Mit dem Inkrafttreten der verschärften Lockdown-Bedingungen zum 11. Januar 2021 sind Auswahlgespräche ab sofort untersagt. Diese Regelung gilt bis auf weiteres sowohl für alle Einstellungen, als auch für Vertretungsstellen. Darauf weist das NRW-Schulministerium unter Bezug auf die aktuelle Corona-Betreuungsverordnung hin.

Gemäß § 1 Abs. 1 CoronaBetrVO ist die schulische und außerschulische Nutzung von öffentlichen Schulen nur nach Maßgabe der darauf folgenden Absätze zulässig. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 im Verordnungstext gehören zur schulischen Nutzung u.a. die im Zusammenhang mit der Einstellung von Lehrpersonen verbundenen Tätigkeiten.
Der neu aufgenommene § 1 Abs. 11 besagt nun, dass in der Zeit vom 11. bis 31. Januar die schulische Nutzung im Sinne von Absatz 2 Nummer 1 und 3 untersagt ist.
Wie das Schulministerium mitteilt, dürfen demnach keine Auswahlgespräche stattfinden und müssen auf einen späteren Zeitpunkt (frühestens Februar 2021) verschoben werden.
Alternativ bestehe die Möglichkeit, die Auswahlgespräche im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen, wenn die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.