergeblich auf eine Aussage zu die-
sem Thema. Im Nachtragshaushalt werden
keine Mittel hierfür bereitgestellt. Ein kon-
kreter Plan zur Umsetzung dieses im Koaliti-
onsvertrag festgeschriebenen Vorhabens
scheint ebenfalls noch nicht vorzuliegen.
Inwieweit im Haushalt 2023 Gelder hierfür
eingestellt werden, bleibt abzuwarten.
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setzt sich schon seit Jahren für
eine angemessene Bezahlung der Fachlei-
tungen in der Sekundarstufe I ein und unter-
stützt das Netzwerk Fachleitungen in seiner
Arbeit durch zahlreiche Eingaben an die Par-
teien und persönliche Gespräche mit den
Verantwortlichen in der Politik und im
Schulministerium. Angesichts der nun er-
folgten Angleichung der Eingangsbesoldung
ist eine Anpassung der Fachleitungsbesol-
dung zwingend notwendig, um dem Mangel
an Bewerberinnen und Bewerbern für Fach-
leitungsstellen in der Grundschule und der
Sekundarstufe I nicht noch weiter Vorschub
zu leisten. Gleiches gilt natürlich auch für
Mitglieder in Schulleitung. Soll die Übernah-
me eines solchen Amtes weiterhin attraktiv
bleiben, muss zeitnah die im Koalitionsver-
trag zugesagte Anpassung in Angriff ge-
nommen werden. Auch hier gilt: Leistung
muss sich lohnen!
Was passiert mit dem ersten
Beförderungsamt?
Auch vom ersten Beförderungsamt an
Grundschulen und in der Sekundarstufe I,
welches mit A13 besoldet bzw. mit EG13
vergütet wird, war in der Pressekonferenz
nicht die Rede. Gerade an kleineren Syste-
men wie Grund-, Haupt- und Realschulen ist
die Führungsebene sehr dünn besetzt. Die-
sen Missstand hat
lehrer nrw
in der Vergan-
genheit häufig zum Beispiel im Zusammen-
hang mit der Forderung nach weiteren
Funktionsstellen für Inklusion und Digitali-
sierung angemahnt. In den meisten Bezirks-
regierungen werden A 13-Stellen (1. Beför-
derungsamt) mit Aufgabenbezug ausge-
schrieben. Die Übernahme einer zusätzli-
chen Aufgabe wird somit von den Kollegin-
nen und Kollegen, die sich auf eine solche
Stelle bewerben, erwartet.
Wenn nun 2026 das Eingangsamt und
das erste Beförderungsamt gleich bezahlt
werden sollten, kann man sich ausmalen,
welche Konsequenz das im Besonderen für
die kleineren Systeme, aber auch für größe-
re Systeme hätte. Den Schulleitungen würde
ein wichtiges Führungsinstrument genom-
men und Schulentwicklungsprozesse wür-
den ausgebremst. Das kann nicht im Sinne
des Schulministeriums sein. Bereits in einem
Gespräch zwischen Schulministerin Doro-
thee Feller, Staatssekretär Dr. Urban Mauer,
unserem Verbandsvorsitzenden Sven Chri-
stoffer und mir in den Sommerferien habe
ich auf diese Schieflage hingewiesen und
mich mit Nachdruck zumindest für eine Zu-
lage für diesen Personenkreis eingesetzt.
Am 22. September hat Sven Christoffer im
Arbeitskreis Schule und Bildung der CDU-
Landtagsfraktion ebenfalls eindringlich
dafür plädiert, dass ein neues erstes Beför-
derungsamt in der Grundschule und in der
Sekundarstufe I geschaffen werden muss.
Genau wie bei der Forderung nach einer
Eingangsbesoldung nach A 13 werden wir
auch in diesem Punkt nicht lockerlassen.
Auch die Freude darüber, dass sich unser
jahrelanger Einsatz für Besoldungsgerech-
tigkeit – zumindest bezogen auf die Ein-
gangsbesoldung und -vergütung – gelohnt
hat, darf nicht darüber hinwegtäuschen,
dass noch viele Fragen ungeklärt und viele
Baustellen offen sind. Die Wertschätzung für
Kolleginnen und Kollegen im ersten Beför-
derungsamt, in Fach- und Schulleitungen
muss sich auch finanziell widerspiegeln, um
die Übernahme solcher Aufgaben bzw.
Funktionen weiterhin attraktiv zu halten mit
dem Ziel, nachhaltige und gute Schulent-
wicklung an allen Schulformen zu gewähr-
leisten.
Sarah Wanders ist stellv. Vorsitzende
des
lehrer nrw
E-Mail: wanders@lehrernrw.de