Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kein regulärer Schulbetrieb möglich ist, können auch Beurteilungsverfahren nicht im üblichen Rahmen durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund hatte das NRW-Schulministerium (MSB) am 20. Mai 2020 einen Erlass herausgegeben, der zu diesem Thema vorübergehende Regelungen formulierte und zunächst bis zum 31. Juli 2020 gültig war. Da sich die Corona-Situation nach wie vor dynamisch entwickelt, hat das NRW-Schulministerium die Geltungsdauer verlängert. Die entsprechenden Regelungen gelten nun laut aktuellem Erlass vom 21. Augst 2020 für das gesamte Schuljahr 2020/21.
Der Erlass sieht vor, dass die unter den derzeitigen Rahmenbedingungen möglichen Erkenntnisquellen genutzt werden sollen. Dabei ist in der Beurteilung beispielsweise zu berücksichtigen, wenn die jeweilige Lehrkraft bei Unterrichtsbesuchen vor einer fremden Klasse oder Lerngruppe unterrichten muss. Bei Lehrkräften, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, können ersatzweise „Unterrichtsbesuche“ bei Angeboten des digitalen Lernens stattfinden. Auch Teilkonferenzen können, wenn Gesamtkonferenzen nicht möglich sind, als Erkenntnisquelle herangezogen werden.
Falls diese oder andere Möglichkeiten aufgrund der Situation in der betreffenden Schule nicht gegeben sind, sollen Einzelfall-Lösungen entsprechend der Situation vor Ort gefunden werden. In begründeten Fällen kann auf einzelne Beurteilungselemente verzichtet werden.
Detaillierte Informationen finden Sie im Erlass des MSB.
Zum Erlass (PDF-Datei)