Wahltermin für die Personalratswahl 2020 ist gemäß Wahlerlass der 9. Juni 2020. Spätestens an diesem Tag müssen alle Stimmzettel den Wahlvorständen vorliegen. Bis zur Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Wahlergebnisses ist es allerdings ein weiter Weg…
Nach der Bildung von Wahlvorständen auf Regierungsbezirks- und Landesebene erstellt der Bezirkswahlvorstand ein Wählerverzeichnis, von dem er ein Teilwählerverzeichnis an die jeweilige Schule schickt. Es ist sodann Aufgabe der Schule zu kontrollieren, ob alle an der Schule Wahlberechtigten hier auch aufgeführt sind. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis (zum Beispiel wegen Unvollständigkeit) sind an den Wahlvorstand zu richten.
Mit einem Wahlausschreiben fordert der Wahlvorstand dazu auf, ihm Personalratskandidatinnen und -kandidaten zu benennen. Aufgrund der Rückmeldungen zum Wahlausschreiben erstellt der Wahlvorstand dann Kandidatenlisten für die PR-Wahl und schickt diese an die Schulen – eine für die Wahl des jeweiligen Bezirkspersonalrates (BPR) und eine weitere für die Wahl des Hauptpersonalrates (HPR). Es wird per Briefwahl gewählt. Die entsprechenden Unterlagen werden vom Wahlvorstand spätestens im Mai verschickt.
Der Ablauf der Briefwahl
Sie erhalten zwei Stimmzettel: einen für die Listenwahl des Bezirkspersonalrats und einen für die Listenwahl des Hauptpersonalrats.
- Die zwei Stimmzettel persönlich kennzeichnen. Sie haben je Stimmzettel eine Stimme.
- Stimmzettel falten und in den Wahlumschlag legen. Umschlag zukleben.
- ’Erklärung zur Stimmabgabe per Brief’ ausfüllen. Ohne ausgefüllte Erklärung ist Ihre Wahl ungültig!
- Legen Sie die unterschriebene Erklärung zusammen mit dem verschlossenen Wahlumschlag in den Wahlbrief.
- Auf dem Wahlbrief Ihre Absenderangabe nicht vergessen!
- Geben Sie den bereits freigestempelten Wahlbrief – Sie brauchen ihn also nicht zu frankieren – so rechtzeitig zur Post, dass dieser bis allerspätestens zum 9. Juni 2020 beim Wahlvorstand eintrifft.
Das Wahlgeheimnis wird gewährleistet! Denn nachdem der Wahlvorstand die Gültigkeit Ihrer Stimmabgabe geprüft und Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt hat – deswegen ist die Absenderangabe notwendig –, wird Ihr verschlossener Wahlumschlag in die Wahlurne gelegt. Erst wenn sich alle bis zum 9. Juni 2020 beim Wahlvorstand eingegangenen Wahlumschläge in der Wahlurne befinden, werden die Urne und dann die Wahlumschläge geöffnet und die Stimmen ausgezählt.
Wahlberechtigt sind…
- die am Wahltag an der Dienststelle Beschäftigten
- befristet beschäftigte Lehrkräfte, deren Vertragslaufzeit größer als sechs Monate ist und die am Wahltag noch beschäftigt sind
- teilabgeordnete Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt der Wahl bereits länger als sechs Monate abgeordnet sind; sie haben an beiden Dienststellen/Schulformen Wahlrecht (zum Beispiel Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen).
- vollständig abgeordnete Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt der Wahl bereits länger als sechs Monate abgeordnet sind. Gleichzeitig verlieren sie an der alten Dienststelle/ Schulform ihr Wahlrecht.
- Schulleiterinnen, Schulleiter und Ansprechpartnerinnen und –partner für Gleichstellungsfragen
- nebenamtlich beschäftigte Lehrkräfte
- Lehramtsanwärterinnen und -anwärter (auch wenn sie erst am 1. Mai 2020 eingestellt worden sind!)
- Fachleiterinnen, Fachleiter sowie Studienseminarleiterinnen und -leiter (für den PR der Schulform, an der sie verwendet werden oder an der sie vor ihrer Seminartätigkeit verwendet worden sind)
- im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Lehrkräfte, die sich in der Jahresfreistellung befinden (Teilzeit im Blockmodell)
- Beschäftigte, die am Wahltag weniger als achtzehn Monate beurlaubt sind (zum Beispiel Elternzeit)
- Beschäftigte mit Gestellungsverträgen, die zum Zeitpunkt der Wahl bereits länger als sechs Monate beschäftigt sind (zum Beispiel von den Kirchen gestellte Lehrkräfte)
Gut aufgestellt!
lehrer nrw zieht in insgesamt zwölf Wahlkämpfe. Erstmalig in der Geschichte unseres Verbandes stellen wir Kandidatinnen und Kandidaten für alle fünf Bezirkspersonalräte in der Schulform Realschule und in den Schulformen Gesamtschule, Sekundarschule, Gemeinschaftsschule und PRIMUS-Schule. Hinzu kommen Kandidaturen für den jeweiligen Hauptpersonalrat. In 29 Kreisversammlungen haben sich insgesamt 172 Kolleginnen und Kollegen bereit erklärt, sich für lehrer nrw auf eine Wahlvorschlagsliste setzen zu lassen. Besonders erfreulich ist, dass dabei eine ausgewogene Mischung zwischen erfahrenen ’Haudegen’ und jungen, neuen Kräften entstanden ist.
Der Verband hat sich anspruchsvolle Ziele gesetzt: In der Schulform Realschule geht es darum, stärkster Verband zu bleiben und den Vorsitz im Hauptpersonalrat und in den drei größten Bezirken Düsseldorf, Köln und Arnsberg zu verteidigen.
In Münster und Köln soll ein Ergebnis erzielt werden, das es unmöglich macht, einen Vorstand ohne Beteiligung von lehrer nrw zu bilden.
An den Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens ist es das erklärte Ziel, sich weiter zu etablieren und eine feste Größe zu werden. In jedem der sechs Personalräte (fünf Bezirke sowie Hauptpersonalrat) soll mindestens ein Mandat errungen und in den Personalräten, in denen der Verband schon vertreten ist (Arnsberg, Düsseldorf, Köln, Hauptpersonalrat), mindestens ein weiteres Mandat hinzuzugewonnen werden.
Wir kämpfen unermüdlich für Sie, kämpfen Sie deshalb am 9. Juni für uns!
Sven Christoffer ist Vorsitzender des HPR Realschulen sowie stellv. Vorsitzender des lehrer nrw
E-Mail: christoffer@lehrernrw.de
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