Was sollte ich mir als neue Lehrkraft an einer Schule vor Unterrichtsbeginn besorgen?

  • Schulbücher
  • Schuleigene Lehrpläne
  • Kollegiumsliste
  • Notwendige Schulschlüssel
  • Postfach

Was sollte ich erfragen?

  • Funktionsweise des Vertretungs- und Aufsichtsplans
  • Terminplan für das Schuljahr
  • Koordination Klassenarbeitstermine
  • Vorgehen Feueralarm / Krisen
  • Organisation des Medieneinsatzes
  • Fachvorsitzende Ihrer Fächer
  • Kriterien für die Leistungsbewertung
  • Lehrerbücherei
  • Lehrersprechstunden
  • Lehrerrat und Personalrat
  • Vertrauenslehrer des lehrer nrw
  • Schulordnung
  • wichtige Dokumente (BASS, ADO, Schulgesetz)

Wozu dienen Klassenbücher und Kurshefte?
Das Klassenbuch und das Kursheft sind wichtige Dokumente. Achten Sie darauf, dass Ihre Eintragungen immer vollständig sind. Zu Beginn der Stunde müssen Sie auf fehlende Schülerinnen und Schüler achten und diese ggf. eintragen. Noten und Bemerkungen über einzelne Schülerinnen und Schüler gehören nie ins Klassenbuch (Datenschutz).

Was muss ich als Klassenlehrer / Klassenlehrerin beachten?

  • Klassensprecherwahl (Fristen)
  • Klassenpflegschaft (Terminvorgaben, Mustereinladung, Fristen)
  • Klassenorganisation (Sitzordnung, Entschuldigungen, Regeln zum Arbeits- und Sozialverhalten)

Wie setzen sich meine Arbeitszeiten zusammen?

  • Pflichtstundenzahl (schulformabhängig)
  • Anrechnungsstunden (zur ständigen Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben)
  • Mehrarbeit und Überstunden (Regelungen für Beschäftigte in Teilzeit beachten)
  • Teilzeitkonzept der Schule

 

Was bedeutet es für mich, noch in der Probezeit zu sein?

Für Beschäftigte im Beamtenverhältnis
Die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe dient zur Überprüfung, ob sich der Beamte dauerhaft im Dienst bewährt.

  • Dauer: Die Probezeit beträgt drei Jahre.
  • Beendigung: Es werden zwei dienstliche Beurteilungen durch die Schulleitung erstellt, zum ersten Mal nach spätestens zwölf Monaten und zum zweiten Mal spätestens drei Monate vor Beendigung der Probezeit.
  • Verkürzung durch Vordienstzeiten
  • Verlängerung durch Ausfallzeiten (z. B. durch Elternzeit oder Krankheitszeiten von mehr als drei Monaten)
  • Verlängerung bei noch nicht festgestellter Bewährung: Die Probezeit kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis

  • Dauer: Die Probezeit beträgt grundsätzlich sechs Monate.
  • Beendigung: Die Feststellung der Bewährung erfolgt durch eine dienstliche Beurteilung durch die Schulleitung. – Verlängerung durch Ausfallzeiten (z. B. durch Elternzeit oder Krankheitszeiten von mehr als zehn Tagen)
  • Keine Verlängerung bei festgestellter Nichtbewährung

 

Welche Formen der Schulmitwirkung gibt es?
Die Schulmitwirkung wird durch unterschiedliche Gremien wahrgenommen:

  • Klassenpflegschaften (§ 73 SchulG)
  • Schulpflegschaft (§ 72 SchulG)
  • Fachkonferenzen (§ 70 SchulG)
  • Lehrerrat (§ 69 SchulG)
  • Lehrerkonferenz (§ 68 SchulG)
  • Schulkonferenz (§§ 65, 66 SchulG)
  • Schülervertretung (§ 74 SchulG)

Worauf muss ich bei Klassenarbeiten achten?

  • Grundsätze zur zeitlichen Koordinierung von Leistungsüberprüfungen: Welche Absprachen gibt es innerhalb der einzelnen Fachkonferenzen?
  • Allgemeine Verfahrensgrundsätze (z. B. gleichmäßige Verteilung über das Schuljahr)
  • Schriftliche Übungen
    Schriftliche Übungen und Klassenarbeiten dürfen nicht an einem Tag geschrieben werden. Sie müssen nicht vorher angekündigt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich Schul- und Wanderfahrten plane?
Wander- und Studienfahrten bilden als außerunterrichtliche Veranstaltungen einen wichtigen Bestandteil im schulischen Leben.
Folgendes ist zu beachten:

  • Gesetzliche Regelungen (z. B. Richtlinien Schulfahrten, BASS 14-12 Nr.2)
  • Planung und Finanzierung
  • Dienstreisegenehmigung
  • Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen
  • Aufsichtspflicht

Wie und wo kann ich mich fortbilden?
Jede Lehrkraft ist gemäß § 57 Abs. 3 des Schulgesetzes zur Fortbildung zwecks Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten verpflichtet, auch in der unterrichtsfreien Zeit. Fortbildungen werden vom Schulleiter genehmigt, sie sollten möglichst außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Eine Genehmigung von Fortbildungen während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird. Jeder Schule steht ein bestimmtes Budget für Fortbildungen zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen Fortbildungsveranstaltungen der Kompetenzteams NRW, kollegiums-internen Fortbildungen und Fortbildungsveranstaltungen sonstiger Träger. lehrer nrw bietet sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern ein breit gefächertes Fortbildungsangebot.

Für neueingestellte Lehrkräfte steht eine aktuelle Broschüre für Mitglieder von lehrer nrw zur Verfügung. > Beitrittsantrag

 

Wir vertreten unsere Mitglieder bildungs- und berufspolitisch und bieten Ihnen

  • kostenlose Diensthaftpflicht-, Schlüssel- und Freizeit-Unfallversicherung
  • kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz in allen beruflichen Fragen
  • kostenlose MasterCard Gold Verbandskreditkarte
  • Lehrerkalender
  • kompetente Ansprechpartner/-innen in unserer Geschäftsstelle
  • lehrer nrw – Personalratsvertreterinnen und -vertreter vor Ort
  • zahlreiche Broschüren mit wichtigen Informationen für den Schulalltag
  • kostenlosen Bezug der Mitgliederzeitschrift lehrer nrw
  • Veranstaltungen für junge Lehrer
  • Für Lehramtsanwärter und -anwärterinnen und junge Lehrerinnen und Lehrer gibt es das Team junge lehrer nrw im Verband lehrer nrw.

Mitglied werden > zum Beitrittsantrag

 
 
Werner Marcel

Werner Marcel

Marcel Werner
Vorsitzender
Mobil: (01 57) 71 44 67 11
E-Mail: werner@lehrernrw.de