In den letzten Wochen haben Gesundheitsämter in mehreren Kommunen offenbar versucht, die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen auf Schulleitungen abzuwälzen.
Dieser Praxis hat das NRW-Gesundheitsministerium nach entsprechenden Hinweisen nun einen Riegel vorgeschoben. In einem Erlass stellt Staatssekretär Edmund Heller klar, dass Quarantänemaßnahmen ausschließlich von den örtlichen Behörden und keinesfalls von Schulleitungen zu treffen sind.
Wörtlich heißt es in dem Erlass: „Solche Entscheidungen zu Quarantänemaßnahmen und auch weitergehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen von den zuständigen Stellen (Ordnungsbehörden und untere Gesundheitsbehörden) getroffen werden. Eine Übertragung dieser Entscheidungen auf die Leitungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen ist nicht möglich.“
Zum Erlass (PDF-Datei)