Wer Innovationen will, darf Investitionen nicht ausschließen
lehrer nrw sieht einige Pluspunkte und ein gravierendes Manko im 16. Schulrechtsänderungsgesetz.
Es ist löblich, dass die Landesregierung den Schulen mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz mehr Eigenverantwortung und mehr Freiräume gewähren will. So gibt es zum Beispiel zusätzliche Möglichkeiten zur Profilbildung, so dass die Schulen ihre Stärken und Charakteristika noch deutlicher herausarbeiten können. Die gesetzliche Verankerung eines Rahmens zur Nutzung von digitalen Lehr- und Lernsystemen sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen trägt der rasant fortschreitenden Digitalisierung Rechnung.
Im Grundsatz positiv zu sehen sind auch die erweiterten Erprobungsspielräume im Rahmen der schulischen Selbstverwaltung und Eigenverantwortung (§ 25). Hier sind Abweichungen von den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen möglich, um innovative Wege zum Beispiel in der Unterrichtsorganisation und Schulmitwirkung zu eröffnen. Das stärkt die Position der Schulleitungen und der Lehrkräfte vor Ort – zumindest in der Theorie: Denn ein Zusatz im Gesetzesentwurf besagt, dass entsprechende Vorhaben nur dann genehmigt werden können, wenn sie keine Kosten verursachen. „Damit erstickt die Landesregierung viele gute Ideen und Konzepte im Keim“, kritisiert der lehrer nrw-Vorsitzende Sven Christoffer anlässlich der heutigen Anhörung im Schulausschuss des Landtags. „Das ultimative Gebot der Kostenneutralität wird neben dem ohnehin allgegenwärtigen Personalmangel zum Hemmschuh. Wer Innovationen will, darf Investitionen nicht ausschließen.““
18.01.2022
Jochen Smets, Pressesprecher
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