Distanzunterricht
Die kurzfristige Umstellung von Präsenz- auf Distanzunterricht und das selbstständige Lernen zu Hause erforderte von Schulen und Lehrkräften die Nutzung neuer und virtueller Lehr-Lern-Angebote. Hier einige wichtige Aspekte:
Verpflichtungen der Lehrkraft im Distanzunterricht:
Solange aufgrund der Pandemie Distanzunterricht angeordnet ist, müssen Lehrerinnen und Lehrer diesen grundsätzlich leisten. Es gibt aber einige Einschränkungen:
Grundsätzlich muss Ihnen seitens der Schule ein Dienstgerät gestellt werden, wenn Sie Distanzunterricht erteilen. Sie können dies natürlich auch freiwillig vom eigenen Endgerät aus tun, dann sind Sie allerdings auch vollumfänglich dafür verantwortlich, dass alle Aspekte des Datenschutzes – und damit des Rechts auf den Schutz der Privatsphäre Ihrer Schüler – eingehalten werden.
Gibt es an Ihrer Schule keine oder nicht genügend digitale Endgeräte und Sie können oder wollen kein Privatgerät einsetzen, so können Sie auch verpflichtet werden, den Fernunterricht unter Einhaltung von Infektionsschutz und Hygieneregeln von der Schule aus abzuhalten.
Verpflichtende Videokonferenzen?
Mit Konferenzplattformen wie Logineo NRW, MS Office 365 und anderen ist es möglich, dass ganze Klassen über Distanz gleichzeitig mit Bild und Ton verbunden sind. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass weder Sie noch die Schülerinnen und Schüler zu einer Videokonferenz verpflichtet werden können. Die Entscheidung, ob Sie die Kamera in Ihre Wohnung lassen, obliegt allein Ihnen. Es ist auch nicht zulässig, dazu eine Mehrheitsentscheidung im Kollegium herbeizuführen. Häufig wird von Eltern ein einheitliches Vorgehen der Lehrerschaft angemahnt – treten Sie diesen Wünschen entgegen! Die Übertragung von Audio allein ist auch unter pädagogischen Aspekten vollkommen ausreichend. Jedes Bild, das Sie oder Ihre Schüler über das Internet übertragen, kann von den Empfängern unbemerkt aufgezeichnet und manipuliert werden – unabhängig von der benutzten Plattform.
Logineo NRW
Das Konzept von Logineo NRW, dem alle Hauptpersonalräte zugestimmt haben, ist absolut konsequent, will man die Unabhängigkeit der Bildung von marktwirtschaftlichen Interessen erhalten bzw. erreichen: Logineo NRW ist eine webbasierte und datenschutzkonforme Arbeitsplattform für Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die Kosten für die Nutzung von LOGINEO NRW durch das Schulpersonal trägt das Land.
Leider melden viele Schulen, dass es zur Zeit noch Probleme bei der Nutzung gibt, besonders wenn viele Teilnehmer gleichzeitig auf die Plattform zugreifen. Hinsichtlich dieser Problematik gibt es darum an einigen Schulen ein grundsätzliches Konzept, um Datenschutz und Nutzbarkeit unter einen Hut zu bringen: Die kommerziellen Konferenzplattformen von Microsoft, Google etc. werden ausschließlich für die Kommunikation von pädagogischen Inhalten verwendet. Personenbezogene Daten wie Noten, Förderpläne, aber auch schon Klassenlisten mit Telefonnummern, werden nicht auf diesem Weg verschickt. Diese verbleiben dann auf einem Server in den jeweiligen Schulen, z. B. direkt in „Schild“. Darauf sollten auch Sie als Lehrerrat achten. Und natürlich gilt der Grundsatz, dass Datensparsamkeit der erste und wichtigste Schritt zum Datenschutz ist.
Arbeitskontrolle
Das Arbeiten mit Onlineplattformen birgt die Gefahr, dass die Administratoren dieser Plattformen die Arbeit der Lehrkräfte überwachen können. Dies betrifft grundsätzlich alle Plattformen, je nach Konzeption nur unterschiedlich stark. So können in Office 365 (Teams) z. B. auch die Inhalte von Nachrichten gelesen werden. Außerdem ist es möglich, gespeicherte Dateien in der Cloud zu überwachen. Protokolle der Zugriffszeiten können zur Kontrolle der Arbeitszeit eingesehen werden. Als Lehrerrat sollten Sie deshalb darauf achten, dass Administratoren zu Vertraulichkeit und Transparenz ihrer Tätigkeiten verpflichtet werden. Dass dies oft sehr schwierig sein wird, liegt auf der Hand: Schulleitungen haben meist selbst mit Administratorrechten Zugriff auf das Schulnetzwerk. Hier sehen wir deutlichen Verbesserungsbedarf.
Kritik an der Digitalisierung und pädagogische Implikationen
An vernünftiger digitaler Ausstattung und einer gut ausgebauten digitalen Infrastruktur kommt heute keine Schule mehr vorbei. Dennoch ergibt die Ausstattung mit digitaler Infrastruktur nicht automatisch „digitale Bildung“ – die es so ohnehin nicht gibt. Sie als Lehrerrat haben die Möglichkeit darauf zu achten, dass Digitalisierung für ihr Kollegium nicht zum Methodenzwang wird. Kolleginnen und Kollegen, die dies aus guten Gründen wollen, müssen die Gelegenheit haben, weiterhin mit analogen Mitteln zu arbeiten. Es kann deshalb sehr sinnvoll sein, sich einmal bewusst zu machen, welche „analogen Fertigkeiten“ man den Schülerinnen und Schülern weiterhin tradieren möchte. Und denken Sie daran: In einer demokratischen Gesellschaft darf nichts alternativlos sein!
Sollten Sie Fragen zu diesem Themenkreis haben oder wünschen Sie als Lehrerrat ein Gespräch mit uns, dann kontaktieren Sie bitte Ihr lehrer nrw-Personalratsmitglied oder den oder die zuständige(n) Kreisvorsitzende(n).
Tom Schipper Mitglied im Personalrat Gesamtschulen Köln |
Michael Freise Fraktionssprecher im Personalrat Realschulen Köln |
Ihre Ansprechpartner vor Ort sind:
-
Aachen-Nord: Tanja Heinrichs, Tel.: (02 41) 53 80 82 91, E-Mail: heinrichs@lehrernrw.de
-
Aachen-Süd: Renate Petri, Tel.: (0 24 21) 22 52 21, E-Mail: petri@lehrernrw.de
-
Bonn: Tom Schipper, Tel.: (0 22 26) 80 95 05, E-Mail: schipper@lehrernrw.de
-
Köln und Leverkusen: Michael Freise, Tel.: (02196) 88 82 82, E-Mail: freise@lehrernrw.de
-
Rheinisch-Oberbergisch: Thorsten Schmalt, Tel.: (0 21 96) 97 37 17, E-Mail: schmalt@lehrernrw.de
-
Rhein-Sieg: Ellen Bollig, Tel.: (0178) 6 27 20 60, E-Mail: bollig@lehrernrw.de