Kaum zu glauben, aber wahr – die Rede ist vom MSB.

Im März erhielt der Hauptpersonalrat Realschulen eine Vorlage zur Qualifizierungsmaßnahme ’Einführung in die Grundschuldidaktik für Lehrkräfte mit einer allgemeinen Lehramtsbefähigung’. Inhalt war das Konzept zur Befähigung von Lehrkräften mit einer allgemeinen Lehramtsbefähigung für die Anforderungen der Grundschuldidaktik. So sollen Sekundarstufe?II-Lehrkräfte für die Arbeit an einer Grundschule gewonnen werden, um den dort herrschenden Lehrkräftemangel zu reduzieren. Nach zwei Jahren erhalten diese Lehrkräfte dann eine Stelle im Sekundarstufe?II-Bereich.

So weit, so gut und im Prinzip auch nicht zu beanstanden. 

 

Genau hingeschaut

Dennoch schaute der Hauptpersonalrat ganz genau hin, da dieses Konzept auch auf die Gewinnung von Sekundarstufen?II-Lehrkräften für den Sekundarstufen?I-Bereich und somit auch für die Schulform Realschule Anwendung finden soll, wie wir in der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift berichteten.

Die in den Modulen genannten Themen entsprechen inhaltlich dem, was von einer Lehrkraft an der Schulform Grundschule erwartet wird. Auch wenn der Hauptpersonalrat der Meinung ist, dass ausgebildete Sekundarstufen?II-Lehrkräfte über viele Kompetenzen, die vermittelt werden sollen, bereits verfügen, wurde das Konzept inhaltlich nicht beanstandet. Genau – inhaltlich!

Nicht überraschend und trotzdem nicht akzeptabel war die Tatsache, dass die komplette Maßnahme mal wieder ressourcenneutral durchgeführt werden sollte. 

 

Arbeit ohne zusätzliche Ressourcen

Es liegt in der Natur der Sache, dass gerade an solchen Grundschulen Sekundarstufe II-Lehrkräfte eingestellt werden, die personell sehr schlecht ausgestattet sind. Nun hätten die Kolleginnen und Kollegen an diesen Grundschulen auch noch die Lehrkräfte vertreten müssen, die an der Maßnahme teilnehmen, ohne dass die Schule zusätzliche Ressourcen erhält. Das war für den Hauptpersonalrat Realschulen nicht hinnehmbar, zumal der im Fortbildungserlass geforderte zeitliche Umfang der Maßnahme von sechzig Stunden erreicht wurde, der für eine Entlastung notwendig ist. Die Gewährung dieser Entlastung scheiterte alleine an der Tatsache, dass die Maßnahme sich lediglich über fünf Monate erstreckte und nicht – wie im Erlass gefordert – über sechs Monate.

 

HPR intervenierte erfolgreich

Nach Gesprächen mit der Dienststelle wurde die Vorlage zurückgezogen; eine neue Vorlage folgte umgehend. Wie vom Hauptpersonalrat Realschulen angeregt, erstreckt sich die Qualifizierungsmaßnahme jetzt über sechs Monate, wodurch eine Entlastung nach BASS 20-22 Nr.8 Ziffer 7.1 und 7.3 erfolgt – eine kleine Änderung mit großer (Signal-)Wirkung. 

Geht doch!

Sarah Wanders

Originalausgabe (PDF-Datei)


Gewalt an Schulen

Modisches Medienthema oder reales Problem?
von Heinz Peter-Meidinger

 

In den letzten Wochen und Monaten hat – ausgelöst durch eine Messerattacke auf eine Grundschullehrkraft durch einen Schüler sowie Fälle religiösen Mobbings – das Thema ’Gewalt an deutschen Schulen’ in der bundesdeutschen Medienlandschaft Hochkonjunktur gehabt. Schwierig gestaltet sich eine sachliche Analyse der Thematik allerdings schon deshalb, weil dabei eine Reihe teilweise recht unterschiedlicher Sachverhalte munter durcheinander gemischt werden: Fälle physischer und psychischer Gewaltanwendung zwischen Schülern und Schülergruppen, das Mitbringen gefährlicher Gegenstände in Schulen, Aggressivität gegenüber Lehrkräften, Integrationskonflikte, Cybermobbing sowie Antisemitismusvorfälle und religiöses Mobbing. Große Aufmerksamkeit erregte zudem die Tatsache, dass an einigen Schulen nicht nur in sozialen Brennpunkten inzwischen eigene private Wachdienste eingesetzt werden.

