Tarifeinigung wird übertragen

Landesregierung NRW überträgt Tarifergebnis eins zu eins Erhöhung zum 1. April 2026 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird das Ergebnis der Tarifeinigung vom 14.2.2026 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Daraus ergibt sich zum 1. April 2026 eine Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch…