Falls Schüler/-innen wegen der aktuellen Corona-Situation keinen Platz für das obligatorische, zwei- bis dreiwöchige Betriebspraktikum in der Klasse 9 oder 10 bekommen, kann die Durchführungsdauer verkürzt werden.

Eine Verkürzung ist möglich, wenn schulische Belange, ein fehlendes Angebot an betrieblichen Plätzen oder Engpässe im Rahmen der trägergestützten Angebote dies erforderlich machen. Auch organisierte Berufsbildungstage können angeboten werden. Dies teilt das NRW-Schulministerium (MSB) auf Anfrage des Hauptpersonalrats Realschulen mit.

Bei der alternativen Umsetzungsplanung muss berücksichtigt werden, dass für jede Schülerin bzw. jeden Schüler mindestens ein einwöchiges Praktikum insgesamt in der Sekundarstufe I oder II durchgeführt wird. Diese Abweichung von den Mindeststandards (mindestens zwei Wochen Schülerbetriebspraktikum) gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.

Schülerinnen und Schüler, die wegen der Krisensituation keine Plätze für ein Schülerbetriebspraktikum gefunden haben, müssen dabei durch die Schule Unterrichtsangebote erhalten, die es ihnen ermöglichen, sich intensiv mit den Inhalten der Praxisphasen auseinander zu setzen.