 

Anstieg der Gewaltvorfälle an Schulen

Als ich deshalb vor wenigen Wochen als Präsident des Deutschen Lehrerverbandes in einem Interview für die BILD-Zeitung darauf hinwies, dass insbesondere an Schulen mit einer ungünstigen sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft sowie einem hohen Migrationsanteil amerikanische Zustände drohten, wenn nicht gegengesteuert würde, gab es zunächst einmal Abwiegelungsversuche.

Christian Pfeiffer, der ehemalige niedersächsische SPD-Justizminister, hielt im öffentlichen Fernsehen mit dem Argument dagegen, dass Fälle statistisch erfasster Gewaltvorfälle an Schulen seit Jahrzehnten rückläufig seien.

 

Verschwiegen hat er dabei allerdings zweierlei: 

  1. Es gibt gar keine aktuellen bundesweiten Erhebungen, die eine klare Auskunft darüber geben könnten, weil es – und das betrifft auch Fälle religiösen Mobbings – dazu keine bundesweite Meldepflicht gibt. Es gibt zwar für bestimmte Vorfälle Statistiken in den Bundesländern, aber die sind lückenhaft und werden nach sehr differierenden Kriterien erstellt.
  2. Für die Länder, wo es aktuelle Zahlen gibt, zeichnet sich allerdings seit zwei Jahren eine deutliche Trendwende ab. Alles deutet darauf hin, dass Gewaltvorfälle an Schulen nach Jahrzehnten des Rückgangs nunmehr wieder deutlich ansteigen.

Während die Zahl angezeigter Gewalttäter zuvor stets zurückgegangen war, stieg sie nunmehr allein an bayerischen Schulen von 2015 bis 2017 um fast zwanzig Prozent an. Ähnlich die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen und Berlin, für die ebenfalls ganz aktuelle Zahlen vorliegen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik stieg die Zahl der Straftaten an Schulen in Nordrhein-Westfalen von 25.596 (2015) auf 27.541 (2017). Gleich nach Diebstahldelikten folgen dabei Körperverletzungen (plus fünfzehn Prozent) und Sachbeschädigungen. Vergleichbar die Entwicklung in Berlin: Dort konzentriert sich die Mehrzahl der Gewalttaten auf wenige Problembezirke wie Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und Lichtenberg und dort wiederum auf Schulen mit einer extrem einseitigen Schülerzusammensetzung und einem übergroßen Migrationsanteil.

 

Messer und Pfefferspray in der Schule

Zwei Vorfälle standen in den letzten Wochen besonders im Fokus der Öffentlichkeit. Die Messerattacke auf eine Lehrerin in Baden-Württemberg und das Mobbing eines jüdischen Kindes durch muslimische Jugendliche. Auch wenn beides Extrembeispiele sein mögen, Einzelfälle sind es nicht. In Niedersachsen hat eine Schülerbefragung ergeben, dass rund zehn Prozent der Schüler öfter Messer in die Schule mitbringen. Auch wenn dahinter meist keine konkreten Aggressionsabsichten stehen, erhöht sich dadurch die Gefahr der Eskalation von Konflikten um ein Vielfaches. Auch die Zahl der Attacken mit den inzwischen in Supermärkten leicht erwerbbaren Pfefferspraydosen hat 2017 signifikant zugenommen.

Mit Sicherheit besteht noch kein Anlass für Eltern, sich Sorgen zu machen, wenn man am Morgen sein Kind zur Schule schickt. Angesichts von 40.000 Schulen in Deutschland sind die Gewaltvorfälle im internationalen Vergleich noch relativ gering. Es gilt aber auch hier, so wie generell, den Anfängen von Anfang an konsequent zu wehren.

 

Es besteht Handlungsbedarf

Dazu gehört aus Sicht des Deutschen Lehrerverbands, zum einen endlich eine bundesweit einheitliche Meldepflicht für Vorfälle psychischer und physischer Gewalt einzuführen, zweitens von Seiten der Politik besonders betroffenen Schulen mehr personelle Unterstützung zur Verfügung zu stellen, also zum Beispiel Sozialarbeiter und Psychologen, drittens solche Vorfälle aus falsch verstandener Angst um den Ruf der Schule nicht unter den Teppich zu kehren und den Opfern, seien es Schüler oder Lehrkräfte, mit allen Kräften zu helfen, viertens mehr Sanktionsmöglichkeiten in Bezug auf die Täter zu schaffen und diese auch konsequent anzuwenden und schließlich auch dem Thema Gewaltprävention sowohl schulintern als auch bei Fortbildungen einen deutlich höheren Stellenwert einzuräumen.

Klar ist aber auch: Schule ist Spiegelbild der Gesellschaft, und beim Thema Gewalt spiegeln sich Integrationsdefizite, soziale Schieflagen, die Segregation sozialer und ethnischer Gruppen und ungelöste gesellschaftliche Konflikte an Schulen. Schule ist gefordert – ohne Unterstützung der Politik ist sie aber letztlich machtlos.

