Haben Sie Fragen zur Höhe Ihrer Altersteilzeitbezüge oder zur Höhe Ihres zukünftigen Ruhegehalts?

Alle lehrer nrw – Mitglieder unseres Landesverbandes können ihre Altersteilzeit- und Ruhegehaltsberechnung jederzeit über die lehrer nrw-Geschäftsstelle als kostenlose Serviceleistung abrufen.

Dazu wenden Sie sich als lehrer nrw – Mitglied einfach an eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in unserer Geschäftsstelle

Aus verfahrenstechnischen Gründen halten Sie dabei bitte Ihre lehrer nrw – Mitgliedsnummer bereit.