Schulministerin Yvonne Gebauer hat im Oktober 2017 die Einführung der IT-Arbeitsplattform LOGINEO NRW wegen gravierender Sicherheits- und Datenschutzmängel gestoppt. Nun kommt es darauf an, eine funktionierende und sichere Lösung zu entwickeln, denn die Schulen brauchen eine leistungsstarke IT-Infrastruktur.

 

LOGINEO NRW wurde und wird seit Januar 2016 unter anderem von der Medienberatung NRW für Schulen und Kommunen als virtueller Arbeitsraum entwickelt und erprobt. Ziel ist es, schulinterne Kommunikation und Organisation sowie den Zugang zu digitalen Lernmitteln zu erleichtern und darüber hinaus die Verarbeitung personenbezogener Daten im schulischen Raum unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Aspekte zu ermöglichen und zu sichern. 

Es sollte eine landesweit einheitliche, verlässliche und datensichere IT-Infrastruktur geschaffen werden, die die pädagogische Arbeit und Kommunikation professionalisiert, und zwar in einem juristisch abgesicherten Rahmen. Ein gutes, begrüßenswertes Ziel. Dieser Entwicklungs- und Arbeitsprozess wurde mittlerweile gestoppt, weil die Entwickler das anvisierte Ziel, eine funktionsfähige, sichere Software bis zum Schuljahresbeginn 2017/18 bereitzustellen, nicht erfüllen konnten. Grund dafür waren gravierende technische Probleme und offene Fragen der Vertragsgestaltung zwischen dem Land und den Entwicklern.

 

 (Zu) viele offene Fragen

Damit ist ein über zweijähriger Arbeits- und Entwicklungsprozess, in dem sich technische Fragen und Fragen des Datenschutzes immer wieder wechselseitig beeinflussten und die Entwicklungsarbeit erschwerten, gestoppt.

lehrer nrw sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass es bei LOGINEO noch viele offene Fragen in technischer und datenschutzrechtlicher Sicht gibt. Ungeachtet dessen bleiben wir dabei, dass eine leistungsstarke und sichere IT-Plattform für die Schulen wünschenswert und sinnvoll wäre.

 

Kritikpunkt ‘Bring your own device’

Unsere Kritikpunkte sind auf zwei wesentliche Punkte zusammenzufassen: Zum einen sehen wir unverändert ein großes Problem im sogenannten Prinzip ‘Bring your own device’ (kurz: BYOD) das innerhalb von LOGINEO NRW vorgesehen war/ist. Die Grundannahme von BYOD sieht vor, dass die Landesbediensteten mit ihren eigenen privaten IT-Endgeräten im landesweiten Netz arbeiten. Diese Entscheidung bzw. diese Vorgabe führt dazu, dass die Beschäftigten und nicht zuletzt deren Schulleitungen einen erheblichen Teil der Verantwortung für die Sicherheit der Daten zu tragen hätten. 

Diese Vorgehensweise entlastet das Land und/oder die Kommunen bei der Anschaffung von IT-Geräten für den dienstlichen Gebrauch. Es bürdet aber den Bediensteten/Schulleitungen die Fragen der Datensicherheit in einem dienstlichen Zusammenhang auf, die kaum adäquat zu leisten sind. 

 

Widerstand im Hauptpersonalrat

Darüber hinaus beanstandete der ‘Hauptpersonalrat Realschulen’ auch die Form des personalrechtlichen Beteiligungsverfahrens innerhalb des Installationsprozesses von LOGINEO NRW und unterzeichnete als einziger Hauptpersonalrat die entsprechende Dienstvereinbarung zu LOGINEO NRW nicht. Ein profiliertes Vorgehen unseres Verbandes und seiner Vertreter im Hauptpersonalrat, das sich nun im Nachhinein als durchaus richtig und mutig herausstellt. 

Es ist eine richtige Entscheidung von Schulministerin Yvonne Gebauer, dass dieser Entwicklungsprozess nun gestoppt und von einem unabhängigen Gutachter der Industrie- und Handelskammer neu organisiert wird. Dabei werden technische Fragen und Probleme wie auch Fragen des Datenschutzes erneut in den Blick genommen. Das kann zu einem Gewinn für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort werden, wenn diese Chance für echte Verbesserungen in LOGINEO NRW genutzt wird.

 

Risiken nicht auf Lehrkräfte abwälzen

lehrer nrw begrüßt grundsätzlich die Entwicklung einer virtuellen Arbeitsumgebung für Pädagogen, die unsere gesamte schulische Kommunikation und Arbeitsabläufe professionalisiert und vereinfacht. Dies darf aber nicht auf Kosten der Landesbediensteten gehen, in dem Risiken und Fragen des Datenschutzes und Arbeitsschutzes auf die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und letztlich auf die Schulleitungen abgewälzt werden. Das kann und darf nicht sein. 

So bleibt die Hoffnung, dass die nun erfolgte Reorganisation des Entwicklungsprozesses durch einen externen Gutachter zu einem deutlich verbesserten Vorschlag führt. Spannend ist dabei, dass mittlerweile auch einige nordrhein-westfälische Kommunen an eignen Lösungen für virtuelle Arbeitsumgebungen für die Schulen in ihrer Kommune arbeiten. Es bleibt abzuwarten, wie diese Systeme aufeinander abgestimmt würden.

 

Frank Görgens

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