Inhalte der Lehrerräteschulungen

In der Basisschulung erhalten neu gewählte und auch bereits im Amt befindliche Lehrerratsmitglieder Informationen über die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit. Neben den Rechtsvorgaben und dem Wahlverfahren werden die lt. LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) vorgesehenen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungstatbestände – insbesondere die Mitbestimmung – sowie die dafür notwendigen Bedingungen und das durchzuführende Verfahren anhand von Fallbeispielen erläutert und vermittelt.

Die Aufbauschulungen werden als Fortsetzung der Basisschulung angeboten und beinhalten eine Festigung sowie Erweiterung der bisher vermittelten Kenntnisse. In diesem Zusammenhang zielt die schwerpunktmäßige Erläuterung schulspezifischer Rechtsvorgaben verstärkt auf eine Ausweitung der Beratungskompetenz. Gleichzeitig werden auf der Grundlage praktischer Beispiele und anhand bereits vorhandener Erfahrung Kommunikations- und Konfliktlösungsstrategien  erarbeitet, die sowohl den sachgerechten Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen wie auch die konstruktive Zusammenarbeit der verschiedenen schulischen Gremien erleichtern und sicher stellen sollen.

Basisseminar – Themenschwerpunkte

Rechtliche Grundlagen – Eigenverantwortliche Schule
•    Dienstvorgesetztenaufgaben
•    Rechte und Pflichten des Lehrerrates
•    Mitbestimmungsverfahren
•    Zusammenarbeit der Gremien

 

Aufbauseminar II – Themenschwerpunkte

Basisthemen – Festigung und Erweiterung
Erläuterung schulrechtlicher Vorgaben:
•    Einstellungen – befristet / unbefristet
•    Teilzeitregelungen und Beurlaubung
•    Ruhestandsregelungen

Aufbauseminar I – Themenschwerpunkte

Basisthemen – Festigung und Erweiterung
Erläuterung schulrechtlicher Vorgaben:
•    Mehrarbeit und Vertretungsunterricht
•    Dienstl. Beurteilung und Beförderungen
•    Abordnungen und Versetzungen

 

Aufbauseminar III – Themenschwerpunkte

Basisthemen – Erfahrungsaustausch und Erweiterung
Erläuterung schulrechtlicher Vorgaben:
•    Mobbing
•    COPSOQ / Lehrergesundheit
•    Burn out / BEM – Wiedereingliederung

Sonderurlaub gem. § 4 Abs. 1 SUrlV beantragen für Lehrerräteschulungen

Da die Teilnahme an dieser Basisqualifizierung erlassgemäß im besonderen dienstlichen Interesse liegt, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sonderurlaub gemäß § 4 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Der besondere Ausnahmefall gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 SUrlV wurde vertraglich zugesichert.

Teilnahmegebühren für die Lehrerräteschulungen werden nicht erhoben. Für die Bewirtung mit Speisen und Getränken sorgt lehrer nrw.

Die Reisekosten beantragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ihren Schulen, die auf Antrag bei ihrer Bezirksregierung die verauslagten Reisekosten aus einem gesonderten Budget erstattet bekommen.

Melden Sie sich bitte nach Rücksprache mit der Schulleitung auf unserer Homepage an.