Wegen der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus hat die Landesregierung am 13. März beschlossen, dass alle Schulen in Nordrhein-Westfalen bis zum Beginn der Osterferien geschlossen bleiben. Frühest möglicher Wiederbeginn des Schulbetriebs wäre demnach der 20. April.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: »Die Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine weitreichende Entscheidung nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern vor allem für die Eltern sowie für unsere Lehrkräfte und Schulleitungen. Dieser Schritt ist nach derzeitigen Erkenntnissen richtig und angemessen. Durch diese Vorsichtsmaßnahme soll ein weiterer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus geleistet werden.«

Über die Ausgestaltung dieses Betreuungsangebots sowie über alle weiteren Entwicklungen mit dem Coronavirus werden sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen durch das Schulministerium kontinuierlich informiert, auch über den Umgang mit den anstehenden Prüfungsverfahren. Hier einige Informationen des nordrhein-westfälischen Schulministeriums (Stand 13. März).

 

Prüfungen

Die Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen, da an der weitaus überwiegenden Zahl der Schulen die Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorabiturklausuren für die Zulassung zur Abiturprüfung geschrieben werden konnten. Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine ist darüber hinaus sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen ablegen können.

Weitere Informationen unter anderem zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.

Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.

 

Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrern

Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten. Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte. In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz. Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt werden.

Der Ausbildungsbetrieb der Lehrerausbildung in Verantwortung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (interne und externe Seminarveranstaltungen, ausbildungsfachliche Begleitung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und Praxissemesterstudierenden) sowie Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung (Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Kompetenzteams und der Bezirksregierungen) werden bis auf weiteres ausgesetzt.

 

Infos zum CORONA-VIRUS

Informationen, Dokumente und Schulmails des NRW-Schulministeriums:
www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

FAQ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Informationen des Robert-Koch-Instituts:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

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Fortbildungen abgesagt

Aufgrund der Infektionsgefahr durch das Corona-Virus werden sämtliche Fortbildungsveranstaltungen von lehrer nrw bis zu den Sommerferien abgesagt.

Lehrkräfte, die sich schon für einzelne Veranstaltungen angemeldet haben, bekommen bereits gezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich erstattet.
Geplant ist, das erfolgreiche lehrer nrw-Fortbildungsprogramm nach den Sommerferien in gewohnter Breite und Qualität wieder aufzunehmen.
Über das neue Programm werden wir Sie rechtzeitig informieren.

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Corona-Virus und ZP 10

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise stellt sich für die Schulen im Sekundarbereich I unter anderem die Frage, wie die für Mai geplanten Zentralen Abschlussprüfungen in Klasse 10 (ZP 10) durchgeführt werden können.

Im Sinne einer fairen Lösung für alle Schülerinnen und Schüler sind aus Sicht von lehrer nrw mehrere Szenarien denkbar: Es wäre beispielsweise möglich, die ZP 10 in diesem Jahr auszusetzen und stattdessen Abschlussnoten auf Basis von Klassenarbeiten zu geben – so, wie es vor Einführung der ZP 10 im Schuljahr 2006/07 üblich war.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Schulministerium die ZP 10 Aufgaben nicht, wie sonst, zentral und für alle Schulen gleich stellt, sondern den Lehrkräften einen Aufgabenpool an die Hand gibt, aus dem sie wählen können. Das trüge der Tatsache Rechnung, dass der Lernstand nicht überall gleich sein kann – im vom Corona-Virus besonders betroffenen Kreis Heinsberg etwa sind die Schulen bereits seit Karneval geschlossen.

Eine weitere denkbare Option wäre es, in den ZP 10 nur den Unterrichtsstoff bis zum Ende des ersten Halbjahres zu prüfen. Das Schulministerium muss hier einen fairen und praktikablen Vorschlag machen.
 

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