Aktivrente

Aktivrente und Einbeziehung von Beamten Neues Recht seit dem 1. Januar 2026 Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht (§ 3 Nr. 21 EStG). In diesem  Informationsschreiben des „dbb beamtenbund und tarifunion“ werden die…