Besoldung in NRW verfassungswidrig?

Wichtige neue Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts könnten die aktuelle Besoldung in NRW zumindest in Teilen als verfassungswidrig bestätigen. Ansprüche daraus müssen von allen Betroffenen jedoch persönlich geltend gemacht werden. Mit folgenden Links gelangen Sie zur Info-Seite des DBB-NRW zum Info-Blatt des DBB (PDF-Datei) zum Musterantrag Mindestsstandard (PDF-Datei) zum Musterantrag ab dem dritten Kind (PDF-Datei) U. Gräler