Anschluss erreicht!
Nach einer äußerst schwierigen Tarifauseinandersetzung haben sich die Verbände und Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Bundesländern geeinigt.
Dieses Ergebnis schließt in wesentlichen Bereichen an das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen an. Damit bleiben grundlegende Arbeitsbedingungen in den unterschiedlichen Gebietskörperschaften auf einem vergleichbaren Niveau.
Der Schwerpunkt der Ergebnisse liegt auf einer entsprechenden Erhöhung der Entgelte sowie einem finanziellen Attraktivitätsgewinn in der Ausbildung für die Nachwuchsgewinnung. Strukturelle Themen, die z.T. schon seit Jahren auf der Agenda stehen, wie z. B. die stufengleiche Höhergruppierung oder die Verwirklichung der Paralleltabelle, blieben dabei auf der Strecke. Gleiches gilt für eine Weiterentwicklung der Entgeltordnung, die aus rechtlichen Gründen ohnehin zu einem dringlichen Thema werden muss.
Insgesamt ein Abschluss, der auf dem Mindestniveau finanzieller Vergleichbarkeit zwischen den Berufsgruppen und Branchen liegt, der aber einen Gestaltungswillen für eine Anpassung an notwendige Veränderungen im Tarifbereich sehr zu wünschen übrig lässt. Dies ist angesichts der personellen Herausforderungen auch nicht mit haushalterischen Zwängen zu erklären bzw. zu rechtfertigen.
U. Gräler, Tarifbeauftragter des VdR
Lesen Sie hierzu das beiliegende Flugblatt des dbb mit den Ergebnissen im Detail.
Siehe auch hier: https://www.dbb.de/artikel/tarifeinigung-umgehend-und-flaechendeckend-auf-die-beamtinnen-und-beamten-uebertragen.html




