Gastkommentar von Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes.
Es vergeht heute kaum ein Monat in Deutschland, in dem nicht eine demoskopische Umfrage veröffentlicht wird, wonach achtzig oder neunzig Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung für eine Bundeskompetenz in Schul- und Bildungsfragen sind. Der Ärger über den Bildungsföderalismus, so wie er heute funktioniert – oder besser gesagt: so, wie er heute leider nicht funktioniert – ist übergroß.
Aus mindestens zwei Gründen wird dieser aber nicht abgeschafft werden, heute nicht und auch morgen nicht:
- Die Zuständigkeit für das Schulwesen ist eigentlich die letzte Kernzuständigkeit, die den Bundesländern noch geblieben ist. Bei einem Wegfall der Gestaltungskompetenz im Schulbereich wäre das Bundesstaatsprinzip grundsätzlich in Frage gestellt. Und genau das hat unsere Verfassung in Art. 79 (3) GG mit einer Ewigkeitsgarantie versehen.
- Zwar sind viele Bürger mit Recht sehr kritisch gegenüber der Bildungspolitik in vielen Ländern eingestellt, im Grunde wissen sie aber auch, dass sich durch eine Bundeszuständigkeit nichts verbessern würde. Im Gegenteil: Zentralismus bedeutet immer auch Nivellierung auf niedrigerem Niveau und letztendlich noch mehr Praxis- und Schulstandortferne. Wäre im Nachkriegsdeutschland von Anfang an der Bund für Schulfragen zuständig gewesen, gäbe es bei uns seit den siebziger Jahren eine Einheitsschule mit insgesamt noch schlechteren Leistungsergebnissen.
Trotzdem funktioniert der Bildungsföderalismus derzeit bei uns nicht so richtig, wie der Wildwuchs an Schularten und die enorm hohen Leistungsdifferenzen zwischen einzelnen Bundesländern zeigen.
Mit der Lockerung des Kooperationsverbots durch die Erweiterung der Art. 104 c GG ist die Zuständigkeit der Länder bei der inhaltlichen Gestaltung des Schulbereichs und beim Personal unangetastet geblieben, dem Bund aber die Möglichkeit gegeben worden, sich bei Investitionen in die schulische Infrastruktur zu beteiligen. Das begrüßt der Deutsche Lehrerverband.
Was wir aber unbedingt brauchen, ist ein echter Wettbewerb zwischen den Ländern im Bildungsbereich, der bislang durch die Blockade leistungsschwacher und leistungsfeindlicher Bundesländer in der Kultusministerkonferenz verhindert wurde. Um echten Wettbewerb bei gleichzeitig notwendiger Einigung auf möglichst hohe gemeinsame Leistungsstandards zu erreichen, brauchen wir eine neue Vereinbarung zwischen den Ländern im Bildungsbereich oberhalb der Kultusministerkonferenz.
Ich plädiere für einen Bildungsstaatsvertrag, der endlich Vergleichbarkeit auf hohem Niveau, ein Ende der Reformwut in der Bildungspolitik und möglichst hohe Mobilität zwischen den Bundesländern sicherstellt. Wir brauchen bundeseinheitliche klare Regelungen zu Beginn und Dauer der Schulpflicht, den Übergang in die Sekundarstufe?I und II, die Zulassung zur Abiturprüfung, wo derzeit jedes Land eigene Modelle fährt, zur einheitlichen Zuordnung von Lehrämtern zu Besoldungsstufen, zur Qualität einer differenzierten Lehrerbildung, und wir brauchen eine Ende des Wildwuchses von immer neuen Schulformen.
Letztendlich kann ein Wettbewerbsföderalismus im Bildungsbereich auch nur funktionieren, wenn größtmögliche Transparenz herrscht und wenn die Bundesländer, die am Ende der Leistungsskala stehen, den Mut haben, wieder mehr Leistung einzufordern.
Ein so verstandener ehrlicher und offener Wettbewerbsföderalismus, der sich in einem Staatsvertrag auf grundsätzliche Standards und Regeln verständigt hat, wird auch in der Bevölkerung wieder mehr Zustimmung und Akzeptanz finden.
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