 

(Noch) keine amerikanischen Verhältnisse

Noch sind wir von amerikanischen Verhältnissen weit entfernt, wo Schulen mit Sicherheitsschleusen, eigenem Wachpersonal, elektrischen Zäunen und regelmäßigen Schultaschenkontrollen zum Teil zu Hochsicherheitstrakten umgebaut wurden. Wenn wir aber nicht wollen, dass diese Zustände näher rücken, besteht akuter Handlungsbedarf.

 

Info:

Heinz-Peter Meidinger ist Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL).

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Erst der Mensch, dann die Digitalisierung

Fluch oder Segen? An der Digitalisierung des schulischen Lernens scheiden sich die Geister. Im gemeinsamen Antrag ’Chancen der Digitalisierung erkennen und nutzen’ geben sich die Landtagsfraktionen von CDU und FDP ziemlich euphorisch. 

An salbungsvollen, ja dramatischen Worten fehlt es nicht: »Die digitale Transformation ist der größte und tiefgreifendste Veränderungshorizont seit der Industrialisierung. Die Digitalisierung umfasst alle gesellschaftlichen Bereiche und wird die Grundlagen des Wirtschaftens und Arbeitens, der Information und Kommunikation sowie der Mobilität und Urbanität in Wandel stellen. Schon heute ist absehbar: Die Digitalisierung ändert alles.« So lauten die ersten Sätze im gemeinsamen Antrag von CDU und FDP ’Chance der Digitalisierung erkennen und nutzen’.

 

Leuchttürme der digitalen Ausstattung?

Der Antrag dreht das ganz große Rad: von digitaler Verwaltung und Datensicherheit über Arbeit und Wirtschaft, Energie, Stadtentwicklung und Mobilität bis hin zur schulischen Bildung. Im Bildungs-Kapitel des Antrags wird ganz unbescheiden das hehre Ziel ausgerufen, dass Schulen zu »Leuchttürmen der digitalen Ausstattung« werden müssen. Drunter geht’s nicht. Da bleibt einiges zu tun, sind doch die meisten Schulen eher Rumpelkammern als Leuchttürme der digitalen Ausstattung. Schüler sollen mindestens ein »Grundverständnis des Programmierens« erlernen. Digitale Anwendungskompetenzen und kritische Medienkompetenz sind ebenfalls angesagt. Vermitteln sollen das Ganze »digital-kompetente und motivierte Lehrkräfte«. Die müssen »auf die neuen Gegebenheiten umfassend vorbereitet und entsprechend aus- und fortgebildet werden«, heißt es außerdem im Antrag. 

 

Trojanische Pferde und Datenkraken

Es ist fast beruhigend, dass in dem Antrag immerhin noch Lehrer vorkommen. Auf sie wird es sogar ankommen – auch und besonders in der schönen neuen digitalen Welt, meint der Gymnasiallehrer und Autor Michael Felten – »wie sie den Unterrichtsverlauf strukturieren, welches Lernklima sie entfalten, welche emotionale Qualität ihre Beziehung zu den Schülern hat. Das beginnt schon bei der Motivationskraft, die Lehrpersonen innewohnt. ‘Der Mensch ist für andere Menschen die Motivationsdroge Nummer eins‘, urteilt der Freiburger Psychosomatiker Joachim Bauer. Man könnte hinzufügen: und nicht das perfekte Arbeitsblatt. Oder das Digitale an sich. Man darf sich nämlich nichts vormachen: Internet und Smartphone sind zwar für Schüler höchst verlockend – aber zunächst nur für ihr lebensweltliches Treiben, nicht für fokussierende Lernprozesse. Der Reiz des Mediums bricht schnell zusammen, wenn es an die Mühen der Ebene geht.« 

Der Bildungsforscher Dr. Matthias Burchardt sieht in der Digitalisierung gar »das Trojanische Pferd des Neoliberalismus«. Als Einfallstor für »die großen Datenkraken (wie Apple, Google usf.)«, die sich auch durch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung nicht bändigen ließen.

 

Analog vor digital

In einer Expertenanhörung im Landtag äußerte sich auch die lehrer nrw-Vorsitzende Brigitte Balbach zu dem Antrag – und zwar überwiegend kritisch. Ihr Tenor: Digitale Medien gehören in eine gute Schule, sind aber kein Selbstzweck. Es ist unstrittig, dass die Digitalisierung unser Leben, Arbeiten, Kommunizieren und Lernen verändert. Es ist ebenfalls unstrittig, dass die Schulen sich dieser Entwicklung nicht verschließen können und wollen.
»Für lehrer nrw gilt als oberste Maxime: Erst der Mensch, dann die Digitalisierung. Digitale Medien als Instrumente des Unterrichts sind kein Selbstzweck, sondern ein didaktisches Mittel unter vielen. Für guten Unterricht, der Schüler zu mündigen Bürgern macht, brauchen wir auch in Zukunft gute Lehrerinnen und Lehrer. Nichts wäre schlimmer, emotional ärmer und didaktisch eindimensionaler als eine Klasse, in der jeder Schüler in seiner persönlichen Tablet-Blase verschwindet«, sagte Balbach.

