Das Anmeldeverfahren

Über unsere Website www.lehrernrw.de können Sie sich online zu den jeweiligen Fortbildungen anmelden.
Weil unser Internetauftritt unter der sicheren SSL-Verschlüsselung läuft, sind die von Ihnen eingegebenen Daten geschützt und erreichen vollständig und unverändert den Empfänger.
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen der Lehrerräteschulungen von lehrer nrw e. V.  an.

 

Die Tagungsstätten

Die Tagungsstätten liegen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.

 

Ihr Kontakt für Fragen zu den Lehrerräteschulungen

lehrer nrw e. V.
Claudia Müller
Graf-Adolf-Str. 84
40210 Düsseldorf
Telefon (02 11) 1 64 09 71
Telefax (02 11) 1 64 09 72
E-Mail: info@lehrernrw.de
www.lehrernrw.de/fortbildungen

 

Teilnahmegebühren und Reisekosten

Teilnahmegebühren für die Lehrerräteschulungen werden nicht erhoben.
Für die Bewirtung mit Speisen und Getränken sorgt lehrer nrw.
Die Reisekosten beantragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ihren Schulen, die auf Antrag bei ihrer Bezirksregierung die verauslagten Reisekosten aus einem gesonderten Budget erstattet bekommen.

 

Teilnahmeverhinderung / Rücktritt

Wenn Sie nach erfolgter Anmeldung Ihre Teilnahme stornieren müssen, bitten wir, dies umgehend zu tun und uns vorab telefonisch oder per E-Mail zu informieren.
Die Entsendung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist nach Rücksprache mit lehrer nrw allerdings in den meisten Fällen möglich.

 

Leistungen und Tagungsunterlagen

Während der Veranstaltung sind Sie Gast von lehrer nrw.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung und den aktuellen Praxisratgeber für Lehrerräte des Verbandes lehrer nrw.

 

Absage des Veranstalters

lehrer nrw behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage oder unvorhergesehener Verhinderung der Dozentin/des Dozenten ein Seminar abzusagen. In diesem Falle können keine Ansprüche gegenüber lehrer nrw geltend gemacht werden.

 

Sonderurlaub gem. § 4 Abs. 1 SUrlV

Da die Teilnahme an dieser Basisqualifizierung erlassgemäß im besonderen dienstlichen Interesse liegt, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sonderurlaub gemäß § 4 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Der besondere Ausnahmefall gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 SUrlV wurde vertraglich zugesichert.

 

Melden Sie sich bitte nach Rücksprache mit der Schulleitung auf unserer Homepage an.