Endlich wieder op jück! – Schulfahren 2021/2022
Ein vielfaches Highlight bei der Planung des anstehenden Schuljahres werden für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für viele Lehrkräfte die Schulfahrten sein, insbesondere nach den coronabedingten Einschränkungen und Beschwernissen aus dem vergangenen Jahr.
Schulen können im Schuljahr 2021/2022 Schulfahrten weitestgehend eigenverantwortlich durchführen. Das MSB verweist auf die bekannten Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2) und gibt zusätzlich Durchführungsvorgaben.
- So gilt es, vor jeder Fahrt sorgfältig abzuwägen, ob entstehender Ausfall von Präsenzunterricht angesichts eventuell bestehender Lernrückstände verantwortbar ist.
- Zudem haben sich Schulen an den infektiologischen Verhältnissen am Schulort und im Zielgebiet zu orientieren. Die Vorgaben unterscheiden nach Schulfahrten innerhalb Nordrhein-Westfalens, innerhalb Deutschlands und ins Ausland.
- Anders als im vergangenen Jahr wird das Land keinerlei Stornierungskosten übernehmen.
Einzelheiten sind der Schulmail vom 30.06.2021 unter Punkt 5. sowie der Schulmail vom 05.08.2021 unter Punkt 7. ([05.08.2021] Informationen zum Schuljahresbeginn 2021/2022 in Corona-Zeiten | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)) zu entnehmen.