Die bereits angekündigte Ausweitung des Sonderurlaubs für die pandemiebedingte Betreuung von Kindern für Beamtinnen und Beamte ist nun auch offiziell. Die Landesregierung hat am 29. Januar die vierte Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Demnach können Beamtinnen und Beamte Sonderurlaub in Anspruch nehmen, wenn eigene Kinder aufgrund der Corona-bedingten Schul- und Kita-Schließungen oder sonstiger Einschränkungen zuhause betreut werden müssen. Nach Auskunft des DBB NRW können Beamtinnen und Beamte in NRW pro Kind bis zu 20, insgesamt jedoch maximal 45 Sonderurlaubstage pro Jahr geltend machen. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl auf bis zu 40 Sonderurlaubstage pro Kind und maximal 90 Sonderurlaubstage im Jahr.
Diese Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Hier die Verordnung im Wortlaut