Zentrale Prüfungen in Klasse 10 abgesagt
lehrer nrw kritisiert verfrühten Wiedereinstieg in den Unterricht.
Die Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10) werden in diesem Jahr nicht stattfinden. Statt landesweit einheitlich gestellter Aufgaben wird es laut einer aktuellen Schulmail des NRW-Schulministeriums in den relevanten Fächern eine durch die jeweiligen Lehrkräfte zu erstellende Klassenarbeit geben. Diese kann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 bisher vorgesehenen ersten Prüfungstag, dem 12. Mai, geschrieben werden. „Wir freuen uns, dass die Landesregierung damit einer Forderung von lehrer nrw nach flexiblen Lösungen in der ZP 10-Thematik nachkommt. Das nimmt erheblich Druck vom Kessel. Den Zehntklässlern fehlen durch die Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie fast vier Wochen Unterricht – in einigen Schulen und Regionen, etwa im Kreis Heinsberg, sogar noch mehr. Damit wäre eine faire und aussagekräftige Zentrale Prüfung nicht möglich gewesen“, sagt Sven Christoffer, stellvertretender Vorsitzender von lehrer nrw und Vorsitzender des Hauptpersonalrats Realschulen. „Die Lösung mit der nun vorgesehenen Klassenarbeit trägt dem individuellen Lernstand in den Abschlussklassen Rechnung. Hier wird richtigerweise der Expertise der Lehrkräfte vertraut, die am besten einschätzen können, wie weit ihre Klasse ist“, ergänzt Brigitte Balbach, Vorsitzende von lehrer nrw
Scharf kritisiert lehrer nrw allerdings die heute bekannt gewordene Vorgabe, dass die Zehntklässler im Sekundarbereich I schon am kommenden Donnerstag, 23. April, wieder verpflichtend in die Schule kommen müssen. Gestern war seitens der Schulministerin noch von einer freiwilligen Regelung die Rede gewesen. „Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit für einen so frühen Wiedereinstieg. Die jetzige Regelung gibt den Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern mehr Zeit zur Vorbereitung. Daher fordert lehrer nrw eine Verschiebung des Neustarts auf den 4. Mai, wie in der Konferenz der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten am letzten Mittwoch beschlossen. Das würde den Schulen mehr Vorlaufzeit für die notwendigen organisatorischen Maßnahmen sowie Gesundheitsschutz-, Hygiene- und Desinfektions-Vorkehrungen geben. Schon jetzt melden uns viele Schulen, dass selbst rudimentäre Schutzmaßnahmen in so kurzer Zeit nicht umsetzbar sind. Die Landesregierung darf Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler nicht einem solchen Gesundheitsrisiko aussetzen“, betont Sven Christoffer.
17.04.2020
Jochen Smets, Pressesprecher