Orientierungsrahmen zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts für inklusiv arbeitende Schulen.
Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat einen Orientierungsrahmen zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts für die inklusive Bildung an Schulen des Gemeinsamen Lernens erstellt und diesen den Hauptpersonalräten aller Schulformen vorgestellt. Dieser Orientierungsrahmen beinhaltet fünf Themenfelder, die als Basis für die Erarbeitung eines Konzepts für die Schulen dienen sollen, die auch in Zukunft weiterhin Schulen des Gemeinsames Lernens sein werden:
- Inklusion muss Teil des Schulprogramms werden.
- Zu Beginn eines jeden Schuljahres müssen die jeweiligen Rahmenbedingungen transparent gemacht und erklärt werden. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer Lehrerkonferenz geschehen.
- Alle schulinternen Lehrpläne müssen die Inklusion berücksichtigen. Die Konzeption zur Unterrichtsentwicklung muss eine entsprechende Differenzierung sowie eine Feedback-Kultur für die Schülerinnen und Schüler enthalten.
- Es muss eine Kommunikationsstruktur zwischen allen am Schulleben Beteiligten (Schulleitung, Kollegium, weitere Fachkräfte, Eltern und Schülern) erarbeitet werden und eine zielführende Konferenzkultur stattfinden.
- Das Konzept muss regelmäßig evaluiert werden.
Der aufmerksame Leser fragt sich jetzt vielleicht: Was ist daran neu? Die Antwort ist relativ einfach: Nichts!
Keine Neu-Erfindung des Rades
An sehr vielen Schulen, die bereits seit einigen Jahren Kinder mit Förderbedarf in den unterschiedlichsten Bereichen beschulen, existiert das alles schon – mehr oder weniger ausführlich verschriftlicht, aber sicherlich im Schulalltag gelebt. Es gilt also nicht, das Rad neu zu erfinden. Vielmehr soll das, was bereits existiert, evaluiert, überarbeitet und bei Bedarf ergänzt werden. Nur bei einem verschwindend geringen Anteil an Schulen, die in Zukunft Schulen des Gemeinsamen Lernens sein werden, besteht noch überhaupt keine Erfahrung in diesem Bereich. Bei der Erstellung des nun geforderten Konzeptes kann es sehr hilfreich und auch ressourcenschonend sein, sich mit anderen Schulen, die bereits mehr Erfahrung haben und/oder bereits über ein Inklusionskonzept verfügen, auszutauschen.
Der Hauptpersonalrat Realschulen hat in diesem Zusammenhang in einem HPR-Info ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass es für die Fertigstellung des Konzeptes laut MSB keinen verbindlichen Stichtag gibt. Das Konzept muss also keinesfalls bereits am 1. August 2019 vorliegen.
Auf die Lehrkraft kommt es an
Ich schreibe dies ganz bewusst, angesichts der zahlreichen Belastungen, denen Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt sind. (Anmerkung: Die letzte COPSOQ-Befragung hat die starke Belastung der Lehrkräfte verdeutlicht, und seitdem sind noch viele weitere Herausforderungen wie Inklusion und Integration hinzugekommen.) Kinder mit Förderbedarf profitieren von kompetenten, empathischen Lehrkräften, die sich Tag für Tag für ihre Schülerinnen und Schüler einsetzen – nicht von einem schönen (aber nicht gelebten) Konzept, welches höchstens bei einer QA Pluspunkte bringen würde.
Sarah Wanders
Originalausgabe (PDF-Datei)