Im Rahmen der Verbändebeteiligung zum zweiten Bildungssicherungsgesetz übt lehrer nrw scharfe Kritik an der im Entwurf vorgesehenen Rückkehr zu landeseinheitlichen Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Abschlussverfahren in der Sekundarstufe I (ZP 10).
Statt landeseinheitlicher Aufgaben fordert lehrer nrw in einer Stellungnahme eine Ausweitung der Regelungen aus dem Schuljahr 2019/2020 auf das Schuljahr 2020/2021. Denn landeseinheitliche Aufgaben setzen vergleichbare Lernvoraussetzungen, Lernstände, Präsenzanteile in den vergangenen zwölf Monaten in ganz NRW voraus. Die heutige Jahrgangsstufe 10 hat im Schuljahr 2019/2020 als Jahrgangsstufe 9 nach der Wiedereröffnung der Schulen aber kaum Präsenzanteile erhalten, was zwangsläufig zu größeren Lernrückständen geführt hat. Diese Lernrückstände konnten aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebs im Schuljahr 2020/2021 nicht aufgeholt werden.
Aufgrund von regionalen/einzelschulischen Quarantäne- und Infektionsschutzmaßnahmen haben die Schülerinnen und Schüler in den vergangenen zwölf Monaten zudem Präsenzanteile erhalten, die weit auseinanderdriften (der Kreis Heinsberg ist hier nur ein Extrembeispiel). Folge davon ist, dass der Unterrichtsstoff in unterschiedlichem Umfang und in Abhängigkeit vom tatsächlich erteilten Unterricht gekürzt werden musste. Landeseinheitliche Abschlüsse tragen diesen ungleichen Voraussetzungen in keinster Weise Rechnung.
Dezentrale Abschlussprüfungen würden dem individuellen Lernstand der Kinder Rechnung tragen und könnten von der jeweiligen Lehrkraft exakt auf die im Unterricht vermittelten Inhalte zugeschnitten werden. Es ist eben gerade nicht wertschätzend, die Schülerinnen und Schüler mit für sie unlösbaren Aufgaben zu konfrontieren und den Lehrkräften im Anschluss „zusätzliche Modifikationen der Bewertungsraster“ an die Hand zu geben, „durch die die vor dem Hintergrund des tatsächlich erteilten Unterrichts entstehenden Spielräume in den Bewertungen deutlicher werden“. Wertschätzung heißt vielmehr, dass für die Schülerinnen und Schüler Prüfungsaufgaben konzipiert werden, die vor dem Hintergrund des tatsächlich erteilten Unterrichts in der jeweiligen Lerngruppe und den dabei vermittelten Unterrichtsinhalten und Kompetenzen passgenau sind.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Abschlussklausuren in Jahrgangsstufe 10 mit 50 Prozent in die Gesamtnote einfließen. Den Prüfungen kommt demnach ein ungleich höheres Gewicht zu als das bei den Abiturprüfungen der Fall ist. Gerade deshalb ist es so wichtig, genau an dieser Stelle Nachteile für Schülerinnen und Schüler zu mildern, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben könnten.