2020-03-27

Den Hauptpersonalrat Realschulen haben Anfragen zur Anwesenheitspflicht der Lehrkräfte in den geschlossenen Schulen erreicht: An einzelnen Schulen sind offenbar Dienstbesprechungen, Fachschaftskonferenzen und sogar Lehrerkonferenzen angesetzt worden.

Die Haltung des NRW-Schulministeriums (MSB) hat Abteilungsleiter Dr. Ludger Schrapper auf Nachfrage von Sven Christoffer (HPR-Vorsitzender und stellv. Vorsitzender des lehrer nrw) nunmehr schriftlich zukommen lassen:
„Für Lehrkräfte, die nicht in der Notbetreuung eingesetzt sind, ist die Präsenz in der Schule zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben (z.B. Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen) auf das unabdingbar zwingende Mindestmaß zu begrenzen. Dies habe ich den Schulabteilungsleitungen der Bezirksregierungen bereits ausdrücklich mitgeteilt.“