Gesundheitsschutz hat absolute Priorität
lehrer nrw Vor dem möglichen Neustart in den Schulen sind Schulträger in der Pflicht.
Die Verschiebung des Neustarts in den Schulen in Nordrhein-Westfalen auf den 4. Mai verschafft den Schulen und Schulträgern dringend benötigte Vorlaufzeit. Die realitätsfernen Empfehlungen der Leopoldina-Akademie sind damit vom Tisch.
Unter Lehrkräften im Sekundarbereich I herrscht jedoch große Sorge darüber, dass die Schulen bereits ab dem kommenden Donnerstag wieder für Schüler öffnen sollen, die in diesem Jahr die Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10) absolvieren. Damit bleiben nur drei Tage, um Schulgebäude und Klassenräume so vorzubereiten, dass maximaler Infektionsschutz gewährleistet ist. „Der Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler muss absolute Priorität haben“, betont die lehrer nrw-Vorsitzende Brigitte Balbach. „Lehrkräfte haben in den letzten Wochen Enormes geleistet, um ihre Schülerinnen und Schüler bestmöglich durch die schwierige Zeit der Schulschließungen zu führen. Dafür gebührt ihnen großer Dank. Nun sind die Schulträger in der Pflicht. Alle Schulen müssen mit Schutzausstattung wie Atemschutzmasken und gegebenenfalls Handschuhen sowie Desinfektionsplänen und -vorrichtungen in ausreichender Zahl ausgerüstet werden. Klassenräume müssen so hergerichtet werden, dass Abstands- und Hygieneregeln jederzeit eingehalten werden können. Angesichts der miserablen baulichen und hygienischen Zustände, die in vielen Schulen seit Jahren herrschen, ist an dieser Stelle Skepsis angebracht.“
Dass Schulministerin Yvonne Gebauer die Zentralen Prüfungen für die Zehntklässler in diesem Jahr durchführen will, ist angesichts der knappen Zeitspanne bis zum ersten Prüfungstermin am 12. Mai äußerst ambitioniert. Es ist gut, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit bekommen sollen, einen für ihren weiteren Lebensweg sehr wichtigen qualifizierten Abschluss zu machen. Hier sind aber je nach der weiteren Entwicklung flexible Lösungen gefragt, um der Ausnahmesituation Rechnung zu tragen – bis hin zur Aussetzung der ZP 10 und Benotung aufgrund bisher erbrachter Vorleistungen. Lehrkräfte, die zur Risikogruppe für eine Covid-19-Erkrankung zählen, dürfen vorerst nicht im regulären Schulbetrieb eingesetzt werden. „Klar muss sein: Eine Schule, die die Gesundheits-, Sicherheits- und Hygieneanforderungen nicht lückenlos erfüllt, kann nicht öffnen – weder am 23. April noch am 4. Mai“, so Balbach.
16.04.2020 Jochen Smets, Pressesprecher
Original-Pressemitteilung (PDF-Datei)