Information und Musterantrag
Amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2024
Der Besoldungsgesetzgeber in NRW hat im Jahr 2021 bzw. 2022 und aktuell im Jahr 2024 durch Anpassungen des Besoldungsgesetzes grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation umgesetzt. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben in Nordrhein-Westfalen weiterhin, also auch im Jahr 2024, nicht nachgekommen wird.
Wir stellen einen Musterantrag/- widerspruch unseres Dachverbandes DBB NRW zur Geltendmachung der amtsangemessenen Alimentation für unsere Mitglieder hier zur Verfügung. Es gilt zu beachten, dass Antrag und Widerspruch noch in diesem Kalenderjahr der beim jeweiligen Dienstherren zuständigen Stelle zugehen müssen. Relevant ist dies für Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Über Hintergründe und Besonderheiten sowie die mit dem aktuellen Anpassungsgesetz verbundene Neustrukturierung der Besoldung informieren wir zudem ausführlich in der anstehenden Ausgabe unserer Zeitschrift lehrer nrw.
Als eingeloggtes lehrer nrw Mitglied gelangen Sie unter dem Stichwort Besoldung und Versorgung auf der Seite Downloads zum Musterantrag als PDF-Datei.
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