Das Schulministerium NRW hat einen neuen Erlass zum Einsatz des Personals unter den aktuellen Rahmenbedingungen der Pandemie herausgegeben.
Er gilt vom 8. Oktober bis 23. Dezember 2021.
Der Erlass regelt zum einen, ob und wie Lehrkräfte bei schwerwiegenden Umständen vom Präsenzunterricht befreit werden können, und zum anderen, welche Maßgaben für Schwangere und Stillende gelten.
lehrer nrw Mitglieder, die diesbezüglich Beratungsbedarf haben, können sich an die Geschäftsstelle bzw. das Justitiariat unseres Verbandes wenden (Tel. 0211/1640971, E-Mail: rechtsabteilung@lehrernrw.de).
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