Dass die Schulen in NRW nun für alle Schülerinnen und Schüler, die dies wünschen, für jeden in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Corona-Selbsttest einen Testnachweis ausstellen sollen, sorgt in den Kollegien für große Verunsicherung.
Bei lehrer nrw und in den Personalräten gehen viele Anfragen von Lehrkräften ein, die befürchten, in Haftung genommen zu werden, falls sich ein von ihnen unterzeichneter Testnachweis im Nachhinein als falsch herausstellt.
Dies war auch Thema in der Sitzung des Hauptpersonalrats Realschulen am 31. Mai, bei der Jörg Packwitz, Leitender Ministerialrat im NRW-Schulministerium, zugeschaltet war.
Auf Anfrage des HPR hat das Ministerium inzwischen in einem Schreiben eindeutig klargestellt, „dass Lehrkräfte oder sonstige im Landesdienst stehende Beschäftigte, die Testungen überwachen und entsprechende Bescheinigungen ausstellen, im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen handeln. Eine damit verbundene Verantwortlichkeit trifft damit grundsätzlich den Dienstherrn. Ein Rückgriff auf die Aufsicht führende Person kommt nur dann in Betracht, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig z.B. eine falsche Bescheinigung ausstellt. Ob die Voraussetzungen für einen Rückgriff vorliegen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.“