Die Corona-Pandemie macht Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern den Einstieg in den Beruf schwer. Wichtige Elemente des Referendariats sind nur noch eingeschränkt möglich.

Der Beruf des Lehrers stellt eine Menge Anforderungen an diejenigen, die ihn ausüben. Wir Lehrer müssen Unterrichtsmethoden, unser pädagogisches Handeln und unsere Unterrichtsinhalte immer wieder hinterfragen. Wir haben allerdings genügend Handwerkszeug an der Seite, um auch durch die Corona-Pandemie zu kommen und eine hohe Unterrichtsqualität zu gewährleisten. Sicher stellt es uns alle vor neue Herausforderungen, aber wir bekommen es irgendwie geregelt, damit unsere Schülerinnen und Schüler gut durch die Zeit des Distanzunterrichts kommen.

Kein direkter Kontakt zu Schülern

Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es auch unter uns Lehrern Schüler und Schülerinnen gibt. Ich meine damit unsere Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Ihnen fehlt noch das Handwerkszeug, das es ihnen ermöglicht, ihren Unterricht schüler- und handlungsorientiert zu gestalten. Wichtige Bausteine des Referendariats fallen durch die aktuelle Pandemie weg. Insbesondere die Chance, Fehler zu machen, oder sich einfach mal auszuprobieren, zum Beispiel an unterschiedlichen Methoden, Ritualen oder Lerninhalten. Schule ist nicht nur Unterrichtsstätte, sondern auch Lebens- und Erfahrungsraum. Aber in Zeiten von Corona lernen unsere Anwärter lediglich eine Schule kennen, die nicht durch ihre einzelnen Individuen lebt, sondern aus Lerninhalten besteht. Kontakte zu den Schülern und Schülerinnen sind nur auf Distanz möglich, eine eigene Lehrerpersönlichkeit zu entwickeln, fällt vielen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern sehr schwer. Daher bedarf es mehr denn je der Unterstützung jedes Kollegen und jeder Kollegin.

Erleichterungen schaffen

Aber es muss auch eine sichere Rechtsgrundlage geschaffen werden, die Erleichterungen für unsere Referendare schafft. Mitnichten soll es in einigen Jahren heißen, dass sind die »Corona-Lehrer«. Gleichwohl sollten Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die eine Erleichterung für Lehramtsanwärter bringen, ohne die Qualität der Ausbildung zu verschlechtern. Beispielsweise sollte es den Anwärtern ermöglicht werden, weniger Klassenstufen zeigen zu müssen. Durch eine solche Maßnahme hätten sie die Möglichkeit, die besonders wichtige Schüler-Lehrer-Bindung aufzubauen. Aber auch die Zusammensetzung der Prüfungskommission sollte überdacht werden. Ist es wirklich sinnvoll, dass diese zum Großteil aus unbekannten Personen besteht?

lehrer nrw ist an qualitativ hochwertigen Ausbildungsstandards interessiert und unterstützt Lehramtsanwärter und ihre Fachleiter dabei, die rechtliche Grundlage für eine sehr gute Ausbildung in Zeiten von Corona zu schaffen.

Marcel Werner

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