»Erfolgreiche Lernprozesse haben sehr viel mit Kommunikation, Resonanz und Gemeinschaft unter Menschen zu tun. Das können weder PC, noch Tablet, noch Smartphone ersetzen. ’Digitalisierung first‘ kann auch im 21. Jahrhundert nicht die Devise für gute Schule sein. Analog hat für uns immer noch Vorrang. Die Digitalisierung muss dem Menschen dienen und nicht der Mensch der Digitalisierung«, betonte Balbach. »Es geht darum, digitale Medien sinnvoll in den Unterricht einzubinden und Schülern auch die Risiken der Digitalisierung vor Augen zu führen. Das Thema Datensicherheit und Sensibilität im Umgang mit persönlichen Daten seien hier als Beispiele genannt.«

 

Mehr Achtsamkeit

Auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext warnte die Verbandsvorsitzende vor einer kritiklosen Digitalisierungs-Euphorie. Heutzutage fühlten sich viele Menschen ohne ihr Smartphone unvollständig. Die Digitalisierung beschleunige das Leben enorm, gleichzeitig wachse die Sehnsucht nach Ruhe und Entschleunigung. Dieser Widerspruch überfordere viele. »Wir brauchen nicht noch mehr und noch schnellere technische Geräte, sondern mehr Achtsamkeit im Umgang mit ihnen«, so Balbach.

Jochen Smets

 

Digitalpakt: 5 Mrd. Euro für die Schulen

Der geplante Bund-Länder-Digitalpakt für die Schulen soll bis Ende 2018 unterschriftsreif sein. Dies war ein Ergebnis des ersten Treffens von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und den Bildungsministerinnen und -ministern der Länder auf der Kultusministerkonferenz in Erfurt. Ziel ist es, dass der Digitalpakt 2019 startet. Der Bund will ab dann insgesamt fünf Milliarden Euro für fünf Jahre für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik zur Verfügung stellen. Gleichzeitig sollen die Länder die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die Anpassung der Bildungspläne, die Beschaffung von Lernprogrammen und weiterer Software sowie die Sicherstellung von Betrieb und Wartung der Infrastrukturen übernehmen.

Bund und Länder wollen bis spätestens Ende 2018 ein von beiden Seiten akzeptiertes und unterschriftsreifes Vertragswerk entwickeln und die grundgesetzlichen Voraussetzungen für den Digitalpakt schaffen.

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Schule gegen sexuelle Gewalt

Bundesweite Initiative gibt Schulen Hilfestellung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten.

Auch in Baden-Württemberg ist nun die bundesweite Initiative ’Schule gegen sexuelle Gewalt’ gestartet. Sie soll Schulleitungen und Kollegien fachlich unterstützen, sich mit dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auseinanderzusetzen und Kinderschutz im Schulalltag noch breiter zu verankern. Ziel der Initiative ist es, dass alle Schulen passgenaue Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt erarbeiten oder weiterentwickeln. In Nordrhein-Westfalen läuft sie bereits seit 2016.

Die Initiative unterstützt Schulen dabei, ein Schutzort zu sein, an dem Kinder und Jugendliche kompetente Ansprechpersonen finden, die bei sexueller Gewalt, egal ob in der analogen oder der digitalen Welt, hinschauen und helfen. Gleichzeitig reduzieren Schutzkonzepte das Risiko, dass Schulen selbst zu Tatorten werden. Auch mit Blick auf die Nutzung der digitalen Medien sind Schulen wichtige Partner: 95 Prozent der Kinder und Jugendlichen besäßen ein internetfähiges Smartphone und seien damit auch perfiden Strategien von Tätern und Täterinnen ausgesetzt, sagt der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. Immer öfter würden sie mit Sexting-Bildern bloßgestellt und erpresst, würden Opfer von Cyber-grooming oder ungewollt mit Pornografie konfrontiert. Kinder- und Jugendschutz finde im Netz nicht statt. Hier stehe Deutschland vor enormen Herausforderungen. Deswegen sei es umso wichtiger, Schülerinnen und Schüler in ihrer Medienkompetenz zu stärken. Schulen seien dabei ein unverzichtbarer Partner.

 

Info:

www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de

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