Kein uneingeschränkter Schulstart am 20. April
lehrer nrw Schutz von Lehrkräften und Schülern hat höchste Priorität
Es ist gut, dass das so genannte Pandemiegesetz heute in der zweiten Lesung eine breite Mehrheit im Landtag gefunden hat. „Wir brauchen in Krisenzeiten gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine entschlossene, ideologiefreie Zusammenarbeit auf politischer Ebene. In strittigen Einzelentscheidungen behält das Parlament das letzte Wort. Das ist klug“, erklärt die lehrer nrw-Vorsitzende Brigitte Balbach.
Ob und wie es in den Schulen nach den Osterferien weitergeht, wird Schulministerin Yvonne Gebauer in der kommenden Woche verkünden. Brigitte Balbach betont: „Klar ist schon jetzt: Es ist unrealistisch, dass der Schulbetrieb am 20. April uneingeschränkt wiederaufgenommen werden kann. Wir müssen tastend vorangehen.
Oberste Priorität muss dabei die Gesundheit aller Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler haben. Abstands- und Hygieneregeln müssen zwingend eingehalten werden. Das ist in Klassenräumen, in denen im Normalfall bis zu 30 Kinder zusammensitzen, nur schwer vorstellbar. Auch müssen an allen Schulen Desinfektionsvorrichtungen vorgehalten werden.
Lehrkräfte, die ein potenziell erhöhtes Risiko für eine Covid-19-Erkrankung aufweisen, dürfen vorerst nicht im regulären Schulbetrieb eingesetzt werden.“
09.04.2020 Jochen Smets, Pressesprecher
Original-Pressemitteilung (PDF-Datei)