Corona: Regeln zum Personaleinsatz verlängert
Die aktuell gültigen Regeln zum Einsatz des Personals unter Pandemie-Bedingungen werden bis zum Beginn der Sommerferien verlängert. Dies teilte das NRW-Schulministerium am 6. April mit.
Demnach wird die Geltungsdauer der zuletzt mit Runderlass vom 20. Dezember 2021 festgelegten Regelungen zum Einsatz des Personals über den 9. April 2022 hinaus verlängert bis zum Ablauf des 24. Juni 2022 (letzter Unterrichtstag vor den Sommerferien), für die Termine der mündlichen Prüfungen des Schuljahrs 2021/22 bis zu deren endgültiger Abnahme.
Der Erlass regelt zum einen, ob und wie Lehrkräfte bei schwerwiegenden Umständen vom Präsenzunterricht befreit werden können, und zum anderen, welche Maßgaben für Schwangere und Stillende gelten. Zu prüfen ist laut Ministerium auch, ob insbesondere für anstehende mündliche Prüfungen durch geeignete und wirksame Schutzmaßnahmen eine bedenkenfreie Prüfungsmitwirkung seitens schwangerer oder stillender Lehrkräfte ermöglicht werden kann.
lehrer nrw Mitglieder, die diesbezüglich Beratungsbedarf haben, können sich an die Geschäftsstelle bzw. das Justitiariat unseres Verbandes wenden (Tel. 0211/1640971, rechtsabteilung@lehrernrw.de).
Nähere Informationen können Sie dem oben erwähnten Runderlass vom 20. Dezember 2021 entnehmen sowie dem aktuellen Erlass vom 6. April 2022.
Zum Erlass vom 20.12.2021: „Personaleinsatz„
Zum Erlass vom 06.04.2022: „Einsatz des Personals; Umgang mit der Corona-Pandemie„