A 13 für alle –
und die Tarifbeschäftigten?
Endlich bewegt sich eine Landesregierung in NRW und korrigiert auch in diesem Bundesland die überfällige Eingangsbesoldung von A 12 nach A 13, und zwar mit einem Überleitungsprozess bis zum 1. August 2026.
Die Überleitung erfolgt für die beamteten Lehrkräfte in jährlichen Schritten von je 115,- EUR bis zum Erreichen der Besoldungsstufe A 13. Doch was bedeutet diese Überleitung für die Tarifbeschäftigten?
Auch für die Tarifbeschäftigten im Sek.I-Bereich soll dieser Überleitungsprozess gelten, sogar für aus dem BAT in den TV-L überführte “Alt-Fälle”. Doch die Voraussetzungen zwischen beiden Beschäftigtengruppen sind nur bedingt vergleichbar.
Die dem Eingangsamt A 12 zugeordnete Entgeltgruppe ist laut Lehrerentgeltordnung die EG 11. Tarifbeschäftigte sollen demnach in diesem neuen Prozess von der EG 11 in die EG 13 überführt werden.
Tarifbeschäftigte in der EG11 erhalten derzeit laut Tarifabschluss vom 2. März 2019 schon seit dem 1.1.2019 eine Angleichungszulage von zunächst 105,- EUR für die gem. Tarifabschluss geplante Überleitung von der EG 11 in die EG 12. Doch jetzt sollen Tarifbeschäftigte in NRW in eine der Besoldungsgruppe A 13 entsprechende Entgeltgruppe, nämlich die EG 13 übergeleitet werden.
Der Differenzbetrag zwischen der EG 11 und der EG 13 beträgt am 1.11.2022 in der Stufe 1 exakt 521,15 EUR, in der Stufe 6 jedoch 640,18 EUR. Das bedeutet für den Überleitungsprozess insgesamt, dass Beschäftigte neben der so genannten Angleichungszulage mit der jetzt vorgesehenen zunächst “übertariflichen” Zulage des Landes NRW ebenfalls binnen 4 Jahren das Entgeltniveau der EG 13 erreichen werden, um dann mit dem letzten Zulagenschritt entsprechend höhergruppiert zu werden.
lehrer nrw geht davon aus, dass das Land sein Versprechen “A 13 für alle” auch den tarifbeschäftigten Lehrkräften zugutekommen lässt und diese Beschäftigtengruppe gleichermaßen anerkennt und wertschätzt. Für eine adäquate Umsetzung dieses Prozesses steht lehrer nrw weiterhin informierend und beratend allen Beteiligten jederzeit zur Verfügung.
U. Gräler
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