Schwangere Lehrerinnen sind ab sofort vom Präsenzunterricht befreit. Dies teilte das NRW-Schulministerium (MSB) jetzt mit und kündigte zugleich einen entsprechenden Erlass an.
Bisher war eine Befreiung vom Präsenzunterricht für Schwangere nur mit einem ärztlichen Attest möglich. Dass das MSB nun eingelenkt hat, ist eine Reaktion auf Initiativanträge mehrerer Hauptpersonalräte sowie der endgültigen Ablehnung der bisherigen Erlassvorlage (die keine generelle Befreiung für Schwangere vorsah) durch den Hauptpersonalrat Realschulen.
Sven Christoffer, Vorsitzender des HPR Realschulen, verweist in einem Schreiben an das MSB auf Empfehlungen des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Bundesarbeitsministeriums sowie des Robert-Koch-Instituts. So warnt zum Beispiel das RKI mit Blick auf das Infektionsrisiko für Schwangere, dass die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf mit Aufnahme auf eine Intensivstation und für eine invasive Beatmung möglicherweise höher sei. Zudem erhöhten insbesondere die bekannten Risikofaktoren auch bei Schwangeren die Gefahr für einen schwereren Verlauf.
Der HPR Realschulen lehnt daher den Einsatz von Schwangeren im Präsenzunterricht ab und empfiehlt: „Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat mit der Verordnung zum Distanzlernen den Rahmen für eine geänderte Unterrichtsorganisation geschaffen und insbesondere ausgeführt, dass der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig ist. Somit können schwangere Lehrerinnen auch im Home-Office ihrer Unterrichtsverpflichtung nachkommen.“
Ausschlaggebend für das Einlenken des MSB war auch der Hinweis der Hauptpersonalräte, dass das RKI die Corona-Schutzimpfung für Schwangere nicht generell empfiehlt, während Lehrkräfte allgemein als schutzwürdige Berufsgruppe bei der Impfpriorisierung der Kategorie 3 zugeordnet sind. Somit wären Schwangere (und ihr Ungeborenes) beim Einsatz im Präsenzunterricht einem deutlich erhöhten Risiko ausgesetzt.