Zwar beherrscht die Corona-Pandemie nach wie vor unser gesellschaftliches und damit auch schulisches Miteinander. Aber trotzdem – und gerade deswegen – ist die Personalratswahl 2020 so eminent wichtig. Wir erleben in diesen Tagen leider überdeutlich, dass die Mitbestimmung Stück für Stück ausgehöhlt wird. Zum Beispiel, indem das Schulministerium unter dem Vorwand Corona-bedingter Eilbedürftigkeit Erlasse als vorläufige Regelungen mit sofortiger Wirkung in Kraft setzt, ohne zuvor die Zustimmung der Personalräte einzuholen.
Dies zeigt: Wir brauchen – mehr denn je – eine kraftvolle Personalvertretung! Der ursprünglich geplante finale Wahltag ist wegen der Corona-Pandemie vom 9. Juni auf den 1. Oktober verlegt worden. Bitte nutzen Sie die Chance und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
172 Kolleginnen und Kollegen treten bei der Personalratswahl 2020 für lehrer nrw als Kandidaten an. Für unseren Verband bedeutet das einen neuen Rekord. Erstmals in der Verbandsgeschichte stellen wir Kandidatinnen und Kandidaten für die beiden Hauptpersonalräte und alle fünf Bezirkspersonalräte in der Schulform Realschule sowie in den Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens, d.h. Gesamtschule, Sekundarschule, Gemeinschaftsschule und PRIMUS-Schule. lehrer nrw tritt also für insgesamt zwölf Personalräte an.
Wir kämpfen unermüdlich für Sie! Wählen Sie lehrer nrw, damit wir das weiter mit starker Stimme tun können!
Zur Originaldatei und unseren Kandidatinnen und Kandidaten (PDF-Datei)
Informationen zur Personalratswahl 2020
Wahlberechtigt sind:
- die am Wahltag an der Dienststelle Beschäftigten
- befristet beschäftigte Lehrkräfte, deren Vertragslaufzeit größer als sechs Monate ist und die am Wahltag noch beschäftigt sind
- teilabgeordnete Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt der Wahl bereits länger als sechs Monate abgeordnet sind; sie haben an beiden Dienststellen/Schulformen Wahlrecht (z.B. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen)
- vollständig abgeordnete Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt der Wahl bereits länger als sechs Monate abgeordnet sind. Gleichzeitig verlieren sie an der alten Dienststelle / Schulform ihr Wahlrecht
- Schulleiter/innen und Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen nebenamtlich beschäftigte Lehrkräfte
- Lehramtsanwärterinnen und -anwärter (auch wenn sie erst am 1. Mai 2020 eingestellt worden sind!)
- Fachleiter/innen und Studienseminarleiter/innen (für den PR der Schulform, an der sie verwendet werden oder an der sie vor ihrer Seminartätigkeit verwendet worden sind)
- im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiter/innen
- Lehrkräfte, die sich in der Jahresfreistellung befinden (Teilzeit im Blockmodell)
- Beschäftigte, die am Wahltag weniger als 18 Monate beurlaubt sind (z.B. Elternzeit)
- Beschäftigte mit Gestellungsverträgen, die zum Zeitpunkt der Wahl bereits länger als sechs Monate beschäftigt sind (z.B. von den Kirchen gestellte Lehrkräfte)
Der Ablauf der Briefwahl:
- Sie erhalten zwei Stimmzettel:
- einen für die Listenwahl des Bezirkspersonalrats und
- einen für die Listenwahl des Hauptpersonalrats.
- Die zwei Stimmzettel persönlich kennzeichnen. Sie haben je Stimmzettel eine Stimme.
- Stimmzettel falten und in den Wahlumschlag legen. Den Umschlag zukleben.
- ‘Erklärung zur Stimmabgabe per Brief’ entsprechend ausfüllen. Ohne ausgefüllte Erklärung ist Ihre Wahl ungültig!
- Legen Sie die unterschriebene Erklärung zusammen mit dem verschlossenen Wahlumschlag in den Wahlbrief. Auf dem Wahlbrief Ihre Absenderangabe nicht vergessen!
- Geben Sie den bereits freigestempelten Wahlbrief (Sie brauchen ihn also nicht zu frankieren!) so rechtzeitig zur Post, dass dieser allerspätestens am Wahltag beim Wahlvorstand eintrifft.
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