Die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen für die Staatsprüfungen für Lehrämter bleiben zunächst bis Jahresende 2021 bestehen. Dies teilt das NRW-Schulministerium (MSB) mit.
Demnach kann die Unterrichtspraktische Prüfung (UPP) zum einen im Präsenzunterricht erfolgen, doch zum anderen können die an den Schulen inzwischen etablierten digital gestützten bzw. hybriden Formate ebenfalls genutzt werden. Auch Wechselunterricht aufgrund pandemiebedingter Vorgaben steht einer UPP mit der am Prüfungstag in Präsenz unterrichteten Teilgruppe nicht entgegen, heißt es in dem Infoschreiben des MSB. Falls der Unterricht der betroffenen Lerngruppe oder gar der gesamten Ausbildungsschule Pandemie-bedingt nur als reiner Distanzunterricht möglich ist, wird die UPP im modifizierten Format als Fachgespräch mit Simulationsanteilen durchgeführt.
Zudem gilt für alle Staatsprüfungen (unabhängig vom Prüfungsformat) bis Jahresende 2021: Bei Nichtbestehen wird ein Freiversuch gewährt, der nicht auf die Zahl der zulässigen Wiederholungen angerechnet wird.
Das komplette Infoschreiben des MSB mit weiteren Details finden Sie hier.