1. Wo finde ich allgemeine Rechtsgrundlagen zu Studium und Ausbildung?
    Auf dieser Seite des Ministeriums für Schule und Bildung
  2. Ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Wie geht es weiter?
    Man kann seine Wunschschulform für die Ausbildung angeben. Für die Sekundarstufe I stehen die Schulformen Hauptschule, Realschule, Sekundarschule und Gesamtschule zur Verfügung, für die Sekundarstufe II hat man die Wahl zwischen Gymnasium und Gesamtschule.
  3. Verbeamtung – was bedeutet das überhaupt? Und woran könnte eine Verbeamtung scheitern?
    Eine gute, lesenswerte Informationsquelle für diese Fragen ist die folgende Internetseite:
    info-beihilfe.de/ratgeber-referendariat/verbeamtung-als-lehrer/
    Hier finden sich die Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Erläutert werden auch die Begriffe „Beamter auf Widerruf“, „Beamter auf Lebenszeit“ und „Verbeamtung auf Probe“.
  4. Wie komme ich an mein Seminar bzw. an meine Wunschschule?
    Zu jedem Beginn der Ausbildung gibt es bestimmte Seminare, die ausbilden. Dabei ist es unerheblich, an welcher Universität man studiert (hat), da man sein ZfsL (Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) landesweit wählen kann. Hier findet man die Auflistung der Zentren: www.zfsl.nrw.de/ZfsL/index.html
    Jedem ZfsL sind bestimmte Schulen aus seiner Region zugeordnet. Weitere Informationen dazu – und ob das gewünschte ZfsL die eigene Fächerkombination anbietet – findet sich auf der Homepage des jeweiligen Zentrums. Bezüglich der Frage, ob man Chancen hat, an seine Wunschschule zu kommen und welche Modalitäten ggf. dafür gelten, gibt folgender Link nützliche Informationen:
    www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online
  5. Wie lange dauert das Referendariat?
    Das Referendariat dauert zurzeit 18 Monate!
  6. Zu welchen Terminen beginnt mein Referendariat?
    Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. Mai oder am 1. November eines Jahres, jedoch nicht immer an jedem ZfsL. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des jeweiligen ZfsL.
  7. Was verdiene ich als LAA (Lehramtsanwärter / Lehramtsanwärterin)?
    Der folgende Link gibt die zurzeit gültige Übersicht über die LAA-Bezüge:
    www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/BesoldungEntgelt/Vorbereitungsdienst.pdf
  8. Wie überbrücke ich eine mögliche Wartezeit?
    Auch zukünftige LAA sowie zukünftige Studienreferendarinnen und Studienreferendare mit abgeschlossener Erster Staatsprüfung, die ihren Vorbereitungsdienst erst noch beginnen werden, können als Vertretungslehrkräfte bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst beschäftigt werden. Eine Übersicht über die veröffentlichten Vertretungsstellen gibt es unter: www.verena.nrw.de
  9. Welche Versicherungen brauche ich als LAA zukünftig?
    Unbedingt empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung. Ohne sie kann es im Schadensfall richtig teuer werden. Auch eine eigene private Krankenversicherung ist unumgänglich. Informationen zur Krankenversicherung findet man unter dem folgenden Link: www.finanzverwaltung.nrw.de/de/einzelheiten-zur-kranken-und-pflegeversicherung
    lehrer nrw
    bietet zudem weitere attraktive Versicherungen an, die im Mitgliedsbeitrag von nur 3 € für LAA bereits inkludiert sind:

    • kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz in allen beruflichen Fragen nach der Rechtsschutzordnung
    • eine kostenlose Freizeit-Unfallversicherung
    • kostenlose Diensthaftpflichtversicherung
    • kostenlose Schlüsselversicherung
  10. Welche Rechte habe ich im Vorbereitungsdienst als schwerbehinderter Arbeitnehmer?
    lehrer nrw bietet eine Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Thema der Schwerbehinderung an. Frau Tanja Heinrichs leitet das verbandsinterne Referat „Schwerbehinderung“ und freut sich über Anfragen und berät im Bedarfsfall:
    E-Mail: heinrichs@lehrernrw.de
    Für LAAs steht eine aktuelle Broschüre für Mitglieder von lehrer nrw zur Verfügung.

Hier finden Sie Ihren Beitrittsantrag zu lehrer nrw.

 

 

Werner Marcel

Werner Marcel

 

Marcel Werner
Vorsitzender
Mobil: (01 57) 71 44 67 11
E-Mail: werner@lehrernrw.de