Während des „Lockdown light“ vom 2. bis 30. November 2020 sind an den öffentlichen und privaten Schulen in NRW Tage der offenen Tür, Elternabende und Schulfeste nicht erlaubt. Dies stellte das Schulministerium (MSB) auf Anfrage klar.

In vielen Schulen finden gegen Jahresende normalerweise Tage der offenen Tür statt, um interessierten Eltern und Kindern, die vor dem Wechsel auf eine weiterführende Schule stehen, entsprechende Einblicke zu geben. Derartige Veranstaltungen sind jedoch durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung untersagt, wie das MSB erläutert. Diese Regelung betreffe nicht nur Tage der offenen Tür, sondern auch Schulfeste und Elternabende.