Information und Musterantrag
Antrag bzw. Widerspruch ist auch für 2023 zu empfehlen.
Es ist nach wie vor noch nicht abschließend zu beurteilen, ob die durch den Besoldungsgesetzgeber in NRW gefundene Lösung zur Umsetzung der Entscheidung zur allgemeinen Alimentation aus dem Jahr 2020 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nunmehr verfassungsgemäß ist. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass nachträglich Anpassungen der Besoldung auch im Jahr 2023 notwendig werden.
Da der Besoldungsgesetzgeber in NRW jedoch bislang immer auf das Geltendmachungserfordernis im laufenden Haushaltsjahr beharrt hat, erscheint es geboten, zur Sicherung möglicher Ansprüche auch für das Jahr 2023 erneut Musteranträge/-widersprüche zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamten als auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Hierfür kann der vom DBB NRW entworfene Musterantrag und –widerspruch gemäß der Anlage verwendet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Antrag und Widerspruch nur für das laufende Haushaltsjahr Geltung entfaltet und für jedes Jahr zu wiederholen ist. Er muss noch in diesem Kalenderjahr dem Dienstherrn zugehen.
Als eingeloggtes lehrer nrw Mitglied gelangen Sie unter dem Stichwort Besoldung und Versorgung auf der Seite Downloads zum Musterantrag als PDF-Datei.
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