Was wird von mir erwartet?
Was von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern erwartet wird (Unterrichtsbesuche, Kolloquien, Prüfung) ist eindeutig geregelt und unterscheidet sich nicht je nach ZfsL. Maßgeblich für die Ausbildung ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP) (https://www.schulministerium.nrw.de/vorbereitungsdienst)
Was sollte ich mir als neue Lehrkraft an einer Schule vor Unterrichtsbeginn besorgen?
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- Schulbücher
- Schuleigene Lehrpläne
- ollegiumsliste
- Notwendige Schulschlüssel
- Postfach
Was sollte ich erfragen?
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- Funktionsweise des Vertretungs- und Aufsichtsplans
- Terminplan für das Schuljahr
- Vorgehen Feueralarm / Krisen
- Organisation des Medieneinsatzes
- Fachvorsitzende Ihrer Fächer
- Kriterien für die Leistungsbewertung
- Lehrerbücherei
- Lehrersprechstunden
- Lehrerrat und Personalrat
- Vertrauenslehrer des lehrer nrw
- Schulordnung
- Wichtige Dokumente (BASS, ADO, Schulgesetz)
Wozu dienen Klassenbücher und Kurshefte?
Das Klassenbuch und das Kursheft sind wichtige Dokumente. Achten Sie darauf, dass Ihre Eintragungen immer vollständig sind. Zu Beginn der Stunde müssen Sie auf fehlende Schülerinnen und Schüler achten und diese ggf. eintragen. Noten und Bemerkungen über einzelne Schülerinnen und Schüler gehören nie ins Klassenbuch (Datenschutz).
Darf ich zu Mehrarbeit verpflichtet werden?
Nach § 11 (8) der OVP darf Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern nur mit deren Zustimmung über die Ausbildung hinausgehender Unterricht im Umfang von bis zu sechs Wochenstunden übertragen werden.
Die Abrechnung von Mehrarbeit erfolgt durch die Schulleitung. Die Zusammenstellung jedoch erfolgt an einigen Schulen auch durch die Lehrkraft. Ansprüche müssen immer innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden, da sie sonst verfallen.
Dauer:
Die Mindestprobezeit beträgt drei Jahre. Einen Anspruch auf Verkürzung wegen besonders guter Leistungen gibt es nicht.
Beendigung
Vor Ablauf der Probezeit sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zweimal durch dienstliche Beurteilungen durch den Schulleiter zu beurteilen, zum ersten Mal spätestens nach zwölf Monaten. Zum zweiten Mal spätestens drei Monate vor Beendigung der Probezeit.
Verlängerung bei noch nicht festgestellter Bewährung:
Kann die Bewährung am Ende der vorgesehenen Probezeit noch nicht festgestellt werden, so kann die Probezeit um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie darf jedoch die Gesamtdauer von fünf Jahren nicht überschreiten.
Für Tarifbeschäftigte nach TV-L gilt:
Dauer
Die Probezeit beträgt grundsätzlich sechs Monate.
Beendigung
Die Feststellung der Bewährung in der Probezeit erfolgt durch eine dienstliche Beurteilung durch den Schulleiter. Eine besondere Bewährung ist in der Beurteilung festzustellen.
Keine Verlängerung bei festgestellter Nichtbewährung:
Eine Verlängerung der Probezeit bei Feststellung der Nichtbewährung ist nicht möglich. Der Arbeitgeber kann unter diesen Umständen das Beschäftigungsverhältnis zum Ende der Probezeit ordentlich kündigen.
Für neueingestellte Lehrkräfte steht eine aktuelle Broschüre für Mitglieder von lehrer nrw zur Verfügung. > Beitrittsantrag
Kann ich Einfluss darauf nehmen, nach der Ausbildung an meine Wunschschule zu kommen?
Eigentlich nicht. Sie müssten schon Glück haben, dass an Ihrer Wunschschule eine Stelle mit den entsprechenden Fächern ausgeschrieben wird. Die Stellenausschreibungen finden Sie unter LEO-Lehrereinstellung Online.NRW.
Schwangerschaft in der Lehrerausbildung – Was jetzt?
Mutterschutz
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- sofortige Meldung an den Arbeitgeber (Schwangerschaftsbescheinigung des Arztes beim ZfsL vorlegen)
- Beschäftigungsverbot in der Schule (nicht im ZfsL), bis das Gutachten der BAD Gesundheitsfürsorge und Sicherheitstechnik GmbH vorliegt
- Das ZfsL setzt die Mutterschutzfristen fest.
- Dienstbezüge werden weitergezahlt.
Elternzeit
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- Sie müssen das Antragsformular rechtzeitig auf dem Dienstweg einreichen.
- Es gelten die allgemeinen Regelungen zur Elternzeit.
In diesem Zusammenhang wie natürlich auch aus anderen Gründen kann es sinnvoll sein, über einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit nachzudenken. (Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbildung § 8a)
Zum Thema Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld steht eine aktuelle Broschüre für Mitglieder von lehrer nrw zur Verfügung. > Beitrittsantrag
Welche Chancen habe ich mit meinen Fächern?
„Den angehenden Lehrkräften bieten sich dauerhaft hervorragende bis sehr gute Einstellungschancen.
Allerdings bestehen für die einzelnen Fächer erhebliche Unterschiede. Während die Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Sport, Geographie, Chemie, Physik, Kunst, Musik, Technik, Hauswirtschaft, Französisch, Informatik und Spanisch hervorragende Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, stehen für Geschichte, katholische und evangelische Religion sowie Textilgestaltung voraussichtlich auch dauerhaft deutlich mehr ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung als rechnerisch benötigt werden.“
(Quelle: Prognose zum Lehrkräftearbeitsmarkt in Nordrhein- Westfalen: Einstellungschancen für Lehrkräfte bis zum Schuljahr 2039/40, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
Nicht unwichtig ist trotz Lehrermangels manchmal auch noch die Zusammensetzung der Endzensur:
Nähere Information auf der WEB-SITE des Prüfungsamtes.
Was passiert, wenn ich die Zweite Staatsprüfung nicht bestehe?
Beim erstmaligen Nichtbestehen bleibt man im Prüfungsverfahren und der Vorbereitungsdienst wird um 6 Monate verlängert. In der Regel werden die Anwärterbezüge ab dem Monat, der auf das Nichtbestehen folgt, für die Dauer der Verlängerung gekürzt. Nur in besonderen Härtefällen (z. B. Unterhaltsverpflichtung) kann von dieser Kürzung abgesehen werden.
lehrer nrw bietet seinen Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung, sowie ein XXL-Versicherungspaket, inklusive Diensthaftpflicht-Versicherung, Schlüsselversicherung, Rechtsschutz, Freizeit-Unfallversicherung > Beitrittsantrag
Marcel Werner
Vorsitzender
Mobil: (01 57) 71 44 67 11
E-Mail: werner@lehrernrw.de