BRENNPUNKT
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3/2019 ·
lehrer nrw
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I
n meiner Funktion als Vorsitzender
des Hauptpersonalrats für Lehrkräf-
te an Realschulen habe ich im ver-
gangenen Herbst an den Bezirksperso-
nalversammlungen in Düsseldorf und
Münster teilgenommen. Zudem habe
ich als Vertreter unseres Verbandes die
Personalversammlungen für Lehrkräfte
an Gesamt-, Gemeinschafts- und Se-
kundarschulen in Köln und Düsseldorf
besucht. Unabhängig vom Bezirk und
der Schulform ähneln sich die Problem-
felder, die auf diesen Veranstaltungen
von den Lehrkräften thematisiert wur-
den: belastende Arbeitsbedingungen,
dramatischer Lehrkräftemangel, zu
wenig Ressourcen zur Umsetzung der
Inklusion, ungerechte Besoldung bzw.
Vergütung, frustrierte Vertretungslehr-
kräfte, die sich seit Jahren mit befriste-
ten Arbeitsverträgen an unseren Schu-
len über Wasser halten müssen…
Der Lehrkräftemangel
und seine Folgen
Die Arbeitsbedingungen von Lehrkräf-
ten sind auch deshalb zurzeit so drama-
tisch schlecht, weil die meisten Schulen
unterbesetzt sind und insbesondere zur
Bewältigung der Inklusionsaufgaben zu
wenig Fachpersonal zur Verfügung
steht. Die Verantwortung für diese Si-
tuation trägt die rot-grüne Vorgänger-
regierung, die es zum einen versäumt
hat, aktuelle Lehrerbedarfsprognosen
anzustellen (die letzte stammte aus
dem Jahr 2011!) und zum anderen den
Inklusionsprozess in einem Tempo (und
ohne Steuerung) in die Fläche getrie-
ben hat, ohne sorgfältige Berechnun-
gen anzustellen, ob eine bedarfsgerech-
te Personalausstattung an Sonderpäda-
gogen für diesen Prozess vorhanden ist.
Insofern nimmt es auch nicht Wunder,
dass die neue Inklusionsformel 25 – 3 –
1,5 nicht unmittelbar greifen wird, da
durch diese Rechengröße zwar die not-
wendigen Stellen geschaffen werden,
diese aber nicht alle sofort mit den ent-
sprechenden ’Köpfen’ besetzt werden
können. Die Formel hat aber dennoch
ihre Berechtigung, ist durch sie doch
sichergestellt, dass bis zum Endausbau
im Jahre 2024/2025 mehr als 6000 zu-
sätzliche Sonderpädagogenstellen im
Gemeinsamen Lernen geschaffen wer-
den, die der Landtag durch die Verab-
schiedung der Eckpunkte zur Neuaus-
richtung der Inklusion bereits bewilligt
hat.
Bezirksregierungen
mauern bei der
Entfristung von
Arbeitsverträgen
Umso verwunderlicher ist es, dass ins-
besondere die Bezirksregierung Köln
häufig Anträge von an Schulen befristet
Beschäftigten auf Entfristung ihrer Ar-
beitsverträge ablehnt. Diese Personen
haben häufig über Jahre – ohne Einwei-
sung und Unterstützung und trotz mi-
serabler Bezahlung – bewiesen, dass sie
im System Schule zurechtkommen und
eine wertvolle Bereicherung darstellen
können. Laut Erlass müssen Arbeitsver-
träge von befristet beschäftigtem Perso-
nal an Schulen nach sieben Jahren ent-
fristet werden, eine Entfristung kann
(unter anderem laut Aussage von LMR
Bals vom MSB) aber durchaus auch
schon viel früher erfolgen. Diese Bot-
schaft wird in den Bezirksregierungen
bis heute bedauerlicherweise leider nur
sehr selten vernommen und umgesetzt.
Immerhin können mittlerweile auch alle
Beschäftigten, deren Arbeitsverträge
entfristet sind, an einer einjährigen Ba-
sisqualifizierung (’Pädagogische Einfüh-
rung’) teilnehmen. Diesen erfreulichen
Fortschritt hat eine Initiative des
Hauptpersonalrats Realschulen erwirkt.
Gleiche Bezahlung bei
gleicher Ausbildung
In einer Vielzahl von Anträgen auf den
Personalversammlungen fand sich die
Forderung nach einer einheitlichen Ein-
gangsbesoldung. Hintergrund: Seit der
Reform der Lehrerausbildung aus dem
Jahr 2009 sind die Ausbildungszeiten
lehramtsübergreifend einheitlich lang.
Die rot-grüne Landesregierung hat es
seinerzeit versäumt, die sich daraus er-
gebende Konsequenz einer einheitli-
chen Eingangsbesoldung zu ziehen.
Dieses Versäumnis muss die schwarz-
gelbe Landesregierung nunmehr korri-
gieren.
lehrer nrw
hat Ministerpräsi-
dent Laschet deshalb in einem ’Brand-
brief’ dazu aufgefordert, das gegebene
Wahlversprechen einzulösen. Wichtig
ist unserem Verband hierbei, dass die
Bestandslehrkräfte in die Besoldungs-
anhebung nach A 13 bzw. EG13 mitein-
bezogen werden. Jede andere Lösung
würde zu einem sozialen Unfrieden an
den Schulen führen, der weder aushalt-
bar noch hinnehmbar wäre. Eine stu-
fenweise Anhebung der Gehälter von
Bestandslehrkräften – wie sie in ande-
ren Bundesländern teilweise praktiziert
wird – ist aus Sicht von
lehrer nrw
ein
gangbarer Weg.
Die Tagesordnung der nächsten
Gemeinschaftlichen Besprechung (GB)
des Hauptpersonalrats Realschulen mit
Schulministerin Yvonne Gebauer Mitte
Mai ist entsprechend gut gefüllt. Bei
dieser Gelegenheit werden wir auch
wieder ein Überblickstableau aller An-
träge aller Realschulpersonalversamm-
lungen aus dem Jahr 2018 überreichen.
Sie vermitteln nämlich ein eindrucks-
volles Bild davon, wo der Schuh wirk-
lich drückt!
Sven Christoffer ist Vorsitzender des HPR Realschulen
sowie stellv. Vorsitzender des
lehrer nrw
E-Mail: christoffer@lehrernrw.de
von SVEN CHRISTOFFER
Wo drückt der Schuh?
Personalversammlungen sind
eine gute Gelegenheit mitzube-
kommen, wo es in den Schulen
und im Lehreralltag hapert.