Die zum Schuljahresende 2020/21 ausgelaufenen Sonderregelungen zum Einsatz des Personals beinhalteten u.a., dass Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehörten, vom Präsenzunterricht befreit werden. Das NRW-Schulministerium (MSB) teilte nun mit, dass diese Regelungen nicht verlängert werden. Angesichts des Impffortschritts im Schulbereich und der günstigen Entwicklung der Inzidenzen „wird die schulische Tätigkeit unter Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen als zumutbar bewertet“, heißt es in einem Schreiben des MSB an die Hauptpersonalräte.
Allerdings bleiben bei bestehenden Risiken in begründeten Einzelfällen weiterhin Befreiungen möglich. Darüber entscheidet laut dem aktuellen Erlass des MSB die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Betroffene Lehrkräfte sollten sich also frühzeitig an ihren Hausarzt wenden, um ein entsprechendes Attest zu erhalten, das dann zur Prüfung bei der Schulaufsichtsbehörde eingereicht werden kann.
Für schwangere Lehrerinnen ist die generelle Befreiung vom Präsenzunterricht aufgehoben. Unabhängig davon können sich schwangere und stillende Kolleginnen auf Wunsch vom Einsatz im Präsenzunterricht befreien lassen. Die Verpflichtung zu allen übrigen dienstlichen Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz oder in der Schule (z.B. Konferenzen, Dienstgespräche, Abnahme mündlicher Prüfungen) bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Bei Fragen zu diesem Themenkomplex können sich lehrer nrw Mitglieder auch an unsere Geschäftsstelle wenden.
Den Erlass zum Einsatz des Personals ab dem Schuljahresbeginn 2021/22 finden Sie hier.